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Vertragsforum Baden-Württemberg • 07.04.2011. Rechtsgrundlagen. § 92 c SGB XI Baden-Württembergischer Weg Kooperationsvereinbarung vom 15.12.2008 Vorgaben der LAG Pflegestützpunkte Anforderungen für Pflegestützpunkte Verfahren für die Anerkennung als Pflegestützpunkt in Baden-Württemberg.
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Rechtsgrundlagen • § 92 c SGB XI • Baden-Württembergischer Weg • Kooperationsvereinbarung vom 15.12.2008 • Vorgaben der LAG Pflegestützpunkte • Anforderungen für Pflegestützpunkte • Verfahren für die Anerkennung als Pflegestützpunkt in Baden-Württemberg
Aufgaben der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg • Auskunft • Beratung • Koordination • Vernetzung • Dokumentation
Erwartungen der Pflegekassen in Baden-Württemberg • Der Pflegestützpunkt als zentrale Anlaufstelle erleichtert den Zugang und den Überblick aller Angebote am Wohnort • Die Unterstützung aus einer Hand ist einfacher und erleichtert die Auswahl des richtigen und notwendigen Hilfebedarfs • Der Ratsuchende kann sich immer frei entscheiden welche örtlichen Angebote er in Anspruch nehmen möchte • Neutralität der Beratungen in den Pflegestützpunkten • Evaluation der Arbeit und Inanspruchnahme der Pflegestützpunkte
Abgrenzung zum Pflegeberater in Baden-Württemberg • Nach § 7a SGB XI besteht als Pflichtaufgabe ein Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater • Der Pflegeberater berät und begleitet den Pflegebe- dürftigen im Case-Management • Die Pflegeberatung erfolgt durch die jeweilige Pflegekasse des Pflegebedürftigen
Anerkennung Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Antrag der Stadt- und Landkreise bei der LAG Pflegestützpunkte mit einer Konzeption und einem örtliche abgestimmter Stützpunktvertrag Vorprüfung durch den Fachausschuss und der Geschäftstelle der LAG-Pflegestützpunkte Der Vorstand der LAG entscheidet nach Empfehlung des Fachausschuss über den Antrag mit Mehrheitsbeschluss
Kosten und Finanzierung in Baden-Württemberg • Die Kosten eines Pflegestützpunktes wurden in der Kooperationsvereinbarung auf 80.000 Euro jährlich festgeschrieben • Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übernehmen 2/3 des Betrages und 1/3 die Kommunalen Träger • Für die 50 Pflegestützpunkte entstehen den Kranken- und Pflegekassen damit Kosten von 2,7 Millionen Euro jährlich • Es gibt ein klares Votum der Kranken- und Pflegekassen, dass 50 Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg völlig ausreichend sind
Bewilligte Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg • Der Vorstand der LAG-Pflegestützpunkte hat bisher bereits 48 Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg bewilligt • Landkreis Biberach – will keinen Antrag stellen • Neckar-Odenwald-Kreis – Antrag ist noch fraglich
Eröffnete Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Ein Großteil der Pflegestützpunkte sind bereits eröffnet oder werden in Kürze eröffnet werden
Internetauftritt der LAG-Pflegestützpunkte Es ist ein Internetauftritt der LAG Pflegestützpunkte geplant. Startseite wird eine Landkarte mit den einzelnen Landkreisen sein Adresse: www.bw-pflegestuetzpunkte.de Durch einen einfach Klick auf den Standort gelangt man direkt auf die Homepage des jeweiligen Pflegestützpunktes Es wird Links zu den beteiligten Pflegekassen geben Die LAG-Pflegestützpunkte stellt sich vor und informiert über das Konzept Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Die Homepage soll in Kürze ins Internet gestellt sein
Erwartungen der Pflegekassen an die Arbeit der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Umfassender Überblick zum Angebot in der Region Einheitliches Beratungskonzept in allen Pflegestützpunkten Die Pflegestützpunkte sollen sich untereinander vernetzen Offensive Öffentlichkeitsarbeit in den Stadt- und Landkreisen Werbung über Flyer, Homepage im Internet zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades der örtlichen Pflegestützpunkte Zielorientierte Zusammenarbeit mit den Pflegeberatern der Kassen Werden diese Erwartungen umgesetzt, werden wir in Baden-Württemberg die Ziele der Kooperationsvereinbarung erreichen
Ausblick auf die Arbeit der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Die Leitgedanken der Kooperationsvereinbarung wurden umgesetzt Die Gemeinsamen Grundsätze der Kranken- und Pflegekassen wurden in den Stützpunktverträgen und Konzeptionen beachtet Die Arbeit in den Pflegestützpunkten wird in den Steuerungs-gremien begleitet und weiterentwickelt werden Die Ergebnisse der Evaluation wird aufzeigen, wo Verbesserun-gen oder Änderungen notwendig werden Die Entscheidung in Baden-Württemberg mit der Einrichtung von 50 Pflegestützpunkte war aus heutiger Sicht sicherlich der richtige Weg