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Betroffenenvertreter in KSN. Nutzerorientierung / Personenorientierung Fragen und Ideen zur Realisierung einer Betroffenenbeteiligung in kommunalen Suchthilfenetzwerken Beitrag der BWAG. Betroffenenvertreter in KSN. BWAG = Baden-Württembergische Arbeitsgemeinschaft
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Betroffenenvertreter in KSN Nutzerorientierung / Personenorientierung Fragen und Ideen zur Realisierung einer Betroffenenbeteiligung in kommunalen Suchthilfenetzwerken Beitrag der BWAG Betroffenenvertreter - KSN/BWAG-LSS/Bz
Betroffenenvertreter in KSN BWAG = Baden-Württembergische Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände (Freundeskreise, Kreuzbund, Blaus Kreuz, Guttempler) Dass wir hier heute ans Mirkofon gebeten sind bedeutet für uns: Es ist ein Ausdruck des Bewusstseins dass Kooperation notwendig ist, auch mit der Selbsthilfe und den Betroffenen! Betroffenenvertreter - KSN/BWAG-LSS/Bz
Betroffenenvertreter in KSN Welches Selbstverständnis benötigen Betroffenenvertreter und was wollen oder können sie in KSN einbringen? • Betroffenenvertreter leisten einen wichtigen Beitrag, damit Hilfeangebote kompatibel sind mit dem tatsächlichen Bedarf der Betroffenen • Betroffenenvertreter sind keiner Direktive unterstellt – sind daher allein dem Reha - Bedarf der Betroffenen gegenüber verpflichtet, d.h.: Haben den Rücken frei von politischen und wirtschaftlichen „Eigeninteressen“ – können sich frei positionieren, ohne Angst vor einem Rüffel des (irgendeines) Vorgesetzten • Kompetenz stammt aus der eigenen Sucht und Therapie/ Reha - Erfahrung Betroffenenvertreter - KSN/BWAG-LSS/Bz
Betroffenenvertreter in KSN • Sie kennen daher Stärken und Schwächen im System der bisherigen Suchtkrankenhilfe • Qualität erweitern und verbessern bedeutet: die Betroffenenperspektive ins KSN einbeziehen. Dies setzt voraus: • Betroffenenvertreter muss aus der Sucht kommen, als Betroffener selbst oder als Angehöriger, und in der Suchtselbsthilfe integriert und verwurzelt sein, um Kenntnisse über das Hilfesystems zu haben • Betroffenenvertreter können nicht zugleich Vertreter der Selbsthilfe sein – innerer Interessenkonflikt und äußere Irritation entsteht bei anderen; daher eigenständige Vertretung im Gremium des KSN Betroffenenvertreter - KSN/BWAG-LSS/Bz
Betroffenenvertreter in KSN • Betroffenenvertreter sind weder „Eindringlinge“ noch „Nörgler“ und haben auch keine fertigen Konzepte! • Sie verstehen sich gleichberechtigt mitzuwirken am Entstehen KSN, durch eine qualifizierte Beteiligung und speziellen Kompetenzen (u. a. aus der Mitarbeit, Aus- und Weiterbildung innerhalb der SH) • Bieten arbeitsteilige Kooperation an, um mitzuwirken an der Weiterentwicklung des bestehenden regionalen Versorgungskonzeptes – um dieses ernst zu nehmen und bestmöglich umzusetzen: Auch Gutes kann noch besser werden, oder anders ausgedrückt: Wer aufhört gut zu sein hat schon angefangen nicht mehr gut zu sein! Betroffenenvertreter - KSN/BWAG-LSS/Bz
Betroffenenvertreter in KSN Gut funktionierendes KSN benötigt „neue Qualität“ d.h.: • Ein neues Bewusstsein auf allen bisherigen Seiten: Selbsthilfe, Landkreise, PSB´s, Ärzte etc. „brauchen“ einander • Sinnvolle Ergänzung durch Kooperation statt Konkurrenz • Verbindlichkeiten in der Kooperation, d.h.: • Keine Entscheidungen im KSN ohne Einbezug und Stellungnahme der Betroffenenvertreter Betroffenenvertreter nehmen „Grundrechte“ von Betroffenen nach dem SGB IX innerhalb des KSN wahr! Betroffenenvertreter - KSN/BWAG-LSS/Bz
Betroffenenvertreter in KSN • Jeder weiß, dass 5 Personen jeweils aus ihrer Sicht heraus eine Sache oder einen Sachverhalt beschreiben (Metapher mit dem Elefanten im Dunkeln), daher ist jeder Blickwinkel gleich wichtig und berechtigt; so auch der Blickwinkel der Betroffenen! • Betroffenenvertreter wollen im KSN gleichberechtigt integriert sein, als Ergänzung verstanden und auf „Augenhöhe“ Kooperationspartner sein (siehe Beispiel PSIA, Heimbeirat in der Lebenshilfe, Patientensprecher in Fachkliniken etc.) Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Betroffenenvertreter - KSN/BWAG-LSS/Bz