280 likes | 1.11k Views
Sichere TodeszeichenTotenfleckenToten- oder LeichenstarreZersetzung des KrpersNicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen oder Zerstrung des Krpers. Totenflecken Livores. Entstehen in den abhngigen Krperregionen Folge des Herz- Kreislaufstillstandes durch Absinken des BlutesNach Re
E N D
1. SICHERE UND UNSICHERE TODESZEICHEN : Morphologische Grundlagen der Leichenschau :
2.
Sichere Todeszeichen
Totenflecken
Toten- oder Leichenstarre
Zersetzung des Körpers
Nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen oder Zerstörung des Körpers
3. TotenfleckenLivores Entstehen in den abhängigen Körperregionen
Folge des Herz- Kreislaufstillstandes durch Absinken des Blutes
Nach Reanimation dadurch zunächst keine Totenflecken
Zuerst meist im seitlichen hinteren Nackenbereich erkennbar (nach ca. 20-30min p.m.)
Nach ca. 6h ganzflächig
4.
Frühestes sicheres Todeszeichen
Wegdrückbarkeit:
Innerhalb der ersten 10-20h durch kräftigen Fingerdruck vollständig wegdrückbar
Infolge zunehmender Hämkonzentration (Eindickung des Blutes) mehr und mehr unvollständig wegdrückbar
5. Verlagerbarkeit
Innerhalb der ersten 6h sind die Totenflecken vollständig verlagerbar. Wird die Leiche gedreht, bilden sich an den nun unten liegenden Partien neue Totenflecken aus, wobei die an den nun oben liegenden Partien gänzlich verschwinden.
Der Leichnam hat unten Totenflecken.
Wird die Leiche innerhalb von 6-12h bewegt, bilden sich an den unten liegende Partien, wobei die Totenflecken an den oben liegenden Partien nicht vollständig verschwinden.
Der Leichnam hat oben und unten Totenflecken.
6.
Wird die Leiche später als 12h nach dem Tod umgedreht, bilden sich an den nun unten liegenden Körperpartien KEINE neuen Totenflecken aus, die Totenflecken an den nun oben liegenden Partien verschwinden nicht mehr.
Der Leichnam hat nur oben Totenflecken.
8. Kriminalistische Bedeutung Hinweis auf…
Körperhaltung zum Todeszeitpunkt
Lageveränderung der Leiche
Bekleidungszustand
Aufliegegrund
Gewisser Hinweis für die Todeszeitschätzung
9. Hinweis auf die Todesursache
Verbluten: spärliche Totenflecke
CO-Intox, Blausäurevergiftung hellrote Flecken
bei Kaltlagerung ebenfalls helle Flecken (teils nur Randpartien)
Bei Sulf- oder Methämoglobinbildende Gifte bläulich-grünliche Verfärbung der Totenflecken
Normale Färbung ist typischerweise blau-violett
10. TotenstarreRigor mortis
Zweites sicheres Todeszeichen
Nach dem Tod eintretende Erstarrung der Muskulatur
11. Ursache
Der durch den Stillstand des Stoffwechsels bedingten Mangel an ATP, das die Energie für die Muskelkontraktion liefert, verharren die Muskelproteine Aktin und Myosin in einer festen Bindung.
Der Muskel wird starr.
12. Verlauf (bei Zimmertemperatur)
Eintritt ca. 1-2h p.m. an den Augenliedern
Nach ca. 2-4h Erstarrung der Kaumuskulatur und kleiner Gelenke
Weiterer Verlauf über Hals und Nacken und weiter körperabwärts
Nach 6-18 Stunden voll ausgeprägt.
Verlauf stark temperaturabhängig, bei Kälte langsamer, bei Hitze schneller
13. Brechen der Totenstarre
Entscheidend ist, dass die einzelnen Fasern des Muskels nach und nach erstarren
Wird die Starre vor ihrer vollständigen Ausbildung gebrochen, setzt nach einiger Zeit an diesem Muskel eine neue Starre ein, bedingt durch die Fasern, die vorher nicht erstarrt waren.
Wärme und körperliche Belastung vor Eintritt des Todes beschleunigt das Einsetzen der Totenstarre
14.
Durch Zersetzungsvorgänge beginnt sich die Starre 48h p.m. wieder zu lösen.
Durch zeitliche Zuordnung ist eine Eingrenzung des Todeszeitpunkt möglich
15. Zersetzung des Körpers Fäulnis
Vorwiegend anaerober Abbau des Körpers durch Bakterientätigkeit.
Wärme und Feuchtigkeit begünstigen Fäulnis
Nach 1-2 Tagen grüne Verfärbung der Haut (Sulfhämoglobinbildung)
Nach 3-5 Tagen infolge von Durchtränkung der Gefäßwände und deren angrenzenden Umgebung mit Blutfarbstoff schmutzigrote bis grünliche Streifen zu erkennen (sog. durchschlagende Venennetze)
16.
durch eigene Enzyme der Leiche ausgelöste Autolyse
Verwesung
Durch Madenfraß werden tiefere Körperschichten belüftet und beginnen sich rasch aerob chemisch abzubauen
17. Nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen oder Zerstörung des Körpers Decapitierung
Abtrennen des Kopfes vom Rumpf
Enthirnung
Austritt grauer Substanz aus dem Schädel
Vollständiger Austritt des Gehirns
18. Unsichere Todeszeichen = Erscheinungen, die auch Lebenden angetroffen werden können, andererseits zwangsläufig post mortem auftreten
Fehlende Atmung
Fehlender Puls
Fehlender Herzschlag
Bewusstlosigkeit
Abkühlen des Körpers
Hautblässe
Komplette Lähmung aller Muskel
Hornhauttrübung
19. :QUELLEN:
Forensische Medizin; Hochmeister, Grassberger, Stimpfl; Maudrich Verlag
Rettungsdienst 3. Auflage; Küh, Luxem, Runggaldier; Urban&Fischer
Crime Scene – Methods of forensic detections; Nickell & Fischer; The University press of Kentucky