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Medienkaufmann Digital und Print. Der Verlagskaufmann wird ab 01.08.2006 zum Medienkaufmann Digital und Print. Medienkaufmann Digital und Print. Ziele: 1. Bezug zur gesamten Medienbranche soll zum Ausdruck gebracht werden
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Medienkaufmann Digital und Print Der Verlagskaufmann wird ab 01.08.2006 zum Medienkaufmann Digital und Print
Medienkaufmann Digital und Print • Ziele: • 1. Bezug zur gesamten Medienbranche soll zum Ausdruck gebracht werden • 2. Ablösung der bisherigen Produktorientierung hin zur Prozeßorientierung
Medienkaufmann Digital und Print • 3. Die Chancen der Auszubildenden auf dem Arbeitsmarkt sollen verbessert werden • 4. Aktualisierung der Fachqualifikationen • 5. Festlegung arbeitsfeldübergreifender Qualifikationen
Medienkaufmann Digital und Print • Das neue Ausbildungsprofil • Arbeitsgebiet: • Medienkaufleute Digital und Print sind in Verlagen und Medienhäusern tätig, die gedruckte und digitale Medien herausgeben sowie Dienstleistungen anbieten. Sie arbeiten insbesondere in den Bereichen Programm, Produktentwicklung, Marketing, Verkauf, Vertrieb, Herstellung und Produktion.
Medienkaufmann Digital und Print • Berufliche Qualifikationen • Medienkaufleute • - beobachten die unterschiedlichen Medienmärkte und die für sie relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen • - wirken an der Produkt- und Programmplanung mit
Medienkaufmann Digital und Print • wenden presse- und urheberrechtliche Bestimmungen an und berücksichtigen branchenspezifische Rahmenbedingungen • arbeiten an der Entwicklung von Marketingkonzepten mit und setzen diese um • beraten Kunden über Medienprodukte und Dienstleistungen
Medienkaufmann Digital und Print • verkaufen Digital- und Printprodukte und bieten Media- und Dienstleistungen an • wirken bei der Gestaltung und Herstellung von Medienprodukten mit • - bearbeiten Aufgaben im Vertrieb und im Marketing
Medienkaufmann Digital und Print • berechnen Produktions- und Vertriebskosten, führen Kalkulationen durch und wenden betriebliche Controlling-instrumente an • wirken beim Kauf und Verkauf von Rechten und Lizenzen mit • kaufen Arbeits- und Produktionsmittel sowie Dienstleistungen ein
Medienkaufmann Digital und Print • Änderungen im Detail • § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes • unverändert aber mit neuem Namen • § 2 Ausbildungsdauer • bleibt gleich • § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung • - völlig neuer Paragraph
Medienkaufmann Digital und Print • § 4 Ausbildungsberufsbild • 1. Der Ausbildungsbetrieb • 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur • 1.2 Berufsbildung • 1.3 Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen • 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz
Medienkaufmann Digital und Print • 1.5 Umweltschutz • 1.6 Datenschutz • 2. Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse • 2.1 Arbeitsorganisation • 2.2 Informations- und Kommunikations-systeme, Datensicherheit
Medienkaufmann Digital und Print • 2.3 Informationsbeschaffung und • - verarbeitung • 2.4 Kommunikation und Kooperation • 2.5 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
Medienkaufmann Digital und Print • 3. Programmplanung und Produktentwicklung • 3.1 Programme und Profile • 3.2 Redaktion und Lektorat • 3.3 Rechte und Lizenzen
Medienkaufmann Digital und Print • 4. Herstellung und Produktion • 4.1 Planung und Kalkulation • 4.2 Auswahl und Vergabe von • Dienstleitungen • 4.3 Datenhandling • 4.4 Gestaltung von Digital- und Printmedien • 4.5 Koordinierung von • Produktionsprozessen
Medienkaufmann Digital und Print • 5. Marketing, Verkauf und Vertrieb • 5.1 Marktanalyse und Zielgruppen- • bestimmung • 5.2 Verkauf von Produkten und • Dienstleistungen • 5.3 Werbung für Produkte und • Dienstleitungen
Medienkaufmann Digital und Print • 5.4 Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen • 5.5 branchenspezifische Rahmenbedingungen
Medienkaufmann Digital und Print • 6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle • 6.1 Rechnungs- und Finanzwesen • 6.2 Controlling • 6.3 Beschaffung und Lagerhaltung
Medienkaufmann Digital und Print • § 5 Ausbildungsrahmenplan • - bisher § 4 • § 6Ausbildungsplan • bisher § 5 unverändert • § 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis • bisher § 6 Berichtsheft • § 8 Zwischenprüfung • - bisher § 7
Medienkaufmann Digital und Print • Zwischenprüfung • Die für die Prüfung zur Verfügung stehende Höchstdauer wird von 180 auf 120 Minuten verkürzt. Die Bereiche wurden leicht verändert: • Arbeitsabläufe und Informations- • verarbeitung • alt: Arbeitsorganisation
Medienkaufmann Digital und Print • Märkte und Medienprodukte, mediale Darstellungsformen und Gestaltungs-grundsätze • alt: Anzeigen, Vertrieb und Herstellung • Wirtschafts- und Sozialkunde • alt: Wirtschafts- und Sozialkunde
Medienkaufmann Digital und Print • § 9 Abschlußprüfung • - bisher § 8 • Die Abschlußprüfung besteht weiterhin aus vier Prüfungsbereichen.
Medienkaufmann Digital und Print • Abschlußprüfung • Schriftliche Bereiche: • Produktionsentwicklungsprozeß und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen (höchstens 150 Minuten) • alt: Verlagswirtschaft (180 Minuten)
Medienkaufmann Digital und Print • 2.Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle: • alt und neu: 90 Minuten • 3. Wirtschafts- und Sozialkunde: • alt: 90 Minuten, neu: 60 Minuten
Medienkaufmann Digital und Print • 4. Fallbezogenes Fachgespräch: • Es stehen zwei Aufgaben zur Auswahl. • Es sollte der betriebliche Bereich, in dem überwiegend ausgebildet wurde, berücksichtigt werden. • Die Vorbereitungszeit nach der Wahl der Aufgabe und das Fachgespräch dauern je 20 Minuten. (alt: Vorbereitung 15 Minuten, Lösung 20 Minuten)
Medienkaufmann Digital und Print • Die mündlichen Lösungsvorschläge sollen erarbeitet, situationsbezogen präsentiert sowie kundenorientiert kommuniziert werden. • Neu ist die Gewichtung bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses: • Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Dienstleistungen • alt und neu: 40 %
Medienkaufmann Digital und Print • 2. Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle: • alt und neu: 20 % • 3. Wirtschafts- und Sozialkunde: • alt: 20 %, neu: 10 % • 4. Fallbezogenes Fachgespräch: • alt: 20 %, neu: 30 %
Medienkaufmann Digital und Print • § 10 Bestehende Berufsausbildungs- • verhältnisse • bisher § 9 Übergangsregelung • § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten • - bisher § 10: Es ändert sich nur der Beginn in 1. August 2006.
Medienkaufmann Digital und Print • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!