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BAT, TVöD, AVVO ...

BAT, TVöD, AVVO. …was ändert sich im kirchlichen Arbeitsrecht? Info der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Erzdiözese Freiburg, Stand März 2007. Es ändert sich nur etwas, wenn und soweit die KODA beschließt!. KODA: K ommission zur O rdnung des D iözesanen A rbeitsvertragsrechts.

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BAT, TVöD, AVVO ...

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Presentation Transcript


  1. BAT, TVöD, AVVO ... …was ändert sich im kirchlichen Arbeitsrecht? Info der Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Erzdiözese Freiburg, Stand März 2007

  2. Es ändert sich nur etwas, wenn und soweit die KODA beschließt! KODA: K ommission zur O rdnung des D iözesanen A rbeitsvertragsrechts

  3. Wer sitzt in der KODA? 12 vom Generalvikar berufene Vertreter des Dienstgebers 12 MitarbeiterInnen, die von Wahlbeauftragten (Delegierten versammlung aller MAVen in der Diözese) für 4 Jahre gewählt werden

  4. Und wie wird entschieden? • Grundsätzlich mit ¾ Mehrheit, d.h. mindestens 18 Stimmen müssen für einen Antrag abgegeben werden. • Der Beschluss wird dann dem Erzbischof vorgelegt, der ihn für die Diözese durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft setzt.

  5. Und welches ist der Part der MAV? § 26 Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung (1)…... Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. (2) 9. darauf zu achten, dass die zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden Regelungen und Anordnungen durchgeführt werden.

  6. Und welches ist der Part der MAV? § 38 Dienstvereinbarungen (2) Dienstvereinbarungen können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die in Rechtsnormen, insbesondere in kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen, geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, zum Gegenstand haben, wenn eine Rechtsnorm den Abschluss ergänzender Dienstverein- barungen ausdrücklich zulässt.

  7. Und welches ist der Part der MAV? Weil wir im kirchlichen Dienst einige der gravierenden Veränderungen im Öff. Dienst werden übernehmen müssen und weil der TVÖD es möglich macht, die MAVen weit stärker als bisher in arbeitsrechtlich relevanten Bereichen mit ein zu beziehen, wollen wir als Mitarbeiterseite der KODA den MAVen vorher die Möglichkeit geben Ihre Anregungen und Vorschläge in den Diskussionsprozess einzubringen. Dies kann den KODA Mitgliedern nicht das Recht und die Pflicht nehmen, dies in eigener Verantwortung zu entscheiden aber es kann uns dabei sehr unterstützen.

  8. Warum jetzt ein „neues“ Arbeitsrecht? Die bisherige „Leitwährung“ oder „Bezugsgröße“, der BAT, wurde bei den öffentlichen Arbeitgebern (Bund, Länder, Kommunen) durch ein neues Tarifwerk ersetzt. In vielen Bereichen „hängen wir dran“ („Refinanzierung“)

  9. Was ändert sich dort? Stichwort „Abkehr vom Beamtenrecht“: • Systemvereinfachung • Leistungsbezogene Elemente • Wegfall Lebensaltersstufen • Wegfall Bewährungsaufstiege • Wegfall Familienkomponenten • Zusätzlich: Einsparungen (z.B Urlaubs- und Weihnachtsgeld, AZ-Verlängerung)

  10. Was ändert sich dort? Konkret: Z.B. Neue Entgeltordnung: • 15 „Entgeltgruppen“ • „Entwicklungsstufen“ je nach Betriebszugehörigkeitsdauer und Leistung • So genannte „Eckeingruppierungen“:(Einstiegs-Entgeltgruppen) • EG 2: Ungelernte /angelernte • EG 5: 3-jährige Berufsausbildung • EG 9: Fachhochschulniveau • EG 13: Hochschulniveau

  11. Was tut die KODA in FR derzeit? Die Mitarbeiterseite beschäftigt sich in Arbeitsgruppen, Fortbildungen und Kontakten (ver.di, andere KODAen, Fachleute) seit 2003 intensiv mit dem Prozess im öffentlichen Dienst. Die gesamte KODA seit gut einem Jahr.

  12. Was tut die KODA in FR derzeit? Beschlusslage: Nachdem die Oktobersitzung der KODA durch die Dienstgeber abgebrochen wurde, wurde im November dann der Beschluss gefasst, in Verhandlungen einzusteigen.

  13. Was tut die KODA in FR derzeit? • Beschluss: • Grundlage der Verhandlungen ist der TV-Länder • Über familienpolitische Komponenten wird ergebnisoffen diskutiert • „Kirchliches Sondergut“ soll „gesamtkostenneutral“ sein • Mehr Transparenz und Verwaltungs-vereinfachung soll erzielt werden • „Gesamteinigungsvorbehalt“ der MAS

  14. Was tut die KODA in FR derzeit? Beschluss: Nebenbei wurde (auf Antrag der DG) noch der Beschluss gefasst, nach der Einmalzahlung [EZ] 2006 (300 €) die MitarbeiterInnen mit auch mit einer EZ für 2007 zu beglücken. Für Verg. Gr. X - Vc: Im Jan. 310 .- €; im Sept. 450 .- € Für Verg.Gr. Vb bis III: Im Jan. 210.- €; im Sept. 300.- € Für IIa bis I Im Jan 60 € im Sept 100€ (Das sind die Einmalzahlungen des TVL)

  15. Was tut die KODA in FR derzeit? • Verhandlungsgruppen: • Familien- und Leistungskomponenten • Fragen des sog. „Mantels“ • Überleitungsrecht • Steuerungsgruppe

  16. Was tut die KODA in FR derzeit? Zeitschiene Als Ziel wurde formuliert, möglicherweise bis zum 1.1.2008 den Umstieg zu schaffen.

  17. Was will die MAS erreichen? • Das eigenständige Profil eines „kirchlichen“ Arbeitsrechts erhalten. • Kinderkomponente • Arbeitszeitflexibilität von Tages- bis Lebensarbeitszeitkonten • Lohnniveau sichern • Tätigkeitsbezogene Entlohnung (Gleiches Geld für gleiche Arbeit)

  18. Wie ist der aktuelle Stand? • In den AG wird teilweise intensiv diskutiert • In den Mantelfragen gibt es den Trend zu Regelungen im Sinne des TV-L • Leistungskomponenten wollen die DG auf Ebene der Kirchengemeinden derzeit allenfalls bei den Stufenaufstiegen • In der Kinderkomponente sind die DG bislang zu keinen Zugeständnissen bereit • Über Eingruppierung kirchlicher Berufe und über Überleitungsfragen wurde noch nicht gesprochen • Es ist ungewiss ob der Termin 1.1.2008 haltbar ist

  19. Wie ist der aktuelle Stand? • Die nächste Sitzung des Plenums ist im Juli 2007 • Dann wäre planmäßig wieder Ende November 2007 ein Plenum • Bis dahin versuchen die Arbeitsgruppen zustimmungsfähige Regelungen zustande zu bringen. • Wenn das Gesamtwerk steht, muss ein komplexes Überleitungsrecht erarbeitet und zeitgleich in Kraft gesetzt werden.

  20. Was brauchen die Mitglieder der KODA-MAS? Rückmeldung, Anregungen, Meinungen und Kommentare.... Persönlich, offen, direkt, per E-Mail, schriftlich .... an jedes Mitglied der KODA MAS mit: (vorname.nachname)@koda-mas-freiburg.de Immer aktuelle Infos unterwww.koda-mas-freiburg.de

  21. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit! Noch Fragen...? .... dann los!!!

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