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Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen. Inhalt. Gesetzliche Grundlagen Dienstplanung Dienstanlässe der ZSO Umgang mit Nicht-Eingerückten Fahrzeuge Aufgebotssystem ELZ Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle Ausbildungsthemen ZSStL Fragen. Ziele.
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Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Ziele Jeder ZSSt-LeiterIn • kennt die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften • kennt die grundlegensten Merkmale einer Dienstplanung • weiss wie mit Nicht-Eingerückten verfahren werden kann • kennt die Grundlagen für das Aufgebotssystem der ELZ (Einsatzleitzentrale) • ist über den kant. Fahrzeugpool informiert • Ansprechpartner sind bekannt Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen Bund • Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) • Verordnung vom 5. Dezember 2003 über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV) • Verordnung vom 6. Juni 2008 über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG) Kanton • Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) • Zivilschutzgesetz (ZSG) • Kantonale Zivilschutzverordnung (KZV) Zivilschutz
BZG / ZSV • Regelt die Aufgaben von Bund und Kanton • Definiert die Ausbildung und Dienstleistungen • Dauer • Rekrutierung • Entlassung (vorzeitig / regulär) • Rechte und Pflichten • Aufgebote • Aus- und Weiterbildung • Material und Schutzbauten / Anlagen • Beschwerderecht und Verfahren Zivilschutz
ZSG / KZV • Definiert die Bereiche des Kantons • Zivilschutzorganisationen / Gliederung • Aufgebot und Kontrollführung • Ausbildung • Material und Fahrzeuge • Finanzierung Zivilschutz
Internetseiten Zivilschutz
Beispiele und Anwendungen BZG - ZSV Frage: Was heisst „Bevölkerungsschutz“? Zivilschutz
Bevölkerungsschutz Zivilschutz Bevölkerungsschutz Gemeinsames Führungsorgan Polizei Feuerwehr Technische Betriebe Gesundheits wesen Ersteinsatzelemente Zivilschutz
Beispiele und Anwendungen BZG - ZSV Frage: Wie lange muss ein AdZS Zivilschutz leisten? Kann auch freiwillig Dienst geleistet werden? Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen : Allgemeines • Schutzdienstpflicht (Art 13 BZG) Art. 13 Dauer 1 Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden. 2 Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht: a. höchstens so weit ausdehnen, dass sie bis zum Ende des Jahres dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 50 Jahre alt werden; b. höchstens so weit verkürzen, dass sie nur bis zum Ende des Jahres dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 35 Jahre alt werden. 20 40 50 20 20 35 Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen : Allgemeines • freiwilliger Schutzdienst (Art 15 BZG) Männer aus der Schutzdienstpflicht entlassen Art. 15 Freiwilliger Schutzdienst 1 Folgende Personen können freiwillig Schutzdienst leisten: a. Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind; b. Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig der zivildienstpflichtig sind; c. Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind; d. Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden; e. in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen, mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden. 2 Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Es besteht kein Rechtsanspruch. 3 Personen, welche freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. 4 Sie sind auf Gesuch hin aus der Schutzdienstpflicht zu entlassen. Sie haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten. Männeraus Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen Frauen freiwillig Ausländer Ausländerinnen in der Schweiz niedergelassen Zivilschutz
Beispiele und Anwendungen Frage: Wie wird man Zivilschützer? Wer darf was ausbilden? Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen: Allgemeines • Rekrutierung – Zuteilung (BZG Art. 16 -21) Führungsunterstützung Stabsassistent Tag der Öffentlichkeit Rekrutierungszentrum Rüti ZH Samstag, 12. Juni 2010, von 09.00-15.00 Uhr Unterstützung Pionier Rekrutierungszentrum Rüti/ZH Schaffhausen, Zürich, Thurgau und Zug. Schutz und Betreuung Betreuer Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen : Ausbildung (Art 33-36/27 BZG) Grundkurs Kaderkurs Wiederholungs-kurs Dienst zu Gunsten der Gemeinschaft Gemeinde Kanton Bund Gemeinde Zivilschutz
Beispiele und Anwendungen Frage: Was ist ein Wiederholungskurs ? Was sind Dienstleistungen zu Gunsten der Gemeinschaft? Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen : Wiederholungskurs Art 36 BZG Wiederholungskurse Schutzdienstpflichtige werden nach Absolvierung der Grundausbildung jährlich zu Wiederholungskursen von mindestens zwei Tagen bis längstens einer Woche aufgeboten. Kader und Spezialisten können jedes Jahr zu längstens einer weiteren Woche aufgeboten werden. § 10 ZSG 1 Die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Kantons erlässt die Aufgebote für die Grundausbildung, die Kaderausbildung und die Weiterbildung aller Angehörigen des Zivilschutzes sowie für die Einsätze der kantonalen Zivilschutzorganisation. 2 Die Zivilschutzorganisationen erlassen die Aufgebote zu den Wiederholungskursen. 3 Die Gemeinden können Schutzdienstpflichtige für Einsätze aufbieten: a. bei Katastrophen und in Notlagen, b. für Instandstellungsarbeiten, c. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft. Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen : zGG • Art 27 BZG • Aufgebot für Einsätze • Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten werden: • d. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene. • Sie können durch die Kantone aufgeboten werden: • b. für Instandstellungsarbeiten; • c. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft. • 3 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots für Einsätze. Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen : WK / zGG • Merkmale • Ist eine geplante Dienstleistung • Aufgebot erfolgt schriftlich Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen : Kata / Nohi • Art 27 BZG • Aufgebot für Einsätze • 1 Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten werden: • a. bei Katastrophen und in Notlagen, welche mehrere Kantone oder das ganze Land betreffen; • b. bei Katastrophen und in Notlagen im grenznahen Ausland; • c. im Fall bewaffneter Konflikte; • 2 Sie können durch die Kantone aufgeboten werden: • bei Katastrophen und in Notlagen; • 3 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots für Einsätze. Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen : Kata / Nohi • Merkmale • Ist eine nicht geplante Dienstleistung • Aufgebot erfolgt via ELZ oder Telefon Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Dienstplanung: Termine Grundlagen: • Die Kommandantinnen oder Kommandanten erstellen jährlich einen Dienstleistungsplan. • Diese ist bis 30. September des Vorjahres zur Genehmigung an den Gemeindesupport einzureichen. • Sie stellen den Angehörigen der Zivilschutzorganisation bis15. November die Dienstplanung zu. • Schutzdienstpflichtige, die bis am 15. Dezember keinen Dienstleistungsplan erhalten haben, melden sich bei der für den Zivilschutz zuständigen Stelle der Gemeinde. Zivilschutz
Dienstplanung Zivilschutz
Dienstplanung Vor der Dienstleistung: • Das Aufgebot ist dem Gemeindesupport mindestens 8 Wochen vor Dienstbeginn zuzustellen • Aufgebot • Arbeitsprogramm • Das Aufgebot ist den Schutzdienstpflichtigen mindestens 6 Wochen vor Dienstbeginn zuzustellen. • Wer 3 Wochen vor der Dienstleistung kein Aufgebot erhalten hat, meldet sich bei der Aufgebotsstelle (ZSSt). Zivilschutz
Dienstplanung : Aufgebot Aufgebot enthält minimal: • Aufgebotsartikel (Art 27 / 36 BZG) • Einrückungs- und Entlassungsdaten • Zeit, Datum • Ort • Reisefähigkeit • Einrückungspflicht • ärztl. Zeugnis (Original) • Kontaktadresse • WK - Info • Themen • Ziele • teilnehmende Formationen Zivilschutz
Dienstplanung Vor der Dienstleistung: • bis 10 Tage vor Dienstleistung sind begründete Urlaubsgesuche / Dispensationen der AdZS an die ZSSt zu senden Bemerkung: Es sind Dienstverschiebungen anzustreben und keine Dispensationen nach der Dienstleistung • Abrechnen und Abschliessen der Dienstleistung • Keine Teilnehmerabrechnung an den Gemeindesupport senden Zivilschutz
Dienstleistung Spezielles • Rechte und Pflichten • Anrecht auf Vergütung der Anreise mit ÖV (Wohnort – Dienstort und auf direktem Weg) (Art. 222a BZG) • ZSO hat keine vertragliche Regelung mit ZVV • Keine Fz-Versicherung von Privatfahrzeugen bei Einrücken und Entlassung • Dienstverschiebungen(Art 384 BZG) • AdZS bleiben einrückungspflichtig (Art 7 ZSV) • Aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch (Art 9 ZSV) Zivilschutz
Dienstleistung : Gesetzliche Grundlagen • Einrückungspflicht (Art 36 / 27 BZG – Art 7 ZSV) • Dienstverschiebungen sind persönlich einzureichen mit allen notwendigen Bestätigungen wie: • Buchungsunterlagen • Schul- und Prüfungsbestätigungen • Arztzeugnisse / -bescheinigungen • Arbeitgeberbescheinigungen • … „nur“ Schreiben von Arbeitgebern nicht akzeptieren (BZG Art. 384) ZSV Art. 7 Einrückungspflicht (Art. 27 und 38 BZG) Bei einem Aufgebot haben die Schutzdienstpflichtigen gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken.. Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Umgang mit Nicht-Eingerückten Aufforderung zur Stellungsnahme Frist ca. 10 Tag Leichte Fälle: • glaubhaft und akzeptabel • Bereitschaft zur Nachholung Schwere Fälle • vorsätzlich • Wiederholung Eingang der Stellungs-nahme nein ja • Akte zusammenstellen: • Liste der Nichteingerückten • Dienstanzeige • Aufgebot • ev. Korrespondenz Verschulden schwer kein leicht Verzeigung Einvernahme durch die Polizei, Strafentscheid durch Statthalter/ Gericht Verwarnung Einstellung Zivilschutz
Umgang mit Nicht-Eingerückten • Strafverfügungen (Beispiel …) Erster Fall • Busse inkl. Schreibgebühren CHF 359.— Wiederholungsfall • Busse inkl. Schreibgebühren CHF 800. – • Staatsgebühr CHF 900. – • Geldstrafe 15 Tagessätze à CHF 90 CHF 1350.— -------------- Total CHF 3050.— auf 2 Jahre Probezeit ausgesetzt Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Fahrzeugpark AZA • Personentransporter „Renault Trafic T29“ (9 Plätze) • Personentransporter „VW T5 4 Motion“(9 Plätze) • 2 x PUCH 230 GE (8 Plätze) • 3 x Mitsubishi L200 (5 Plätze) • IVECO Massif (5 Plätze) • Lieferwagen „Renault Master T35 dCi 120“(7 Plätze) • Pick-Up „VW T5 4 Motion“(6 Plätze) • Materialanhänger Saris ZW3500 „MAZS 05“ • 4 x Materialanhänger Saris ZW3500 „FUMAZS“ • Transportanhänger Unsinn GTP 20-30 • Mobile Modulfeldküche Kärcher MFK 2/96 Bilder und genaue Spezifikationen sämtlicher Fahrzeuge sind auf unserer Website als Download verfügbar. Zivilschutz
Fahrzeug-Pool Kanton • Reservation der kantonalen Fahr-zeuge bei Gemeindesupport,gemeindesupport@amz.zh.ch052 304 21 37 • Zustellung des Mietvertragesim Doppel • kantonale Fahrzeuge sindkaskoversichert Zivilschutz
Fahrzeug-Pool Zivilschutzorganisationen • Abklärung über Teilnahme weiterer ZSO am Fahrzeug-Pool • Formular zur Meldung von Anzahl, Fahrzeugtyp, Spezifikationen an Gemeindesupport • Vorlage Mietvertrag wird zur Verfügung gestellt • Liste der im Pool vorhandenen Fahrzeuge wird zur Verfügung gestellt • Verhandlungen / Reservation / Verrechnung direkt mit jeweiliger ZSO • Kasko-Versicherung anmelden Zivilschutz
Kaskoversicherung Download der nachfolgend aufgeführten Unterlagen unter www.amz.zh.ch -Zivilschutz – Downloads: • Weisung Kaskoversicherung für Fahrzeuge im Zivilschutz • Formular Anmeldung Kaskoversicherung für Fahrzeuge im Zivilschutz • Formular Schadenmeldung Kaskoversicherung • Die Kaskoanmeldung mussvor Beginn des Dienstanlassesper Post oder Fax erfolgen. Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Aufgebotssystem ELZ - Ausbaustand Aufgebot der Einsatzkräfte der Zivilschutzorganisationen mittels Telefon-Alarmierung durch die Einsatzleitzentralen Zürich und Flughafen Zivilschutz
Aufgebotssystem ELZ - Gruppeneinteilung Einteilung in Aufgebotsgruppen • vorgegebene OM-Struktur ver-wenden (Menü Datei_Gruppen) • nicht benötigte Untergruppenlöschen • bei Bedarf zusätzlicheGruppen erstellen • Mannschaft nachEinsatzgruppen einteilen, Vorgehengemäss OM Hilfe Zivilschutz
Aufgebotssystem ELZ – Zivile Gemeindeführung • Mitglieder der zivilen Gemeindeführung können ebenfalls ins Aufgebotssystem aufgenommen werden. Gemeindeexekutive (Führungsorgan) Stab Gde Verwaltung Stabschef Infobeauftragter Ressort Chefs -Polizei - Feuerwehr - Gemeindebetriebe - Gesundheitswesen - Zivilschutz - Weitere Einsatzleiter Führungsunterstützung Einsatzkräfte Zivilschutz
Aufgebotssystem ELZ – Erfassung ZGF • Gruppe ZGO/ZGF neu erstellen,Code beginnt mit 0.x • Nicht schutzdienstpflichtigeMitglieder des ZGF unter Adressen erfassen • Mitglieder ZGF in Gruppe ZGO/ZGFeinteilen Zivilschutz
Aufgebotssystem ELZ – Mutationen, Probealarm • Halbjährliche Aktualisierung der Aufgebotsdaten,d.h. Auftrag an Nelly Bolt (nelly.bolt@amz.zh.ch, 052 304 21 37) zur Übermittlung der aktuellen OM-Daten an die GVZ/ELZ. • Jährlich Probealarm via ELZdurchführen • gemäss AnleitungZS-Telefonaufgebot fürEinsätze • Aufgebot der Gruppe 9.9ganze ZSO aus technischenGründen nicht möglich Zivilschutz
Aufgebotssystem ELZ - Ablauf Telefonaufgebot Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle Für die Lotus-Zivilschutz-Datenbank an Gemeindesupport melden: • Personelle Mutationen bei den Zivilschutzstellen, Kommandanten oder Kommandanten-Stellvertreter • Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz
Inhalt • Gesetzliche Grundlagen • Dienstplanung • Dienstanlässe der ZSO • Umgang mit Nicht-Eingerückten • Fahrzeuge • Aufgebotssystem ELZ • Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle • Ausbildungsthemen ZSStL • Fragen Zivilschutz