150 likes | 273 Views
Dr. Jürgen Buchwald, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern. Saat- und Pflanzgut-Tagung Güstrow, 26.02.2009. Umsetzung der Beschlüsse der EU-Kommission zum Health Check - Auswirkungen für MV. Grundsätzliche Bewertung Health Check.
E N D
Dr. Jürgen Buchwald, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Saat- und Pflanzgut-Tagung Güstrow, 26.02.2009 Umsetzung der Beschlüsse der EU-Kommission zum Health Check - Auswirkungen für MV
Grundsätzliche Bewertung Health Check • MV bewertet Beschluss HC als nicht optimal, insbesondere wegen Entscheidung zur progressiven Modulation, • Oberste Maxime bleibt: Verlässlichkeit und Planungssicherheit, nach 2013 weitere Änderungen GAP zu erwarten, regional einheitlicher Prämiensatz in D wird langfristig angestrebt, • Betriebe sind gefordert, Wirkungen des HC sachlich zu bewerten und keine übereilten Schlüsse zu ziehen – Wirkungen der Entkopplung in D größer als Modulation; regionale Umverteilung zwischen Ländern vermeiden • Landesregierung wird im Dialog mit Berufsstand und WiSo-Partnern Verwendung zusätzliche Mittel für neue Herausforderungen beraten, • Milchfonds hat in MV nicht das Primat – Milchmarkt öffnet sich, daher Wettbewerbsfähigkeit der Milcherzeuger stärken, Umstrukturierung bei Umstieg in andere Bereiche begleiten.
Modulation - Verwendung der zusätzlichen Mittel Health Check • zusätzliche Modulationsmittel fließen vollständig (100 %) in dieMitgliedsstaaten zurück und sollen dort für die7 Neuen Herausforderungen:(Klimawandel, erneuerbare Energien, Wassermanagement, Biodiversität, Milch- begleitende Maßnahmen, Innovationen zu 1-4, Breitbandversorgung)verwendet werden, • Anpassung des EPLR bis 30.06.2009 erforderlich, gilt ab 1.1.2010 • Anrechnung aller Maßnahmen des EPLR mit diesen Zielen ab 2010möglich, • gemeinschaftliche Kofinanzierung, die im Bereich derNeuen Herausforderungen eingesetzt werden, wird auf 75% (90 % in Konvergenzgebieten) begrenzt. Position MV wesentliche Forderungen der Mitgliedsstaaten erfüllt, Modulationsmittel flexibler und additiv im ELER einsetzbar, regionale Verwendung bei nationaler Umsetzung hat oberste Priorität
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel • Verstärkung der Agrarinvestitionsförderung (AFP) insbesondere für Investitionen in die Milchwirtschaft und/oder zum Umstieg in andere Bereiche -6,2 Mio. €, • Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) u. a. Renaturierung von Gewässern - 21,8 Mio. €, • Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) -28,5 Mio. €, • Fortführung der Förderung besonders umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren (UTHV) -28,0 Mio. €, • Blühflächen zur Bienenweide ab 2009 - 2,5 Mio. €, • Weiterführung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) bis 2013 - 21,1 Mio. €.
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Zu 1.) Verstärkung der Agrarinvestitionsförderung (AFP) [wird diskutiert ab Rahmenplan GAK 2010] • 1. Anhebung der Fördersätze • Investitionen im Bereich der Tierproduktion: • generelle Erhöhung um + 5 % auf 30 % des Fördersatzes • Erhöhung des Fördersatzes für Investitionen für bauliche Anlagen, die besonders tierartgerecht sind: + 5 % (auf 35 %) • 2. Streichung der Obergrenze des maximalen förderfähigen Investitionsvolumens (1,5 Mio €)
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Zu 2.) Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie 1. Renaturierung von Fließgewässern21,8 Mio. € Fischdurchgängigkeit verbesserter Wasserrückhalt in der Fläche durch verminderte Fließgeschwindigkeit Herabsenkung der Erosion von Ufer und Sohle Verminderter Unterhaltungsaufwand für die Gewässer und dadurch mittelfristige Senkung der finanziellen Flächenbelastung für Grundstückseigentümer 2. Zusätzlich in fachlicher Diskussion befindliche Maßnahmen für eine EPLR-Änderung: - Maßnahmen zur Minderung von diffusen Stoffeinträgen in Gewässer: - Agrarumweltmaßnahme: gewässerschonendes Düngemanagement, stoffeintragsmindernde Bewirtschaftung - Nichtproduktive Investitionsmaßnahme: bauliche Investitionen zum Rückhalt von Wasser und Nährstoffen in der Fläche - Sanierung von Grundwasserverunreinigungen aufgrund punktueller BelastungenFinanzielle Untersetzung zur Zeit noch nicht gesichert.
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Zu 3.) Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) • 1. Erosionsmindernder Ackerfutterbau • Anforderungen: • Anbau und Ernte von Ackerfutterpflanzen mit Ausnahme von Silomais, Getreide und Futterrüben als Hauptfrüchte jährlich auf mind. 10 % der zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Ackerfläche (mind. 2 ha) • Anbau von Leguminosen auf der beantragten Fläche nur im Gemisch mit Gräsern • Umbruch des Ackerfutters ist zwischen dem 01. August und dem 15. Oktober des Antragsjahres mit einer unmittelbar folgenden Aussaat (Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte) zulässig • Förderung erfolgt in besonders erosionsgefährdeten Gebieten gemäß Gefährdungsklassen (Gebietskulisse: Feldblöcke mit der Einstufung in Gefährdungsklasse 3 bis 5) und auf Gewässerrandstreifen sowie Schutzstreifenanlangen in großen Feldblöcken • Schutzstreifenförderung ist auch außerhalb der Gebietskulisse möglich • Höhe der Beihilfe • 170 € je Hektar geförderter Ackerfutterfläche in konventionell wirtschaftenden Betrieben • 70 € je Hektar für Betriebe, die eine Beihilfe für die Einführung oder Beibehaltung • ökologischer Anbauverfahren erhalten.
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel Zu 3.) Förderung erosionsmindernder Maßnahmen (Ackerfutterbau, Mulch- und Direktsaatverfahren) • 2. Kombinierte Anwendung von Winterbegrünung und Mulch-/Direktsaat im Frühjahr auf Flächen die für die Bestellung des Folgejahres mit Sommerkulturen vorgesehen sind • Anforderungen:(flächendeckende Förderkulisse vorgesehen) • Begrünung von jährlich min. 5 % der zum Zeitpunkt der bei Antragstellung bestehenden Ackerfläche über Winter durch - Aussaat von Zwischenfrüchten nach Ernte der Hauptfrucht oder - Beibehaltung von Untersaaten bzw. Begrünungen über Winter, • kein Umbruch bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt des Jahres, das dem Jahr der Ansaat der Zwischenfrüchte oder Untersaaten folgt • Anbau von Hauptfrüchten ohne wendende Bodenbearbeitung, so dass Pflanzenreste der Vor- oder Zwischenfrüchte oder der Untersaaten auf der Bodenoberfläche verbleiben • Einhaltung eines Mindestviehbesatzes von 0,6 GVE/ha, bezogen auf die Futterflächen (Dauergrünland und Ackerfutterflächen) • Anwendung von Maßnahmen zur verminderten bzw. verringerten Herbizidausbringung • Beibehaltung des Umfang der Dauergrünlandfläche • Höhe der Beihilfe: 95 € je ha förderfähiger Ackerfläche für konventionelle und ökologische Betriebe.
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel zu 4.) Fortführung der Förderung besonders umwelt- und tierartgerechter Haltungsverfahren (UTHV), • Förderung nach bisheriger Richtlinie wird überprüft und wieder angeboten • jährlicher Mittelumfang ca 9,1 Mio. € • Erstantragsstellung zum 15. Mai 2009 Vorgesehene Fördersätze: A) Laufstall + Weidehaltung je GVE • Milchkühe 88 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 61 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 94 Euro • für Mastschweine 121 Euro; für Zuchtschweine 121 EuroB) Laufstall + Stroh je GVE • Milchkühe 37 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 36 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 167 Euro • für Mastschweine 115 Euro; für Zuchtschweine 146 Euro • C) Laufstall + Stroh + Weidehaltung oder Außenauslauf bei Schweinen je GVE • Milchkühe 100 Euro; Aufzuchtrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 74 Euro; für Mastrinder ab einem Lebensalter von sechs Monaten 203 Euro • für Mastschweine 167 Euro; für Zuchtschweine 189 Euro
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel zu 5.) Blühflächen zur Bienenweide ab 2009 • Antragstellung erstmals am 15.05.2009 • Verpflichtungszeitraum 5 Jahre • Anlage von Blühflächen und Blühstreifen aus verschiedenen Blütenpflanzenarten, die den Bienen dienen • ca. 1.000 ha Förderfläche • Förderumfang max. 2 ha je Betrieb • Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer Vereinbarung zwischen dem landw. Unternehmen und dem Imker zur Umsetzung der Maßnahme • Förderhöhe: 540 € / ha
Überlegungen zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel zu 6.) Weiterführung der AGZ für benachteiligte Gebiete bis 2013 • Förderrichtlinie wird in der bisherigen Form bis 2013 weitergeführt • Neuabgrenzung der Gebietskulisse nach neuen Kriterien wird es voraussichtlich erst ab 2013 geben • Ausgleichszulage beträgt nach der derzeitigen Richtlinie je ha Dauergrünlandfläche bei einer Landwirtschaftlichen Vergleichszahl des Betriebes: • a) in benachteiligten Gebieten: • bis 15 bis zu 76 Euro • über 15 bis 20 bis zu 68 Euro • über 20 bis 25 bis zu 60 Euro • über 25 bis 30 bis zu 52 Euro • b) auf Inseln ohne feste Straßenanbindung an das Festland: bis zu 100 Euro
Ökologischer Landbau Förderung im Bundesvergleich (Stand 31.12.2008) SL: Förderung Neueinsteiger 5 Jahre; NI, SH und SN: Förderung Neueinsteiger 2 Jahre.
Ökologischer Landbau in MV Vorgesehene Änderungen der Förderhöhe