390 likes | 590 Views
Binnenmarkt. Durch Artikel 2 des Vertrags von Rom wurde der EWG die Aufgabe übertragen,.
E N D
Durch Artikel 2 des Vertrags von Rom wurde der EWG die Aufgabe übertragen, "eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten zu fördern, die in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen sind".
2. EINORDNUNG IN DEN KONTEXT INTERNATIONALER KOOPERATION Alexander Albrecht / Kurs: Grundzüge der Europapolitik / Dozent: Prof. W. Woyke / WS 2006-2007 / S.1 Entwicklungsstufe Freihandelszone Zollunion Binnenmarkt Wirtschaftsunion Währungsunion Politische Union Fortschritt Abschaffung monetärer und nicht-monetärer Handels- hemmnisse an den Binnengrenzen Einheitliche monetäre und nicht-monetäre Handels- hemmnisse an den Außengrenzen Gegenstand der Präsentation Einheitliche Wirtschaftspolitik Einheitliche Währung Einheitliche Innen- und Außenpolitik Alexander Albrecht – Uta Viegener / Grundzüge der Europapolitik / Prof. W. Woyke / WS 2006-2007 / S.4
4. HISTORISCHE WURZELN – DIE EINHEITLICHE EUROPÄISCHE AKTE • Die Einheitliche Europäische Akte • Unterzeichnung: 17.02.1986 • Inkrafttreten: 01.07.1987 • Ersetzung des Begriffes „GemeinsamerMarkt“ durch „Binnenmarkt“ • Neuanfang nach Europa- Verdrossenheit der 70er Jahre • 4 Freiheiten: Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital • Neu: Fokus auf Normen statt Prozess, Mehrheits- statt Einstimmigkeitsprinzip • - 282 Rechtsakte zur Regelung und Verwirklichung des Binnenmarktes • [Weißbuch 279 Normen zur Vollendung Binnenmarkt (1985)] • - Verwirklichungstermin: Umsetzung der Rechtsakte bis zum 31.12.1992 • Umsetzungsquote zum 31.12.1992: ~ 90 %
Weißbuch der Kommission (Delors) 1985 • allzu viele Hindernisse stehen der Verwirklichung eines großen Wirtschaftsraums mit über 300 Millionen Verbrauchern im Wege • dadurch entstehende "Kosten des Nicht-Europas", die auf Wartezeiten an den Grenzen, technische Handelshemmnisse und die Abschottung des öffentlichen Beschaffungswesens zurückzuführen waren, betrugen annähernd 200 Mrd. €
Einheitliche Europäische Akte 1986 • Zeitplan für die rund 270 für die Verwirklichung des Binnenmarktes bis 1993 notwendigen Maßnahmen • Die positiven Auswirkungen waren rasch spürbar. • Nacheinander fielen die materiellen, steuerrechtlichen und technischen Grenzen.
Mit der ‘Vollendung’ des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 ist das Vertragsziel praktisch erfüllt. • Dazu bedurfte es indessen mehr als vier Jahrzehnte, obwohl bereits im Juli 1968 – 18 Monate früher als im Zeitplan vorgesehen - Binnenzölle und Kontingente abgeschafft worden waren.
Die Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass… • die Harmonisierung von Zöllen einfacher ist als die des Steuerwesens • die freien Berufe in jedem Land anderen Regelungen unterliegen • starre protektionistische Maßnahmen im Zusammenspiel mit einer Zunahme von technischen Normen dazu geführt haben, dass sich die Märkte Anfang der 80er Jahre zunehmend abschotteten (Ölkrisen von 1973 und 1980)
Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht • Deutschland gemeinsam mit Luxemburg, Griechenland und Italien Schlusslicht • In den letzten 5 Jahren musste die Europäische Kommission in 305 von insgesamt 531 Fällen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten • 2003 konnte die Bundesregierung 86 Prozent der Richtlinien nicht termingerecht umsetzen
Argumente für einen grenzenlosen Binnenmarkt Politischer Natur: • Eine enge wirtschaftliche Verflechtung von Ländern schafft durch die entstehende wechselseitige Abhängigkeit politische Stabilität und sichert den Frieden.
Wirtschaftliche Gesichtspunkte: • Der freie Austausch von Gütern und Dienstleistungen mehrt den Wohlstand durch bessere Arbeitsteilung und höhere Produktivität. • Der stärkere Wettbewerbsdruck führt zu größerem Angebot von Gütern und Dienstleistungen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. • Das Wirtschaftswachstum kann gesteigert werden und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden höhere Beschäftigungschancen und bessere Einkommensperspektiven ermöglicht. → Der europäische Wirtschaftsraum wird in die Lage versetzt, besser mit den anderen großen Wirtschaftsblöcken zu konkurrieren.
Freizügigkeit der unselbständigen Arbeitnehmer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der Selbständigen Leitgedanke ist die Gleichbehandlung der EG-Angehörigen Freiheit des Personenverkehrs soll den wirtschaftlich tätigen Marktbürgern die freie, d.h. von der Staatsangehörigkeit unabhängige Standortwahl für die Ausübung ihrer Tätigkeit ermöglichen. Mobilität des Produktionsfaktors Arbeit Persönlicher Geltungsbereich AN aus EG-MS. Ausnahmen bspw. WanderarbeitnehmerVO, Assoziationsratsbeschluss (türk. AN), Studenten, Familienangehörige AN-Begriff nach GemeinschaftsR Sachlicher Geltungsbereich Gesamter Anwendungsbereich der Verträge. Künstler, Sportler
BIP USA und EU-15 rot: USA, blau: EU-15
Ausfuhr von Waren in andere EU-Staaten in Prozent der gesamten nationalen Warenexporte 2001
Beschäftigungsquote EU-15 Frühjar 2002
20 Millionen Arbeitsplätze müssen in der EU-25 geschaffen werden um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen. • Beschäftigungsquote 2004: 63%, Ziel 2010: 70% • Beschäftigungsquote von Frauen 2004: 55%, Ziel 2010: 60% • Beschäftigungsquote von Arbeitern über 55 2004: 40%, Ziel 2010: 50%
Im Jahr 2003 gaben die EU-15-Mitgliedstaaten insgesamt mehr als 25 Milliarden Euro für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose und andere benachteiligte Gruppen aus, die auf dem Arbeitsmarkt Unterstützung benötigen. • In der EU-25 stieg der Umsatz bei der Vermittlung von Arbeitskräften von 1998 auf 2004 um 60 %.
Der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital setzt Vorschriften, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten, voraus. • Der EG-Vertrag verbietet beispielsweise alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, “welche eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken oder bewirken” (Artikel 81). • Der Vertrag verbietet ebenfalls “die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt durch ein oder mehrere Unternehmen” (Artikel 82).
Die Europäische Kommission gewährleistet, dass diese Vorschriften eingehalten werden. • Bei Verstößen kann sie Strafen gegen Unternehmen oder EU-Mitgliedstaaten verhängen. • Die Kommission überwacht ebenfalls ‘Staatliche Beihilfen’ (d.h. die staatliche Subventionierung von Unternehmen).
Bestandsaufnahme • Durch strengere Vorschriften wurde das öffentliche Auftragswesen geöffnet, wobei größere Transparenz und stärkere Kontrollen für öffentliche Liefer- und Bauaufträge angestrebt werden. • Die steuerlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten wurden durch die Angleichung der Vorschriften über indirekte Steuern, Mehrwertsteuer (MwSt.) und Verbrauchsteuern beseitigt. • Die Kapital- und Finanzdienstleistungsmärkte wurden liberalisiert. • Die nationalen Vorschriften auf den Gebieten Sicherheit und Umweltverschmutzung wurden harmonisiert; allgemein haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die gegenseitige Anerkennung nationaler Vorschriften und Bescheinigungen geeinigt.
Durch die Harmonisierung des Gesellschaftsrechts und die Angleichung der Rechtsvorschriften über das geistige und gewerbliche Eigentum (Warenzeichen und Patente) wurde ein besseres Umfeld für die industrielle Zusammenarbeit geschaffen. • Behinderungen der Freizügigkeit wurden beseitigt: an den meisten Binnengrenzen der EU wurden die Passkontrollen abgeschafft, und die Berufsabschlüsse und Diplome werden von den EU-Ländern gegenseitig anerkannt.
Anzahl der EU-Bürger, die in einem anderen Staat der EU arbeiten
Laufende Arbeiten • Die Liberalisierung des Telekommunikationssektors hat bereits zu Preissenkungen geführt. Ende 2001 waren Ferngespräche durchschnittlich um 11 % günstiger als in 2000 und 45 % günstiger als in 1998. • Im November 2000 veröffentlichte die Kommission ein Diskussionspapier (‘Grünbuch’) mit Leitlinien für eine europaweite Energiepolitik, die die Nutzung einer Vielfalt von Energiequellen vorsieht und eine Versorgungssicherheit gewährleistet. Falls die EU in diesem Bereich nicht tätig wird, muss sie in 20 bis 30 Jahren 70 % ihres Energiebedarfs gegenüber 50 % heute importieren. Bereits jetzt stammen 45 % ihrer Erdölimporte aus dem Mittleren Osten und 40 % ihrer Erdgasimporte aus Russland.
Primärenergieerzeugung in EU-15 2001 in Prozent pro Quelle
CO2-Emissionen in t pro Person
Die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen (einschließlich Bio-Diesel), damit sich der Anteil dieser ‘sauberen’ Energiequellen an den Gesamtenergielieferungen der EU bis 2010 von 6 % auf 12 % verdoppelt • Verkehrspolitik bietet in der EU die Möglichkeit, Energie zu sparen und dem Umweltschutz zu dienen. Die EU will den Frachtverkehr so weit wie möglich von der Straße auf Schiene und Binnenschifffahrt verlagern.
Nutzung von fünf Verkehrsarten für die Personenbeförderung in EU-15 in Prozent des gesamten Personenverkehrs (in Passagierkilometern)