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JobCenter Region Hannover. Ausgangslage der JobCenter Region Hannover In der Region Hannover sind derzeit rund 112.000 Menschen in ca. 61.000 Bedarfsgemeinschaften auf die Leistungen des SGB II angewiesen, hiervon sind ca. 54% Einpersonenhaushalte 46% Zwei- und Mehrpersonenhaushalte
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Ausgangslage der JobCenter Region Hannover • In der Region Hannover sind derzeit rund 112.000 Menschen • in ca. 61.000 Bedarfsgemeinschaften auf die Leistungen des SGB II angewiesen, hiervon sind ca. • 54% Einpersonenhaushalte • 46% Zwei- und Mehrpersonenhaushalte • 61% der Bedarfsgemeinschaften leben in der Landeshauptstadt Hannover • 39% der Bedarfsgemeinschaften leben in der Region Hannover
Im Bereich U25 der JobCenter Region Hannover sind von den rd. 5.600 Arbeitslosen und Arbeitsuchenden : • rd. 78 % ohne Ausbildung • rd. 18 % ohne Schulabschluss • rd. 60% mit Migrationshintergrund oder Ausländerin/Ausländer • rd. 10% mit Kindesbetreuung
Aktuelle Rahmenbedingungen für den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente • Geschäftsanweisung der BA v. 14.07.09 – Neufassung der Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten • Geschäftsanweisung der BA v. 21.06.10 – Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II Haushalt der BA für den Rechtskreis SGB II • Haushalt der BA 2010 – 2014 für den Rechtskreis SGB II
GA der BA: Neufassung der Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II • keine Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des HSA • Begrenzung der Qualifizierungsanteile auf 8 Wochen • Begrenzung der Praktika auf 4 Wochen • Fachliche Hinweise für zusätzliche sowie im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten sowie zur erwerbs-wirtschaftlichen Ausrichtung • Verfahrenshinweise (Antrag, Bewilligung, Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs.2 SGB II) • AGH-Entgelt zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei Problemen auf regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkten, Ziel: Integration in den ersten Arbeitsmarkt
AGH-MAE für Jugendliche • gesetzlicher Auftrag nach § 3 Abs. 2 SGB II, unverzügliche Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder Arbeitsgelegenheit • nachrangig zu Ausbildung, EQ, BvB, Maßnahmen § 46 SGB III • keine AGH für schulpflichtige Jugendliche • AGH als Bestandteil einer Eingliederungsstrategie • Qualitative Maßnahmeanforderungen • - Qualifizierungsmodule • - Zuweisungsdauer • - sozialpädagogische Betreuung
Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II: Jugendwerkstatt-Maßnahme • Für junge Menschen mit multiplen Problemlagen und besonderem sozialpädagogischen Betreuungsbedarf sowie längerfristiger Eingliederungsperspektive, die im Fallmanagement betreut werden, • Persönliche Stabilisierung und Bewältigung individueller Problemlagen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen • 12 Monate bei einer Jugendwerkstatt • Fallkonferenzen zwischen Jugendlichen, Träger und FM • Arbeitsgelegenheit, 30h/Woche, ALGII plus 1€/h (ca. 135€), plus Fahrtkosten
Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs.2 SGB IIBasis der Vereinbarung: Leistungserbringung durch Dritte (z.B. geeigneter Dach- oder Sozialverband), • Orientierung an den fachlichen Hinweisen (GA der BA) • ARGE vermittelt erwerbsfähige Hilfebedürftige an den Träger • Zuweisung auf Basis einer Eingliederungsvereinbarung und Bewilligung • Kostenübernahmeerklärung an den Träger vor Beginn der Maßnahme • Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 17 Abs.2 SGB II
SAQ (Stabilisieren-Aktivieren-Qualifizieren) • für 4 Monate mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Teilnahme an einer BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach dem SGB III) • Förderung und Entwicklung sozialer Kompetenzen, Verbesserung berufsbezogener Schulkenntnisse und fachpraktische Qualifizierung • Berufsorientierung durch Arbeiten in verschiedenen Gewerken oder durch Praktika in Betrieben • Arbeitsgelegenheit, 30h/Woche; ALGII plus 1,- €/h (ca. 135 €) und Übernahme der Fahrkosten, auch TZ ist möglich
Job 4 Job (AGH - Entgeltvariante) • für 8 Monate für marktbenachteiligte junge Menschen, die aufgrund ihrer Qualifikation keine Berufsvorbereitung benötigen, aber nicht direkt in eine Ausbildung oder Beschäftigung einmünden können (1. und 2. Schwelle) bzw. die eine berufsvorbereitende Maßnahmen absolviert haben, ohne Möglichkeit zum Übergang in eine Ausbildung • in der Regel 6 Monate Beschäftigung ergänzt um 2 Monate berufliche Qualifizierung/Qualifizierungsbausteine • Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung • 35h/Woche; 670 €/Monat Bruttogehalt (ca. 550 € netto), Anrechnung wie sonstiges Einkommen mit Freibetrag, auch TZ
GA der BA: Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II • Maßnahmemanagement bei Anwendung der Förder-leistungen durch • - Maßnahmeplanung • - Jährliche Prüfung und Weiterentwicklung der Produkte • - Qualitätssicherung und Maßnahmebetreuung • BA-Wirkungsanalyse – Zentrales Controlling ab 01.07.10 • Einführung eines Förder-Checks • Verbesserung des Absolventenmanagements • Ziel: Steigerung der Integrationsquote um 5-Prozent-Punkte
Weitere Maßnahmeangebote nach dem SGB III • Niedrigschwelliges Angebot für junge Menschen (U25) mit besonderem individuellen Unterstützungsbedarf, Dauer 3 - 15 Monate,Betreuungsschlüssel 1 : 12, • Erwerb der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch soziale Stabilisierung, Tagesstrukturierung, Lebens- und Berufszielplanung, berufliche Qualifizierung und Coaching, 3 Monate Nachbetreuung bei beruflicher Eingliederung • Arbeitsgelegenheit, AZ flexibel bis 30h/Woche; ALGII plus 1,- €/h (ca. 135 €) und Übernahme der Fahrkosten Integrations-Punkt
BvB (berufsvorbereitende Bildungs-maßnahme der Agentur für Arbeit) • Zuweisung durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit für noch nicht ausbildungsfähige junge Menschen • modular ausgerichtete berufsvorbereitende und berufsorientierende Maßnahme mit dem Ziel der Vermittlung in Ausbildung und/oder zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (Förderkonzept BB/SGB III) • Teilnahme in der Regel 10 Monate, bis Beginn des Ausbildungsjahres • BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), kein Alg II,
BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) • BaE i.d.R für junge Menschen ohne oder mit schwachem Schulabschluss oder sozial Benachteiligte (z.B. mit Migrationshintergrund, „Altbewerber“, Alleinerziehende, ehemals Straffällige) • Jugendliche sollen im Vorfeld mindestens 6 Monate an einer berufsorientierenden Maßnahme (z.B. BvB, Jugendwerkstatt-Maßnahme) teilgenommen haben • Ausbildungsreife muss grundsätzlich vorhanden sein • BaE wird integrativ oder kooperativ durchgeführt
Ganzil, Vermittlung 1. und 2. Schwelle, Ausbildungscoach Ganzheitliche Integrationsleistung für Arbeitslose mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf • Angebot für Jugendliche der 1. und 2. Schwelle zur Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung • Berufsfindung- u. orientierung, Bewerbungs- und Kommunikationstraining, Gruppen- und Einzelcoaching, Zusammenführung von Unternehmen und Bewerber, Betreuung auch während eines betrieblichen Praktikums, Nutzung des Bewerberbüros • Teilnahmezeitraum in der Regel 6 Monate • Coaching bei Aufnahme der Ausbildung, bis 3 Monate
PACE (Pro Aktiv Center) Landesprogramm, anteilige Förderung nach § 16 f SGB II • Unterstützung, Beratung und Begleitung junger Menschen mit besonderem sozialpädagogischem Beratungsbedarf • Möglichst frühzeitige Betreuung der Jugendlichen in den Abschlussklassen berufsbildenden Schulen • Niedrigschwelliges Beratungsangebot für junge Menschen, die nicht (mehr) zur Schule gehen • Beratungsangebot für junge Mütter • Unterstützung von jungen Arbeitslosen, die eine Sanktion erhalten haben • Anzahl der Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II: 350
wenn im BA-Haushalt der Eingliederungstitel für den Bereich des SGB II in den nächsten Jahren weiter reduziert wird, • wenn der Einsatz der Arbeitsgelegenheiten vor dem Hintergrund der Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes weiter eingeschränkt wird und • wenn das Instrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.01.2012 überarbeitet wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dietmar Langer Bereichsleiter U 25