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Bundesagentur für Arbeit. VCB-Fachtagung Bad Steben 21. Januar 2004 “ Förderung der beruflichen Qualifizierung – Perspektiven 2004 “ . Vortrag Hans-Uwe Stern. Gliederung. • Einführung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Förderung 2003
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Bundesagentur für Arbeit VCB-Fachtagung Bad Steben 21. Januar 2004“Förderung der beruflichen Qualifizierung – Perspektiven 2004“ Vortrag Hans-Uwe Stern
Gliederung • Einführung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für die Förderung 2003 • Geschäftspolitische Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik durch die BA 2003 • Förderung der beruflichen Qualifizierung 2003 • Änderungen im Förderungsrecht (Hartz III) • Finanzieller Handlungsspielraum 2004 • Geschäftspolitische Ziele 2004 – Planungsparameter
Intentionen des Gesetzgebers • stärkerer Wettbewerb am Weiterbildungsmarkt • Auswahlmöglichkeiten und -verantwortung des Teil- nehmers
Änderungen • Ausschließlich personenbezogene Förderung • Keine Projektförderung möglich, Auftragsmaßnahmen (§ 94 SGB III) ersatzlos entfallen • Träger und Maßnahme müssen für die Förderung „zugelassen“ seindurch externe fachkundige Stellen (Zertifizierungsstellen) • Der zu Qualifizierende erhält einen Bildungsgutschein • Die Auswahlverantwortung liegt beim Teilnehmer, nicht mehr beim Arbeitsamt Was ist neu?
Träger A Trägerzulassung Maßnahmezulassung Agentur für Arbeit Träger B Arbeitslose/ -suchende Gut-schein Gut-schein Gut-schein Gut-schein Gut-schein Zertifizierungs-stellen(vorübergehend Aufgabenwahr-nehmung durch Agentur für Arbeit) Träger C Gut-schein Einlösung
Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit • stärkere Ausrichtung am Arbeitsmarkt • Steigerung der Effizienz und Effektivität
Verbleibsquote Stand: Dezember 2002
Verbleibsquote Stand: Dezember 2003
Eingliederungstitel 2003 Stand: März 2003
Entwicklung FbW (Haushalt) in Mrd. Euro
Bildungsgutscheine(Ausgabezeitraum 01.03.2003 bis 31.12.2003) ─ Gutscheine eingelöst / bewilligt: 140.025 78,5 % ─ Gutscheine nicht eingelöst: 38.29721,5 % Gutscheine insgesamt (eingelöst, abgelaufen): 178.322 100,0 % Gutscheine ausgegeben, Gültigkeitszeitraum noch nicht abgelaufen: 22.880
Entwicklung des Teilnehmerbestandes Trainingsmaßnahmen
Änderung im Förderungsrecht 2004 (Hartz III) • Arbeitslosengeld auch bei nicht geförderter Weiterbildung möglich • Einheitliche Entfernungspauschale 0,36 bzw. 0,40 € • erweiterter Ermächtigungsrahmen für Rechtsverordnung nach § 87 SGB III
Änderung im Förderungsrecht 2005 (Hartz III) • Unterhaltsgeld wird durch Arbeitslosengeld ersetzt • Wegfall der Vorbeschäftigungszeiten
Planungsparameter 2004 u. a. • Zahl der Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt • Anteil der Zielgruppen an den Integrationen • Kosten je geförderte Integration • Anteil der Zielgruppen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung
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