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Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 19. März 2010 www.haus-und-grund-roth.de. Fachreferate. Steuertipps zu Haus & Grundbesitz durch Helmut Lorenz neue Rechtsprechung zu Haus & Grund durch Dietrich Niederalt.
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JahreshauptversammlungHaus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 19. März 2010www.haus-und-grund-roth.de
Fachreferate Steuertipps zu Haus & Grundbesitzdurch Helmut Lorenz neue Rechtsprechung zu Haus & Grund durch Dietrich Niederalt
Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz Helmut Lorenz Steuerberater Rechtsbeistand vereidigter Buchprüfer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
dreiVerfassungsbeschwerden gegen das neue ErbStG eingelegt. Strittig sind vor allem: Zustandekommen und unterschiedliche Behandlung der Vermögensarten Erbschaftsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Steueraufkommen vier Millarden besser ? Grunderwerbsteuer auf alle Übertragungen (auch an Kinder ohne Freibeträge; ohne Freibeträge) einfach, gerecht, leicht zu erheben Erbschaftsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Erbschaftsteuertarif 2010 • Wert Steuerklasse I II III • bis 75.000 7% 15% 30% • bis 300.000 11% 20% 30% • bis 600.000 15% 25% 30% • bis 6.000.000 19% 30% 30% • ……. • max. 30% 50% 50% • Verbesserung für Geschwister und Geschwisterkinder • (Zuwendungen von Bruder, Schwester, Onkel, Tante) Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Frühzeitige Schenkungen schaffen Freibeträge mehrmals Enkel, Neffen und Nichten mit bedenken (Vermächtnisse) mindert Steuerpflicht des Haupterben mehr Freibeträge, niedrigere Tabellenstufe Zwischenschaltung des Ehegatten Kind erhält Zuwendung von beiden Eltern, dies kann Freibeträge verdoppeln Erbschaftsteuertipps I Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Ehegatten teilweise übergehen manchmal „Fehler“ durch Berliner TestamentStufe überspringen wenn sonst höheres Vermögen zusammenfällt Nutzungsrechte und Versorgungsleistungen mindern Erwerb, verlagern Einkommen Schenkungsteuer übernimmt der Schenker gilt nicht als steuerpflichtiger ErwerbFamilienheime können oft steuerfrei übertragen werden Erbschaftsteuertipps II Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Unterhalt und Ausbildung finanzieren kann steuerfrei erfolgenBegünstigung Betriebsvermögen Wertabschlag, Behaltefristen Verlagerung der Einkünfte vermindert spätere Erbschaft und Einspruch wegen Verfassungsmäßigkeit einlegen Erbschaftsteuertipps III Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
grundsätzlich nur Vermögen / Einkommensquellen, die entbehrlich sind Vermögens- und Nachfolgeplanung erstellen geschenkt ist geschenkt wiederholen ist gestohlen Schenken besser als vererben? Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
wenn aus Zwangsläufigkeit entstanden und Erlangung eines Gegenwertes im Hintergrund Tipp: Aufwendungen als außergewöhnlicheBelastungen beantragen Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Beispiel: Solaranlage bestellt Ehemann. Rechnung an Ehemann aber: Einspeisevertrag EVU mit Eheleuten Tipp: Vorsteuerabzug sichern Leistungsempfänger = Gemeinschaft Rechnungsstellung an Gemeinschaft Vorsteuerabzug bei Gemeinschaften Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Ohne Einkunftserzielungsabsicht keine Werbungskosten (Finanzierungskosten und AfA gehen verloren) Tipp: mit Maklerauftrag und Inserate Vermietungsabsicht dokumentieren Leerstand Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Beispiel: Kinder erben Haus in Spanien und vermieten dieses. Sind Verluste in deutscher Steuererklärung anzusetzen? § 2 a EStG alte Fassung: Nein Tipp: Europäischer Gerichtshof findet deutsche Vorschrift rechtswidrig – daher jetzt absetzbar! Vermietungsverluste in Spanien Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
20 % der Aufwendungen auf Steuerschuld anrechenbar maximal 510 € Tipp: Schwarzarbeit soll sich nicht lohnen ordnungsgemäß „Putzfrau“ anmelden Mini-Job im Privathaushalt Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
20 % der Aufwendungen auf Steuerschuld anrechenbar maximal 4.000 € Tipp: Haushaltshilfe 410 Euro besser als Mini-Job und „Schwarzarbeit“ Hilfe hat eigene Kranken- und Rentenversicherung! soz.vers.pfl. Job im Privathaushalt Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
20 % der Aufwendungen auf Steuerschuld anrechenbar maximal 4.000 € Tipp: prüfen, ob z.B. mobile Pflegedienste besser als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind Pflege- und Betreuungsleistungen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
20 % der Lohnkosten auf Steuerschuld anrechenbar maximal 1.200 € Tipp: Rechnung und Überweisung aufheben und auf Ausweis „Dienstleistungsanteil“ achten. Keine Materialkosten! Handwerkerleistungen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Handwerker-Rechnung ist innerhalb 6 Monaten zu erteilen (sonst Bußgeld bis 5.000 € möglich) und mindestens 2 Jahre aufzuheben Aufbewahrungspflicht Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
gibt es seit 2001 und leider immer noch 15 % einzubehalten wenn Leistung an Unternehmer erbracht außer wenn nicht mehr als 2 Wohnungen vermietet werden. Freistellungsbescheinigung in fast 100 % vorgelegt ? Tipp: nicht in die Haftungsfalle treten Bauabzugsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Basiszins 0,12 % seit 1.1.2010 Verzugszins: 5,12 % Bank-Zinsen so niedrig wie fast noch nie. Tipp: längere Festschreibung überlegenniedrige Zinsen sichern Finanzierung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Lohn 24.160 Ausgaben 32.770 Mehrausgaben 8.610 finanzierbar ? Schulden auf Haus 172.000 Tilgung mit 1.000 jährlich würde 172 Jahre dauern Mehrkreditaufnahme 8.610 Schulden 31.12.2010 180.610 führt zur Insolvenz Haushalt + Schulden Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Staatseinnahmen 241,60 Mrd. Staatsausgaben 327,70 Mrd. Mehrausgaben 86,1 Mrd. sind diesmal noch finanzierbar und bereiten Finanzminister zumindest Sorgen Staatsverschuldung 1,72 Bio€ Tilgung mit 10 Mrd€ jährlich würde 172 Jahre dauern Mehrkreditaufnahme 86,10 Mrd€ Schulden 31.12.2010 1,80 Bio€ führt zur Insolvenz / Währungsreform ? Haushalt + Schuldenx 10.000.000 Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft