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Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 20. März 2009 www.haus-und-grund-roth.de. Fachreferate. Steuertipps zu Haus & Grundbesitz durch Helmut Lorenz neue Rechtsprechung zu Haus & Grund durch Dietrich Niederalt.
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JahreshauptversammlungHaus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 20. März 2009www.haus-und-grund-roth.de
Fachreferate Steuertipps zu Haus & Grundbesitzdurch Helmut Lorenz neue Rechtsprechung zu Haus & Grund durch Dietrich Niederalt
Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz Helmut Lorenz Steuerberater Rechtsbeistand vereidigter Buchprüfer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
höhere Freibeträge höhere Bewertung höhere Steuersätze höheres Steueraufkommen höhere Unsicherheit höhere Anzahl von Rechtsbehelfen Die neue Erbschaftsteuer bringt: Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Erbschaftsteueraufkommen Politik spricht von Steuerkraft – der Bürger von Steuerlast Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Erbschaftsteuerklassen • Steuerklasse I II III • ---------------------------------------------------------------------------------- • Ehegatten Geschwister Lebenspartner • Kinder Neffen/Nichten. + alle übrigen • Stiefkinder Stiefeltern • Enkel Schwiegerkinder/eltern • Eltern und Großeltern Eltern und Großeltern • (bei Tod) (bei Schenkung) • geschiedener Ehegatte Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Erbschaftsteuerfreibeträge • alt neu • Ehegatten 307.000 500.000 • eingetr. Lebenspartner 5.200 500.000 • Kinder , Stiefkinder 205.000 400.000 • Enkel 51.200 200.000 • Eltern bei Erbschaft 51.200 100.000 • Eltern bei Schenkung, • Geschwister, Neffen, Nichten • Schwiegereltern, Schwiegerkinder, • Stiefeltern 10.300 20.000 • übrige / nicht Verwandte 5.200 20.000 Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Erbschaftsteuertarif bisher • Wert Steuerklasse I II III • bis 52.000 7% 12% 17% • bis 256.000 11% 17% 23% • bis 512.000 15% 22% 29% • bis 5.113.000 19% 27% 35% • ……. • max. 30% 40% 50% Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Erbschaftsteuertarif 2009 • Wert Steuerklasse I II III • bis 75.000 7% 30% 30% • bis 300.000 11% 30% 30% • bis 600.000 15% 30% 30% • bis 6.000.000 19% 30% 30% • ……. • max. 30% 50% 50% • für nahe Angehörige gleich • für Tanten, Nichten und Freunde deutlich mehr Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Immobilien-Bewertung • Einheitswert für Grundsteuer • Brandversicherungswert für Versicherung • Bedarfswert für Grunderwerbsteuer • Bodenrichtwert • Vergleichswert • Ertragswert für Erbschaftsteuer • Sachwert • gemeiner Wert Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Vergleichswertverfahren • für • Ein- und Zweifamilienhäuser • Wohnungs- und Teileigentum • nach • Kaufpreissammlung Finanzamt • Gutachterausschuss Vergleichspreise § 183 BewG Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Ertragswertverfahren • Mietwohngrundstück • gemischt genutzte Grundstücke • Geschäftsgrundstücke • Gebäudeertragswert + Bodenwert • Bewirtschaftungskosten • Bodenwertverzinsung • Gebäudereinertrag x Liegenschaftszins • entsprechend Restnutzungsdauer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Ertragswertverfahren Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Bodenrichtwert x Grundstücksfläche = Bodenwert Flächenpreis (Regelherstellungskosten Anl. 24) x Bruttogrundfläche (Summe Grundflächen aller Grundrissebenen) = Gebäuderegelherstellungswert Alterswertminderung = Gebäudesachwert Sachwertverfahren (z.B. für Büro) Bodenwert + Gebäudesachwert = vorläufiger Sachwert x Wertzahl Anl. 25 = Grundbesitzwert Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Beispiel: Mietwohngrundstück • Ein Mietwohngrundstück soll auf • 1. Tochter (Steuerklasse I) • 2. Schwiegertochter (Steuerklasse II) • übertragen werden. • Wie hoch ist die Erbschaftsteuer, wenn der gemeine Wert des Grundstücks beträgt • a) 250.000 b) 500.000 c) 1.000.000 d) 2.000.000 Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Lösung: Tochter Schwieger- Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Lösung: Tochter Schwieger- Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Lösung: Tochter Schwieger- Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Lösung: Tochter Schwieger- Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Vererbung Familienheim • ist steuerfrei, wenn • Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken vor Tod durch Erblasser und • unverzügliche Selbstnutzung durch Erben (Ehegatte oder Kinder) 10 Jahre erfolgt • bei Kindern/Enkeln bis zur Fläche von 200 qm steuerfrei • Vermietung/Verkauf innerhalb 10 Jahre = Verlust der Steuerfreiheit (Ausnahme Tod / Pflegebedürftigkeit) Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Gewinner: manchmal FirmenerbenEhegatten, Kinder, Enkel gleichgeschlechtliche Partner der STAAT Erbschaftsteuerreform • Verlierer: • Immobilieneigentümer • Geschwister, Schwiegerkinder • alle in Steuerkl. II, III • Firmenerben, die nicht • fortführen können • der BÜRGER Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Erbschaftsteuer abschaffen ? • Der Marktwert der HRE wurde diese Woche auf 190 Millionen Euro geschätzt. • nachdem seit Beginn der „Finanzkrise“die Bank insgesamt 102 Milliarden Euro Hilfen und Bürgschaften erhalten hat. • Gleichwohl ist die Bank nur 1/500 dieser Hilfen wert! • Die Steuergelder sind veruntreut / verschwunden ? • Für 102 Mrd. hätten wir die Erbschaftsteuer nach dem Aufkommen von 2008 (4,6 Mrd) 22 Jahre und bei Berechnung von Zinsen für immer abschaffen können. Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Nachfolgeplanung • Vermögens- und Schuldenaufstellung • Liquiditätsbedarf ausreichend herstellen • gesetzliche Erbfolge prüfen • Testament erstellen • Pflichtteile beachten • Wirtschaftlich / rechtlich / steuerlich optimieren • vorweggenommene Erbfolge überlegen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Handwerkerleistungen(§ 35 a EStG) • ab 2009 neben haushaltsnahen Dienstleistungen in Privathaushalten (auch bei WEG-Verwaltung) • 20% der Lohnkosten sind von der Steuerschuld (nicht Einkommen) absetzbar, • maximal 1.200 € • bei Vorlage Rechnung + Überweisung • Tipp: lassen Sie die Rechnung aufteilen • Lohnanteil größer • Material kleiner Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Fahrtkosten zur Arbeit • ab 2007 wieder ab dem 1. Entfernungs- km • die ersten 20 km sind nicht mehr Privatvergnügen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Grundsteuererlass • wenn Rohertrag > 50 % gemindert • vom Steuerschuldner nicht zu vertreten ist • kann auf Antrag die Grundsteuer zu 25 % / 50 % erlassen werden§ 33 GrStG neu Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Wohn-Riester • ein zahnloser Papiertiger • Grundbetrag Zulage 154 € • Kinderzulage bis 300 € • fiktives Wohnförderkonto • Besteuerung im Alter • kompliziert und fraglich Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Sparer – FB • seit 2007 • 750 € bei Alleinstehenden • 1.500 € bei Ehegatten(das waren mal 12.000 DM) Tipp: Freistellungsaufträge prüfen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Abgeltungssteuer ab 2009 • Kapitalerträge kosten 0 - 25% Steuer • (keine Erklärungspflicht, außer ….. • Kirchensteuer, falsche Zinsfreibeträge, zu hoch, etc.) Tipp: Steuererklärung bei niedrigeren Steuersätzen abgeben und zuviel bezahlte Steuer zurückholen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Schulden Tipp: • nicht absetzbare Schuldzinsen vermeiden • keine Zinsen sind besser als absetzbare Schuldzinsen • durch Tilgung von Schulden ist die Rendite sicher und oft regelmäßig höher als bei Geldanlagen (LV, „betriebliche Altersversorgung“, etc.) • Grundschulden nach Tilgung löschen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Bei Immobilien innerhalb 10 Jahren steuerpflichtig! (früher 2 Jahre) Bei Kapitalvermögen immer steuerpflichtig (außer Altbestand bis 31.12.2008und älter als 1 Jahr) früher 6 Monate, dann 1 Jahr jetzt immer ! Private Veräußerungsgewinne Steuerreform nächstes Jahr ? Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
verbilligte Vermietung an Angehörige > 56 % • ortüblich richtig falsch • Miete 6.000 4.000 3.000 • Werbungskosten 12.000 12.000 6.000 • Verlust 6.000 8.000 3.000 • Miete 6.000 0 3.000 • Werbungskosten 2.000 0 1.000 • Überschuss 4.000 0 2.000 Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
Immobilien und Umsatzsteuer • Zuordnung zum Unternehmen ? • Vorsteuerabzug • Rechnungsstellung (Eingangsrechnung – Mietverträge) § 14 UStG • Berichtigungstatbestände § 15 a UStG • Bei Verkauf: Option zur Steuerpflicht nur bei Beurkundung (nicht nachträglich möglich) Tipp: nicht ohne meinen Steuerberater Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft
„schaff und erwirb zahl Steuern und stirb“ Danke für Ihre Aufmerksamkeit Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft