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Unterrichts- und inhaltsrelevante Beiträge von ergänzenden Richtlinien zum AWT- Lehrplan 2004 5.7.2011 Sonja Mayer, Simo

Unterrichts- und inhaltsrelevante Beiträge von ergänzenden Richtlinien zum AWT- Lehrplan 2004 5.7.2011 Sonja Mayer, Simone Klatt, Petra Wölfl, Amelie Mantel . Themen. Zusammenarbeit Schule – Berufsberatung Durchführung Betriebspraktikum Richtlinien der Umweltbildung Politische Grundbildung

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Unterrichts- und inhaltsrelevante Beiträge von ergänzenden Richtlinien zum AWT- Lehrplan 2004 5.7.2011 Sonja Mayer, Simo

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  1. Unterrichts- und inhaltsrelevante Beiträge von ergänzenden Richtlinien zum AWT- Lehrplan 20045.7.2011Sonja Mayer, Simone Klatt, Petra Wölfl, Amelie Mantel

  2. Themen • Zusammenarbeit Schule – Berufsberatung • Durchführung Betriebspraktikum • Richtlinien der Umweltbildung • Politische Grundbildung • Medienbildung und informationstechnische Bildung • Ökonomische Verbrauchererziehung • Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule

  3. Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung

  4. Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung • Bekanntmachung vom Kultusministerium vom 18.Juli 2006, trat ab 1. September 2006 in Kraft • Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung • Hauptakteure: - Bundesagentur für Arbeit-Regionaldirektion Bayern - Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  5. A. Grundsätze • allgemeine und berufliche Bildung, Schule, Betrieb und Beruf, Gesellschaft und Wirtschaft haben einen engen Bezug • Zusammenarbeit erforderlich • Große Bedeutung von : Gleichstellung der Geschlechter besonderer Förderbedarf benachteiligter, behinderter Jugendlicher und Kinder mit Migrationshintergrund

  6. Grundrecht auf freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte bewusst wahrnehmen • eigenverantwortliche und selbstständige Berufswahl treffen können • einen Schulabschluss ermöglicht kriegen • Vermeidung nachschulischen Förderbedarfs • Aufbau von regionalen Netzwerken aller Akteure der Berufswahlvorbereitung • Austausch von Informationen, Berichte über Erfahrungen und Umsetzung

  7. B. Aufgaben der Berufsberatung • Erarbeitung von Konzepten mit Partnern zur Erweiterung des Ausbildungsangebots • Darstellung der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, erkennbare Trends, aller Aus-und Weiterbildungsmöglichkeiten und des aktuellen (über-) regionalen Ausbildungsangebots • Vermittlung von Entscheidungs- und Berufswahlkompetenzen • Vertieften Einblick in Berufsprofile • Frühzeitige Berufswahlvorbereitung zur realistischen Einschätzung der eigenen Interessen und Fähigkeiten

  8. Vorträge in Schulklassen, Gespräche in Kleingruppen, Seminare, Veranstaltungen für Erziehungsberechtigte • Unterrichtshilfen- und mittel, berufswahlvorbereitende Schriften für SuS und Eltern • Selbstinformationsnetz für SuS, Eltern, und Lehrer von BIZ und Agentur für Arbeit • Ärztliche und psychologische Untersuchung der Agentur für Arbeit falls starke Probleme vorhanden sind

  9. C. Aufgaben der Schule • Erziehung, Angebot von Beratungs- und Entscheidungshilfen • Vorbereitung auf den Beruf • Erfüllung der im Lehrplan aufgeführten Lerninhalte, Methoden und Unterrichtsprinzipien • Eltern als wichtigste Bezugspersonen in die Berufswahlphase einbeziehen • Nutzung von betrieblichen Kontakten • Dokumentation der Teilschritte und Erfolge des Berufswahlprozesses

  10. Abstimmung mit der Berufsberatung • Einbeziehung der Informationsmedien und Angebote der Berufsberatung , der Wirtschaft etc. in den Unterricht • Zur Verfügung stellen von Räumen etc. für Veranstaltungen • Information an die Eltern und SuS über Angebote der Agentur für Arbeit etc. • Beurlaubung der SuS vom Unterricht, wenn eine Einzelberatung etc. ansteht • Schule teilt BB Daten mit um das Ausbildungsangebot zu planen

  11. D. Gemeinsame Ziele und Aufgaben • Begleitung Jugendlicher beim Übergang von der Schule in den Beruf • Entwicklung von Strategien zur Chancenverbesserung • Gemeinsame Erarbeitung von Informations- und Lehrmaterialien • Gemeinsame Durchführung der Informationsveranstaltungen • Teilnahme an Fortbildungen • Entwicklung des Arbeitslehre- Lehrplans

  12. Das Betriebspraktikum

  13. Das Betriebspraktikum für Hauptschüler -Bestandteil des Faches Arbeitslehre -Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. August 1987 trat ab 1. September 1987 in Kraft -Beinhaltet Richtlinien über: Ziele, Dauer, Teilnahmepflicht, Versicherungsschutz, unterrichtliche Vorbereitung, organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung

  14. 1. Ziele des Betriebspraktikums Das BP soll: • die SuS zur Wirtschafts- und Arbeitswelt hinführen • die SuS bei der Berufswahl unterstützen und ihre Entscheidung an der Wirklichkeit überprüfen lassen • die im Unterricht etc. erworbenen Kenntnisse ergänzen, vertiefen, überprüfen • den SuS zum ersten Mal zeigen, was es bedeutet berufstätig zu sein • den SuS Anforderungen einzelner Berufe deutlich machen • Ergebnisse werden für die ganze Klasse zugänglich gemacht • Das BP ist keine Eignungsfeststellung oder Stellenvermittlung

  15. 2. Dauer, Teilnahmepflicht, Versicherungsschutz • schulische Veranstaltung • Dauer: 1-2 Wochen, 1.Hälfte der 8. Jgst., oder 2.H. der 9. Jgst. • Verpflichtend • Die ganze Klasse ist im gleichen Zeitraum auf verschiedene Betriebe aufgeteilt • Keine Vergütung von Seiten der Betriebe • Unfallversicherungsschutz wie bei Schulunfällen • Keine Haftpflichtversicherung (muss abgeschlossen werden)

  16. 3. Unterrichtliche Vorbereitung Der Lehrer soll: • Interesse wecken, die Ziele erläutern • persönliche Erfahrungen mit betrieblicher Praxis einbeziehen • Die Vorstellungen allen Beteiligten besprechen • Leitfragen erarbeiten um das Sammeln und Ordnen von Erfahrungen zu erleichtern • Über Ablauf, Organisation, Zuständigkeiten, Verhalten im Betrieb und Vorschriften zur Unfallverhütung informieren • Der Erfolg des BP hängt stark von der Vorbereitung und Organisation im Unterricht ab!

  17. 4. Organisatorische Vorbereitung • Enge Zusammenarbeit zwischen Schule und allen Beteiligten • Schulamt berät Schule bei Vorbereitung • Lehrer legt Grobplanung fest, der Schulleiter muss diese genehmigen • In jedem Betrieb ist ein Mitarbeiter für die SuS verantwortlich • Schul- und Wohnortnahe Betriebe • Frühzeitige Information durch Elternabende etc. • Wenn ein Schüler eine Tätigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz ausübt muss ein nicht älter als 6 Wochen altes Gesundheitszeugnis eingereicht werden

  18. 5. Durchführung • SuS müssen die Anweisungen des Betreuers in den Betrieben befolgen • Betriebe übernehmen Aufsichtspflicht und folgen den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes • Befreiung der SuS während des BP nur über die Schule • Erhöhte Einsatzbereitschaft des Lehrers (Regelmäßige Besuche in den Betrieben, muss den Betrieben, Eltern, SuS ganztags zur Verfügung stehen)

  19. 6.Auswertung • Überprüfung der gesetzten Ziele • Festigung gewonnener (Er-)Kenntnisse • Klärung offener Fragen, Erfahrungsaustausch • Wenn möglich: Miteinbeziehung der Betriebe und Rückmeldung an die Betriebe über Erfolg des BP • Lehrer erstellt Erfahrungsbericht über Gesamtverlauf des BP

  20. Richtlinien für die Umweltbildung

  21. Art. 131 Abs. 2 Bayerische Verfassung „Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.“

  22. Zentrales Anliegen: Bildung für eine nachhaltige Entwicklung Basis: Verantwortungsbewusster Umgang mit Natur und Umwelt  aktive Teilhabe (Partizipation) und Mitgestaltung (Gestaltungskompetenz) • Bildung von Herz, Hand und Kopf • Kommunikation • Situationsorientierung

  23. Wichtig: Trennung von Lernen und Handeln überwinden! Grenzen schulischer Umweltbildung: Umweltbildung ist ein individueller und gesellschaftlicher Lernprozess • Akzeptieren von Widerständen von Seiten der Schüler • Tolerieren von Fehlern • Pflegen eines demokratischen Miteinanders

  24. Handlungsebenen • Schule, Beruf • Familie, privates Umfeld • Gesellschaft, Staat • Globalität, Eine Welt

  25. Themenbereiche Bedeutung und Schönheit der Natur, Artenvielfalt und Ökosysteme Natur- und Kulturlandschaften Sicherung der Lebensgrundlagen Nachhaltige Entwicklung als Aufgabe des Einzelnen Nachhaltige Entwicklung als staatliche Aufgabe ...

  26. Wege und Istrumentarien • Unterricht (Lernzirkel, Expertenvorträge...) • Außerschulische Lernorte (Exkursionen) • Schulleben ( Projekte wie Schulgarten...) • Umweltstation besuchen • Praktisches Lernen (Pflanzaktionen...) • Arbeitsgemeinschaften (Arbeitskreis Energiemanagement...)

  27. Thema:  Umsetzung: Planen von konkreten Aktionen: Pflanzaktionen Säuberungsaktionen Dokumentation der Beobachtungen (Portfolio) Bedeutung der Artenvielfalt und der Ökosysteme Inhalt: „Schutz und Regeneration von Ökosystemen, Tier- und Pflanzenschutz, Artenschutz und Biotopschutz“

  28. Thema  Umsetzung Vergleichen und Werten von Bedürfnissen und Gewohnheiten im täglichen Leben Hinsichtlich: - Resourcenverbrauch - Haushaltsführung - Wahl und Nutzung von Verkehrsmitteln - ... Nachhaltige Entwicklung als Aufgabe des Einzelnen Inhalt: „Individuelle Ansprüche und Folgen persönlicher Lebensgestaltung für sich und Andere“

  29. Alters- und schulartspezifische Aspekte • Grundschule: Legen eines Fundaments für verantwortungsbewusstes Handeln in und mit der Umwelt • Weiterführende Schulen: Vertiefung fachlicher Aspekte der Umweltthematik, fächerübergreifende Bezugnahme • Berufliches Schulwesen: Differenzierung nach Ausbildungsberufen

  30. Rahmenbedingungen schulischer Umweltbildung Umweltbildung als... • Teil innerer Schulentwicklung • Schulische Gemeinschaftsaufgabe • Kooperationsnetz

  31. Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinien • Verankerung der Grundsätze in den Lehrplänen • Lehrerfortbildungen zum Thema Umweltbildung • Förderung regionaler Angebote (Umweltstation)

  32. Politische Grundbildung

  33. Politische Grundbildung • Demokratie erhalten • Verfassung des Freistaats Bayern (Artikel 131) „(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. (3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.“

  34. Artikel 2 Abs. 1, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen: • verantwortlicher Gebrauch der Freiheit • Toleranz • friedliche Gesinnung • Achtung vor anderen Menschen • im Geist der Völkerverständigung • Bereitschaft zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat • Verteidigung des Staates nach innen und außen fördern • Zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft befähigen

  35. Erwerb politischer Bildung durch: • Gespräche und Erlebnisse in Familie, Freundeskreis, Schule, Ausbildungs- und Arbeitsstätte, Kirche, Verein und auch im Umgang mit Medien. • Vermittlung der polit. Bildung v.a. durch: • AWT, Geschichte, Sozialkunde, WR- Lehre, Erdkunde

  36. (Fachprofil AWT 2004) … dazu setzen sich die SuS mit wichtigen Tatsachen und Zusammenhängen der Arbeits- und Wirtschaftswelt auseinander. Sie beschäftigen sich mit Entwicklungen in diesen Bereichen und deren Auswirkungen auf das persönliche Leben und die Gesellschaft. Sie bemühen sich, dabei auch auf ökologische, soziale und politische Gesichtspunkte zu achten und lernen entsprechend zu handeln…

  37. Medien- und informationstechnische Bildung

  38. Medien- und informationstechnische Bildung • Aufgaben der Medienbildung in der Schule • Bereiche der Medienbildung: • Medienkunde: Wissen über die verfahrens-/ technischen, ökonomischen, juristischen, künstlerischen, organisatorischen und sozialen Bedingungen beim Einsatz von Medien

  39. Informationstechnische Bildung: der Umgang mit den IuK-Techniken • Bedeutung und Auswirkung der Informations- und Kommunikationstechnik auf Mensch und Gesellschaft • Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik und ihrer Anwendungen • Information • Datenverarbeitung als Lerngegenstand • Computer als Medium

  40. Mediendidaktik: Beschäftigung mit der Theorie und Praxis des Einsatzes von Medien als Trägern von Lehr- und Lerninhalten und als Hilfsmittel im Unterricht • Medienerziehung: das Anregen und Begleiten jener Lernvorgänge, die den Heranwachsenden zu einem selbständigen, kompetenten, verantwortungsvollen und rechtlich einwandfreien Umgang mit den Medien befähigen

  41. Medienerzieherischer Unterricht • Verarbeiten von Medienerlebnissen (z.B.: „Informationsbrett“ im Klassenzimmer) • Erarbeiten von Kenntnissen der Datenweitergabe und der Persönlichkeitsrechte, etwa bei der Verwendung von persönlichen Daten in Netzwerken • Erarbeiten von Kenntnissen über den Jugend- und Datenschutz und das Urheberrecht • Reflektieren der Zusammenhänge von Medien und Formen von Gewalt • Identifizieren und Beurteilen ästhetischer Gestaltungsmerkmale der Medien, vor allem in Fotos, Filmen, multimedialen Anwendungen • Praktische und anwendungsorientierte Medienarbeit

  42. Ökonomische Verbraucherbildung

  43. Generalversammlung der Vereinten Nationen: 2005 – 2014 Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“

  44. Definition „Verbraucherbildung“ • Qualifizierungsmaßnahmen, die über konsumbezogene Inhalte informieren und ein verantwortungsbewusstes Verbraucherverhalten schulen • Bezieht sich auf alles Bereiche des menschliche Lebens, in denen Konsum stattfindet

  45. Aufgaben • Orientierungshilfen und Leitlinien für Konsumverhalten geben • Zur Folgenabschätzung des Konsumhandelns befähigen

  46. Ziele • Basieren auf dem Leitbild der Verbraucherpolitik in Bayern Zentrales Ziel: Erziehung zum „mündigen Verbraucher“

  47. Ziele Schülerinnen und Schüler… • auf eigenes Konsumverhalten aufmerksam machen • sollen konsumbezogenes Fachwissen erwerben • sollen Grundlagen einer reflektierten Konsumentscheidung kennen • sollen Grundkenntnisse im Verbraucherrecht besitzen • sollen die vermittelten Lerninhalte kritisch reflektieren können • sollen Verantwortungsbewusstsein für die sozialen, ökologischen und gesundheitlichen Folgen ihres Konsums entwickeln

  48. Inhalte Drei Kernbereiche des ökonomischen Verbraucherhandelns: Marktkompetenz Finanzkompetenz Informations- und Datenkompetenz

  49. Bildung für nachhaltige Entwicklung

  50. Definition „Mit Bildung für nachhaltige Entwicklung wird eine Vision von Bildung und Erziehung formuliert, die allen Menschen helfen soll, die Welt, in der sie leben besser zu verstehen und im Sinne der Nachhaltigkeit zu verändern.“

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