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09.05.2008

Thema 2: Regionalplanung und Regionalpolitik in Deutschland; konzeptionelle Grundlagen und Beispiele. 09.05.2008. Robert Biermann Geographie Dipl. NF: Stadtplanung/BWL. Gliederung Regionalplanung in Deutschland Träger der Regionalplanung Gesetzliche Grundlagen

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09.05.2008

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Presentation Transcript


  1. Thema 2: • Regionalplanung und Regionalpolitik in Deutschland; konzeptionelle Grundlagen und Beispiele 09.05.2008 Robert Biermann Geographie Dipl. NF: Stadtplanung/BWL

  2. Gliederung • Regionalplanung in Deutschland • Träger der Regionalplanung • Gesetzliche Grundlagen • Regionalpolitik in Deutschland • Regionale Innovationspolitik • BSP 1: Die Region Hannover • BSP 2: Die Region Stuttgart

  3. dient unterhalb der staatlichen Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele • Dient der praktischen Durchführung im Rahmen regionaler Politikverflechtung als Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen und Raumordnungsbehörden • Hat eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung inne • ist für die teilräumliche Feinkoordination zuständig • Durch Aufstellung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung wird Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger sichergestellt Regionalplanung in Deutschland

  4. 111 Planungsregionen (ohne Saarland u. • Stadtstaaten) • erforderlich in Ländern, deren Gebiet Verflechtungsbereiche mehrerer Oberzentren umfasst (§ 9 ROG), d.h. mindestens 2 Verflechtungsbereiche von Oberzentren • keine Regionalplanung in den Stadtstaaten, sowie im Saarland • unterhalb der Regionalplanung angesiedelt ist in Deutschland die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungspläne) auf kommunaler Ebene • als unterste Ebene besteht die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) auf Stadtteil- und Quartiersebene

  5. Grundsätzlich soll sich Planung auf einer Ebene an der Planung der übergeordneten Ebene orientieren bzw. sich aus ihr entwickeln • Andererseits ist in Deutschland das Gegenstromprinzip verankert, demzufolge sich die Planungen vertikal in beide Richtungen beeinflussen sollen • Die berechtigten Interessen der Betroffenen sind zu hören und bei Konflikten gegeneinander abzuwägen

  6. Träger der Regionalplanung • Deutschlandweit werden unterschiedliche Organisationsmodelle praktiziert: • Staatliche Regionalplanung auf Landesebene (durch eine oberste Landesplanungsbehörde) erfolgt nur in Schleswig-Holstein • Kommunalverbandliche Regionalplanung (Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt) • Gemeinschaftliche Regionalplanung (restliche Bundesländer ohne Stadtstaaten und Saarland) • Eine staatliche organisierte Regionalplanung bildet also heute die Ausnahme • In der Regel haben die Länder ihre Regionalplanung in eine kommunalisierte • Trägerschaft überführt • Regionale Planungsverbände bzw. Planungsgemeinschaften nehmen als • Körperschaften des öffentlichen Rechts in den meisten Ländern die komplexen • Aufgaben der Regionalplanung wahr

  7. Als gesetzliche Grundlage dient das Raumordnungsgesetz ROG, dem man auch die • Aufstellungspflicht für Regionalpläne entnehmen kann (§ 9 Abs 1 ROG): • "In den Ländern, deren Gebiet die Verflechtungsbereiche mehrerer Zentraler Orte oberster Stufe umfasst, sind Regionalpläne aufzustellen. (...)" • Durch diese Definition sind die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie das • Saarland ausgeschlossen; sie benötigen diese Planungsebene nicht und können sofort zur Flächennutzungsplanung übergehen • Die Kommunen der Bundesländer haben also die Pflicht Regionalpläne aufzustellen • In den folgenden Absätzen des Paragraphen wird weiterhin festgesetzt, dass Regionalpläne aus den Raumordnungsplänen des Landes zu entwickeln sind Gesetzliche Grundlagen

  8. Raumordnungsgesetz: § 2 Grundsätze der Raumordnung • eine ausgewogeneSiedlungs- und Freiraumstruktur ist zu entwickeln. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts im besiedelten und unbesiedelten Bereich ist zu sichern. In den jeweiligen Teilräumen sind ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben • die dezentrale Siedlungsstruktur des Gesamtraums mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger Zentren und Stadtregionen ist zu erhalten. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren und auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte auszurichten. Der Wiedernutzung brachgefallener Siedlungsflächen ist der Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen zu geben • Die großräumige und übergreifende Freiraumstruktur ist zu erhalten und zu entwickeln. Die Freiräume sind in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie das Klima zu sichern oder in ihrer Funktion wiederherzustellen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Freiraums sind unter Beachtung seiner ökologischen Funktionen zu gewährleisten • Die Infrastruktur ist mit der Siedlungs- und Freiraumstruktur in Übereinstimmung zu bringen. Eine Grundversorgung der Bevölkerung mit technischen Infrastrukturleistungen der Ver- und Entsorgung ist flächendeckend sicherzustellen. Die soziale Infrastruktur ist vorrangig in Zentralen Orten zu bündeln • Verdichtete Räume sind als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungsschwerpunkte zu sichern. Die Siedlungsentwicklung ist durch Ausrichtung auf ein integriertes Verkehrssystem und die Sicherung von Freiräumen zu steuern. Die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs ist durch Ausgestaltung von Verkehrsverbünden und die Schaffung leistungsfähiger Schnittstellen zu erhöhen. Grünbereiche sind als Elemente eines Freiraumverbundes zu sichern und zusammenzuführen. Umweltbelastungen sind abzubauen

  9. Ländliche Räume sind als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigenständiger Bedeutung zu entwickeln. Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur ist zu fördern. Die Zentralen Orte der ländlichen Räume sind als Träger der teilräumlichen Entwicklung zu unterstützen. Die ökologischen Funktionen der ländlichen Räume sind auch in ihrer Bedeutung für den Gesamtraum zu erhalten • In Räumen, in denen die Lebensbedingungen in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind oder ein solches Zurückbleiben zu befürchten ist (strukturschwache Räume), sind die Entwicklungsvoraussetzungen bevorzugt zu verbessern. Dazu gehören insbesondere ausreichende und qualifizierte Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten sowie eine Verbesserung der Umweltbedingungen und der Infrastrukturausstattung • Natur und Landschaft einschließlich Gewässer und Wald sind zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln… • Zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur sowie zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist beizutragen. Zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erforderlichem Umfang Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie die Attraktivität der Standorte zu erhöhen. Für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen

  10. Es sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen oder zu sichern, dass die Landwirtschaft als bäuerlich strukturierter, leistungsfähiger Wirtschaftszweig sich dem Wettbewerb entsprechend entwickeln kann … • Dem Wohnbedarf der Bevölkerung ist Rechnung zu tragen. Die Eigenentwicklung der Gemeinden bei der Wohnraumversorgung ihrer Bevölkerung ist zu gewährleisten. Bei der Festlegung von Gebieten, in denen Arbeitsplätze geschaffen werden sollen, ist der dadurch voraussichtlich ausgelöste Wohnbedarf zu berücksichtigen; dabei ist auf eine funktional sinnvolle Zuordnung dieser Gebiete zu den Wohngebieten hinzuwirken. • Eine gute Erreichbarkeit aller Teilräume untereinander durch Personen- und Güterverkehr ist sicherzustellen. Vor allem in verkehrlich hoch belasteten Räumen und Korridoren sind die Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße zu verbessern. Die Siedlungsentwicklung ist durch Zuordnung und Mischung der unterschiedlichen Raumnutzungen so zu gestalten, dass die Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird. • Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. • Für Erholung in Natur und Landschaft sowie für Freizeit und Sport sind geeignete Gebiete und Standorte zu sichern. • Den räumlichen Erfordernissen der zivilen und militärischen Verteidigung ist Rechnung zu tragen.

  11. ROG § 7: Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne • … (2) Die Raumordnungspläne sollen Festlegungen zur Raumstruktur enthalten, insbesondere zu: • 1. der anzustrebenden Siedlungsstruktur, hierzu können gehören • a) Raumkategorien • b) Zentrale Orte • c) besondere Gemeindefunktionen, wie Entwicklungsschwerpunkte und Entlastungsorte • d) Siedlungsentwicklungen • e) Achsen • 2. der anzustrebenden Freiraumstruktur, hierzu können gehören • a) großräumig übergreifende Freiräume und Freiraumschutz • b) Nutzungen im Freiraum, wie Standorte für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen • c) Sanierung und Entwicklung von Raumfunktionen • 3. den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur, hierzu können gehören • a)Verkehrsinfrastruktur und Umschlaganlagen von Gütern • b) Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

  12. Die Theorie der zentralen Orte wurde zum gebräuchlichsten Organisationsmittel der Raumordnung in der BRD (Bundesraumordnungsgesetz 1965, Bundesraumordnungsprogramm 1975) • Es besteht auch heute immer noch ein starker Bezug zur Theorie der zentralen Orte Walter Christaller`s von 1933 • Großer Einfluss auf die kommunale Gebietsreform von 1965-75 • Jedoch greift die Theorie nicht überall: • Bei extrem dünner Besiedlung ist es kaum möglich ein hierarchisches Netz von zentralen Orten aufrechtzuerhalten (z.B. der ländliche Raum Ostdeutschlands) • In Teilräumen mit extremer Verdichtung und ausgeprägter Arbeitsteilung (hochverdichtete Agglomerationen) macht ein Prinzip voll ausgestatteter Oberzentren keinen Sinn Zentrale Orte

  13. Regionalpolitik • Regionalpolitik ist Standortpolitik von Regionen und für Regionen • Sie ist Teil der allgemeinen Wirtschaftspolitik • Teil der Regionalpolitik ist die gezielte Förderung ausgewählter Regionen • dient unmittelbar dem im Grundgesetz verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen Deutschlands • Beseitigung regionaler Disparitäten durch: • Finanzausgleichs-Konzepte (z.B. Länderfinanzausgleich) • Nutzung von Mitteln aus Strukturfonds der Europäischen Union • Innovationsfördernde politische Maßnahmen

  14. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) • Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland • auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt • Strategie-, Ordnungs- und Koordinierungsrahmen der deutschen Regionalpolitik • Bund und Länder legen gemeinsam die Fördergebiete sowie die Förderhöchstsätze und damit auch das innerdeutsche Fördergefälle, die Fördertatbestände und die GA-Mittelverteilung fest • gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Regional- und Clustermanagementvorhaben werden gefördert • Koordinierungsrahmen für andere raumwirksame Politikbereiche, wie z.B. für den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE)

  15. unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen • Grundlage ist Artikel 160 des EG-Vertrags: "Aufgabe des Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Tendenz zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen." • finanziert z.B. Infrastrukturmaßnahmen und produktive Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU • Aber auch Maßnahmen, die der Forschung und technologischen Entwicklung sowie dem Schutz der Umwelt dienen Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

  16. Aufgaben: • (nach Koschatzky/Gudrum sowie Meyer-Kramer/Gudrum) • Aktivierung und gezielte Förderung der regionalen Innovationsressourcen zur Stärkung der kollektiven Lernfähigkeit und zur Entwicklung und Anwendung neuer Technologien und DL => INFRASTRUKTUR SCHAFFEN • Koordination und Kopplung dieser Ressourcen in regionalen Innovationsnetzwerken zur Generierung regionaler Systeminnovationen und zur Integration möglichst aller Prozessstufen von F&E über die Produktion und die Vermarktung unter Einbezug aller relevanten Akteure der Region => NETZWERKBILDUNG • Integration dieser regionalen Netzwerke in nationale und internationale Wissens- und Technologienetzwerke durch Schaffung aktiver Schnittstellen und Förderung der überregionalen Kooperation zur Sicherung und Steigerung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit => ÜBERREGIONALE EINBINDUNG Regionale Innovationspolitik

  17. zum 1. November 2001 aus den Gemeinden des • bisherigen Landkreises Hannover und der bis dato • kreisfreien Stadt Hannover gebildet • Besteht aus 21 Gemeinden mit einer Fläche von • 2.290,54 km² sowie 1.127.908 Einwohnern • (2006) • der LK Hannover und der Kommunalverband • Großraum Hannover wurden aufgelöst • die Region Hannover hat die Aufgaben der • damaligen Bezirksregierung Hannover übernommen BSP 1: Die Region Hannover Quelle: http://www.hannover.de/

  18. Die Kernaufgabe der Regionalplanung besteht in der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für die Region Hannover • Des weiteren werden Raumordnungsverfahren durchgeführt und zudem landesplanerische Stellungnahmen erarbeitet • Zur Untersuchung raumwirksamer Prozesse werden Gutachten erstellt • Die Regionalplanung soll: • zu einer geordneten räumlichen Entwicklung der Region beizutragen • Attraktivität und Lebensqualität des Zentrums und seiner Nachbarkommunen im Wettbewerb mit anderen europäischen Regionen sicherzustellen • die ökonomischen, sozialen und ökologischen Lebensgrundlagen für die Menschen in der Region nachhaltig zu sichern

  19. Das RROP 2005 der Region Hannover hat u.a. folgende thematische Schwerpunkte: • Aufgrund der stagnierenden Bevölkerungszahl kommt der Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte/zentralörtlichen Standorte zur Auslastung der vorhandenen Infrastruktur verstärkte Bedeutung zu • Zur Verhinderung der weiteren Zersiedlung wird die Entwicklung der ländlichen Siedlungen einer Differenzierung in entwicklungsfähige und auf Eigenentwicklung zu beschränkende Siedlungen unterzogen • Der regionale Freiraumschutz im Randbereich der Landeshauptstadt Hannover und den angrenzenden Städten und Gemeinden soll erhalten werden • Im Bereich des Naturschutzes werden Vorgaben und Erkenntnisse zum nationalen und regionalen Gebietsschutz (z. B. die Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und das Programm Natura 2000 der EU) durch entsprechende Festlegungen aufgegriffen • Bezüglich der Windenergienutzung hat eine Bewertung von Standorterweiterungen und neuen Standorten ergeben, dass unter Belangen der Umweltverträglichkeit und der örtlichen Akzeptanz nur noch wenige Arrondierungen möglich sind • Zum vorbeugenden Hochwasserschutz wird für den Überschwemmungsbereich der Leine ein "Vorranggebiet für den Hochwasserschutz" festgelegt, in dem eine weitere Siedlungsentwicklung ausgeschlossen ist

  20. Fläche: 3654 Quadratkilometer • Einwohnerzahl: 2.669.848 (2007) • der 1973 gegründete Regionalverband Mittlerer Neckar wurde 1992 in Regionalverband Stuttgart umbenannt • umfasst die Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtkreis) und die fünf weitere Landkreise mit insgesamt 179 Städten und Gemeinden • Der Verband Region Stuttgart ist die politische und administrative Ebene der Region Stuttgart in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer direkt gewählten Regionalversammlung und ihrer Geschäftsstelle BSP 2: Die Region Stuttgart

  21. Zentrale Orte der Region Stuttgart

  22. Aufgaben des Verbandes • Der Aufgabenbereich des Verbands Region Stuttgart umfasst alle Bereiche des Lebens im Ballungsraum: Siedlung, Verkehr, Wirtschaft und Umwelt. • Laut "Gesetz zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Region Stuttgart" zuständig für: • Regionalplanung • Landschaftsrahmenplanung • Regionalverkehrsplanung • Regionale Wirtschaftsförderung • Regionalbedeutsamen öffentlicher Personennahverkehr • Teile der Abfallentsorgung • Regionales Tourismusmarketing

  23. Wichtige inhaltliche Festlegungen im Regionalplan • Regionalplan Stuttgart – Inhaltliche Festsetzungen • Vorrang bestehender Siedlungs- und Gewerbeflächen vor Neubauten auf der "grünen Wiese" • Einzelhandel: Stärkung der Innenstädte und der wohnortnahen Versorgung • Weiterentwicklung der für die Region charakteristischen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur (Polyzentralität) => Zentrale Orte ; Entwicklungsachsen • Zuordnung neuer größerer Siedlungsflächen zu bestehenden Versorgungszentren und Bahnstrecken • Ausweisung von Standorten für größere Windkraftanlangen • Ausweisung von Regionalbedeutsamen Gewerbeschwerpunkten • Konzentration der künftigen Siedlungsentwicklung an Wohnungsbau-Schwerpunkten • Ausbau des öffentlichen Nahverkehr • Weitere Themen: Energieversorgung, Wasserwirtschaft und -schutz, Abfallwirtschaft, Mobilität

  24. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

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