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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. NIEDERBAYERN. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6.3.2009. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. NIEDERBAYERN. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (A1).
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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6.3.2009 Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (A1) • Meister im Handwerk nach §§ 45,51a, 122 HwO • Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO (mind. 400 Stunden) bestehen • Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ • Inhaber von Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (A2) • Abschluss einer nach BBiG/HwO, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufspraxis in einem zum Studiengang affinen Bereich und • Erfolgreicher Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahren, das • durch eine Hochschule oder staatliche Stelle auf der Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt wird • schriftliche und mündliche Prüfungsanteile aufweist • auf allgemeines und fachbezogenes Wissen bezogen ist • Das Eignungsfeststellungsverfahren kann durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr ersetzt werden. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Hochschulzugang Die Länder können weitergehende Regelungen für den Hochschulzugang treffen und insbesondere den Katalog der Fortbildungsabschlüsse entsprechend den jeweiligen Landesregelungen erweitern. Solche landesspezifischen Hochschulzugangsberechtigungen werden nach einem Jahr nachweislich erfolgreich absolvierten Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder in einem affinen Studiengang von allen Ländern anerkannt. Ein Probestudium wird nicht mitgerechnet. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO • Betriebsinformatiker (HWK) • Betriebswirt (HWK und IHK) • Berufspädagoge für Aus- und Weiterbildung (IHK) • Bilanzbuchhalter (geprüft) • Controller (geprüft) • Fachhauswirtschafter (geprüft) • Fachkaufmann gemäß §§ 53, 54 BBiG • Fachwirt (IHK) gemäß §§ 53, 54 BBiG • Fachagrarwirt (geprüft) • Baumpflege und Baumsanierung • Besamungswesen • Erneuerbare Energien – Biomasse • Head-Greenkeeper • Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierproduktion • Rechnungswesen • Gestalter im Handwerk • Informatiker (geprüft) • IT-Berater (geprüft) • IT-Entwickler (geprüft) • IT-Ökonom (geprüft) • IT-Projektleiter Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen nach §§ 53, 54 BBiG, §§42, 42a HwO • Handelsassistent (geprüft) Einzelhandel • Handelsfachwirt (geprüft) • Kaufmännischer Fachwirt (HWK) • Konstrukteur (geprüft) • Elektrotechnik • Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik • Holztechnik • Maschinen und Anlagentechnik • Stahl- und Metallbautechnik • Konstrukteur im Formenbau • Mediendesigner (HWK) • Natur- und Landschaftspfleger (geprüft) IT-Entwickler (geprüft) • Pharmareferent (geprüft) • Polier (geprüft) • Rechtsfachwirt (geprüft) • Steuerfachwirt • Technischer Betriebswirt (IHK) • Technischer Fachwirt (IHK, geprüft) • Verkaufsleiter im Nahrungsmittelhandwerk • Wirtschaftsinformatiker (geprüft) • Zahnmedizinischer Fachassistent (ZMF) • Zahnmedizinischer Fachhelfer Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Als der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfungen gelten alle beruflichen Fortbildungsprüfungen nach den §§ 53,54 BBiG bzw. §§ 42, 42a HwO, deren vorbereitende Lehrgänge einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfassen. Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, nimmt die aufnehmende Hochschule vor. Der Nachweis obliegt der/m Studienbewerber/in. Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte NIEDERBAYERN Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310