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VbF. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF. (nicht mehr gültig, aber noch in der Praxis vorfindbar). Brennbare Flüssigkeiten im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe mit einem Flammpunkt,. a) die bei 35°C weder fest noch salbenförmig sind,.

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Presentation Transcript


  1. VbF Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF (nicht mehr gültig, aber noch in der Praxis vorfindbar) Brennbare Flüssigkeiten im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe mit einem Flammpunkt, a) die bei 35°C weder fest noch salbenförmig sind, b) bei 50°C einen Dampfdruck von 3 bar oder weniger haben, c) und zu einer der nachstehenden Gefahrklassen gehören: FFw Villmar

  2. VbF – A Gefahrklasse A: Flüssigkeiten, die einen Flammpunkt nicht über 100°C haben und hinsichtlich der Wasserlöslichkeit nicht die Eigenschaften Gefahrklasse B aufweisen und zwar A I: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C, A II: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21°C bis 55°C, A III: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 55°C bis 100°C. FFw Villmar

  3. VbF – B Gefahrklasse B: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21°C, die sich bei 15°C in Wasser lösen oder deren brennbaren flüssige Bestandteile sich bei 15°C in Wasser lösen. FFw Villmar

  4. Vergleich VbF – BetrSichV Flp. < 0 °C und Sdp. < 35 °C Nein hochentzündlich R12 Ja AI Nein R11 Ja AI leichtentzündlich Flp. < 21 °C 21 °C < Flp. < 55 °C AII Nein entzündlich R10 Ja AIII Nein 55 °C < Flp. < 100 °C ----- ----- Nein Flp. < 0 °C und Sdp. < 35 °C B Ja hochentzündlich R12 Ja R11 Ja B Ja Flp. < 21 °C leichtentzündlich ----- Ja 21 °C < Flp. < 55 °C entzündlich R10 Ja Ja ----- 55 °C < Flp. < 100 °C ----- ----- Nein FFw Villmar

  5. Brandverhalten - Sonderfälle Gaswolkenbrand (Flash Fire) Gaswolkenexplosion Kontinuierliche Freisetzung Verdämmte Explosion Grosse spontane Freisetzung Feuerball (Sonderfall: BLEVE) Freistrahlbrand Explosionen in Rohrleitungen FFw Villmar

  6. BLEVE - Kühlphase BLEVE - Boiling Liquid Expanding Vapour Explosion Die Ursache eines BLEVE ist nicht der Überdruck, sondern eine Materialermüdung. Wenn die Behälterwand eines Flüssiggastankes beflammt wird, nimmt die Flüssigphase des Stoffes die Wärme auf und leitet diese von der Behälterwand ab (Kühleffekt). FFw Villmar

  7. BLEVE – Behälterzerknall Wenn durch die Verdampfung die Flüssigphase soweit gesunken ist, dass diese die Wand nicht mehr kühlen kann, verliert die Behälterwand ihre Festigkeit. Sie reißt auf, das Flüssiggas verdampft schlagartig und entzündet sich. Die Zeit von Beginn der Beflammung bis zum Behälterzerknall bzw. bis zum BLEVE kann nicht definiert werden. In der Regel kündigt sich ein BLEVE bzw. ein Behälterzerknall durch das Ansprechen eines Sicherheitsventils an (wenn eines vorhanden ist) oder durch Farbveränderungen der nicht beflammten Behälterwand. Pfeifen, Dröhnen und Zischen sind Merkmale die man nicht ignorieren sollte! FFw Villmar

  8. BLEVE – Feuerball R = Feuerballradius (0-Punkt) M = Masse des freigesetzten Flüssiggases in [t] Auswirkung: 3facher Feuerballradius! Beispiel: Tanklastzug mit 10 Tonnen FFw Villmar

  9. Steuerung von Bränden Bei einem ventilationsgesteuerten Brand ist die Energiefreisetzung durch das Volumen der einströmenden Luft bzw. des einströmenden Sauerstoffs begrenzt. Die meisten Brände verlaufen in der Entstehungsphase und Abklingphase brandlastgesteuert. In großen Räumen sind Vollbrände häufig brandlastgesteuert, ihre Abbrandrate wird im Wesentlichen durch die Oberfläche der Brandlast beeinflusst. Bei einem brandlastgesteuerten Brand ist die Energiefreisetzung durch die brennende Oberfläche der Brandlasten begrenzt. FFw Villmar

  10. Szenen eines Flashover FFw Villmar

  11. Folgen eines Flashover FFw Villmar

  12. Flashover - Voraussetzungen flash over – Rauchdurchzündung oder Feuersprung Als flash over wird der schlagartige Übergang vom Entstehungsbrand zum Vollbrand bezeichnet. Voraussetzungen: • ausreichende Luftzufuhr • mangelhafte Wärmeableitung • thermische Aufbereitung • Bildung von Pyrolysegase, insbesondere von Kohlenstoffmonoxid CO • Wärme und Rauchgase können nicht abgeführt werden FFw Villmar

  13. Flashover – Verlauf flash over – Rauchdurchzündung oder Feuersprung Verlauf (vereinfacht): • Entstehungsbrand • Rauch- und Wärmebildung • thermische Aufbereitung - Pyrolyse • Bildung einer Rauchschicht – Rauchgaswolke und Luftschicht • Erreichen der unteren Explosionsgrenze UEG (u.a. CO) • Bildung von Flammenzungen in der Rauchgaswolke und im Grenzbereich Rauch-/Luftschicht • Vorhandensein oder Zufuhr von ausreichend Sauerstoff • Durchzündung – Verpuffung – Flashover - Vollbrand FFw Villmar

  14. Flashover – Schichtenbildung FFw Villmar

  15. Flashover – Beispiele FFw Villmar

  16. Backdraft – Voraussetzungen back draft – Rauchexplosion oder Rückzündung Voraussetzungen: • unzureichende Luftzufuhr • mangelhafte Wärmeableitung • thermische Aufbereitung • Bildung von Pyrolysegase, insbesondere von Kohlenstoffmonoxid CO • Wärme und Rauchgase können nicht abgeführt werden FFw Villmar

  17. Backdraft - Verlauf back draft – Rauchexplosion oder Rückzündung Verlauf (vereinfacht): • Entstehungsbrand • Rauch- und Wärmebildung • thermische Aufbereitung - Pyrolyse • Sauerstoffmangel - Schwelbrand • Erreichen der oberen Explosionsgrenze OEG (u.a. CO) • Unterdruckbildung • Zufuhr von ausreichend Sauerstoff - Verwirbelung • Durchzündung – Explosion – Stichflamme - Backdraft FFw Villmar

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