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PREIS. Der Preis im Kaufvertrag. Der Preis Preisnachlässe Preisauszeichnung Preisbildung. Der Preis. Unter Preis versteht man den in Geld angegebenen Tausch-Wert eines Gutes.
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PREIS Kaufvertrag - Preis
Der Preis im Kaufvertrag • Der Preis • Preisnachlässe • Preisauszeichnung • Preisbildung Kaufvertrag - Preis
Der Preis Unter Preis versteht man den in Geld angegebenen Tausch-Wert eines Gutes. Der Preis muss als wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages angegeben sein. Dies kann in verschiedener Weise erfolgen: Kaufvertrag - Preis
Preisnachlässe Kaufvertrag - Preis
Preisauszeichnung • Unternehmer haben die Preise von Sachgütern und Leistungen grundsätzlich auszuzeichnen. • Preise müssen gut sichtbar für vorbeigehende Passanten sein. • Gegenüber Letztverbrauchern ist stets der Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer angegeben. • Bei vorverpackten und vorportionierten Sachgütern ist der Preis der Packung sowie grundsätzlich auch der Grundpreis (pro kg, Liter) anzugeben. • In Österreich sind die Preise in Euro (€) anzugeben. • Wird bei Selbstbedienung der Preis nicht auf der Ware (sondern zB auf dem Regal) angegeben und wird bei der Kassa ein automatisches Ablesesystem verwendet, so ist auf der Rechnung neben dem Preis auch die handelsübliche Warenbezeichnung anzugeben. • Gesondert berechnete Entsorgungskosten sind ebenfalls auszuzeichnen. • Bei der Auszeichnung von Preisen für Leistungen sind die Art und der Umfang der Leistung bzw. der Preis für die Leistungseinheit anzugeben (zB Dauerwelle beim Frisör). • Bei Werbung in Österreich für den Einkauf im Ausland ist auch die eventuell zum Preis hinzukommenden Eingangsabgaben hinzuweisen. Kaufvertrag - Preis
Kosten Material, Personal, Energie uÄ Markt Angebot und Nachfrage Preis Regulierung durch den Staat und die EU (Gesetze, Verordnungen) PreisbildungDrei Faktoren wirken auf den Preis ein Kaufvertrag - Preis