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Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Arbeitsgruppe 3 Bauen, Wohnen, Mobilität. Leitung: Jürgen Norwig. Vorschläge zum Handlungsfeld Bauen (B). Leitung: Eva Morgenroth. (B1) – Anpassung Rechtsgrundlagen
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Vorschläge zum Thüringer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgruppe 3 Bauen, Wohnen, Mobilität Leitung: Jürgen Norwig
Vorschläge zum Handlungsfeld Bauen (B) Leitung: Eva Morgenroth
(B1) – Anpassung Rechtsgrundlagen Novellierung Thüringer Bauordnung (ThürBO) - Analyse Vollzugspraxis - Prüfauftrag Anlage 1: Änderungsvorschläge zum § 53 - Prüfung: Anforderungen an Rettungswege (Selbstrettung) Vollzug ThürBO - Prüfung: Einführung einer Checkliste im Verfahren Aktualisierung/Einführung Technischer Baubestimmungen (u. a. neue DIN 18040 – Barrierefreies Bauen) Prüfung: Thüringer Denkmalschutzgesetz (Abwägungsparagraf, Beteiligungsrechte) (B2/B3) – Verpflichtung Zuwendungsempfänger Überprüfung von Förderrichtlinien/Förderbestimmungen Leitung: Eva Morgenroth
(B4) – Barrierefreiheit von Landesliegenschaften Feststellen von Barrieren (Überprüfung) Kontinuierlicher barrierefreier Ausbau (B5) – Barrierefreiheit von Kliniken (Bestand) Feststellen von Nachholbedarf (Überprüfung: Sanitäranlagen Patientenzimmer, Ausstattung Medizintechnik) (B6) – Barrierefreiheit von Praxen/Einrichtungen der Heilberufe Initiative zur Sensibilisierung (Erhebung, Bewertung, Veröffentlichung) (B7) – Barrierefreiheit von Gaststätten und Beherberungsstätten Prüfung: Möglichkeiten im Rahmen der gaststättenrechtlichen und gewerberechtlichen Erlaubnis Leitung: Eva Morgenroth
(B8) – Informationen zur Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen Strategie zu Informationsangeboten Informationsangebot über Internet Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge zum Handlungsfeld Wohnen (W) Leitung: Eva Morgenroth
(W1) – Flächenmehrbedarf von Wohnungen Ersatzregelung: Anerkennung des behinderungsbedingten Flächenmehrbedarfs (Verwaltungsvorschrift zum geplanten Thüringer Wohnraumfördergesetz) (W2) – Wohnumfeld, Infrastruktur im Wohnquartier DIN-Norm entsprechende Verbesserung des Wohnumfeldes, Ansiedlung/Vernetzung von Einkaufsmöglichkeiten, medizinischer Betreuungs-, Service-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie ÖPNV im Wohnquartier (W3) – Behinderungsgerechte Anpassung von Wohnungen Sensibilisierung der Entscheidungsträger Leitung: Eva Morgenroth
(W4) – Finanzierbarer barrierefreier Wohnraum Auch weiterhin zinsgünstige Darlehen (Förderprogramme) (W5) – Verlängerter Verbleib im Wohnquartier Unterstützung für Senioren, alleinerziehende Mütter, Menschen mit Handicap (Assistenzhilfen) Sensibilisierung der Entscheidungsträger Personalbereitstellung und Qualifizierung von Personal (Förderprogramme, Seminare) (W6) – Verbesserungen bei der Wohnungsbauförderung Berücksichtigung der spezifischen behinderungsbedingten Aufwendungen (geplantes neues Thüringer Wohnraumfördergesetz: Prüfung Einkommensgrenze nach zu versteuerndem Einkommen) Leitung: Eva Morgenroth
(W7) – Informationsangebote Strategiepapier: Möglichkeiten zur Verbesserung der Informations- angebote zum barrierefreien Wohnen (Empfehlungen an Kommunen) (W8) – Prüfung: Mindeststandards für Wohnungen Ermittlung des Bedarfs, Auswertung (Wohnungsmarktstudie) (W 9) – Weiterentwicklung Angebotslandschaft Angebote im Hinblick auf Personenorientierung, Selbstbestimmung und Gemeindenähe: Einführung eines Verfahrens zur individuellen Teilhabeplanung (W10) – Ausbau des ambulant betreuten Wohnens Förderung neuer Wohnformen (flexiblere Finanzierung und Rahmenbedingungen) Leitung: Eva Morgenroth
(W11) – Kleinteiligkeit von Betreuungsformen fördern Schaffung eines „Thüringer Landesheimgesetzes“, dabei - Kleinteiligkeit stationärer, integrativer Wohn- und Betreuungsformen - Inklusionsgedanke zu berücksichtigen (W12) – Angebote für alt gewordene Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung Förderung von tagesstrukturierenden Angeboten Anpassung der Wohnangebote im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge zum Handlungsfeld Mobilität (M) Leitung: Eva Morgenroth
(M1) - Barrierefreier Fußverkehr Berücksichtigung „Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (HBVA)“ - im Landesstraßenbau (Einführungserlass) - im kommunalen Straßenbau (z. B. Fördermittelbindung) landesweit einheitlich gestaltete innerörtliche Kreisverkehrsplätze (Aktualisierung „Barrierefreie Gestaltung von kleinen und Mini- Verkehrsplätzen“, Ausreichung an Kommunen) Leitung: Eva Morgenroth
(M2) - Barrierefreier ÖPNV Kriterien der ÖPNV-Förderung (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) Qualität baulicher Anlagen (Leitfaden) Qualifizierung (bauspezifisch) kommunaler Behindertenbeauftragte (ggf. hauptamtlich, externe Gutachter, Schulungsangebote) Barrierefreiheit in Nahverkehrsplänen (Durchsetzung: Forderungen des Personenbeförderungsgesetzes) Barrierefreier Schienenpersonennahverkehr (Vergabekriterien) Verbesserte Angebote für spezielle Fahrdienste (Situationserfassung, Prüfung Handlungsbedarf, Vernetzung: Angebote/Informationen, spezielle Fahrdienste) Leitung: Eva Morgenroth
(M3) - Serviceangebote im Schienenverkehr Barrierefreier Zugang/gefahrenlose Nutzung von Bahnhöfen und Haltepunkten (ÖPNV-Investitionsrichtlinie, Bahnhofsverschönerungs- programm) Informationssysteme im Zwei-Sinne-Prinzip (Regelungen noch abzustimmen) Barrierefreie Reisezentren, WC-Anlagen, Fahrkartenautomaten (vertragliche Regelungen) Ausreichendes Servicepersonal (vertragliche Regelungen) Barrierefreier Schienenersatzverkehr (vertragliche Regelungen) gleiche Angebotspreise – unabhängig von der Wahl des Vertriebswegs (Selbstverpflichtung der Verkehrsunternehmen) Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge Übergreifende Maßnahmen (Ü) Leitung: Eva Morgenroth
(Ü1) – Bildungsoffensive Aus- und Weiterbildungsangebote (Hochschulen, Berufsbildende Schulen, Berufs-/Interessensvertretungen, Wohnungswirtschaft, Bauwirtschaft Verwaltung) Einrichtung Lehrstuhl „Bauen für Alle“ an Hochschulen (Ü2) – Differenzierte Sicht / geweiterter Blick Initiative zu „Universelles Design“ (Handlungsempfehlungen) Evaluation gelungener Projekte (Wohnungsbau, Wohnumfeld) Erfahrungsaustausch (Ü3) – Bewusstseinsbildung für „Bauen für Alle“ schärfen Öffentlichkeitsarbeit Anreize schaffen (Auszeichnungen, Preise) Aspekte der Barrierefreiheit in Meinungsumfragen Leitung: Eva Morgenroth
(Ü4) – Zentrale Anlaufstelle zu Bauen und Wohnen Initiative „Thüringer Kompetenzzentrum Barrierefreies Bauen – Bauen für Alle“ (Ü5) – Planungshilfe fundierte Planungshilfe „Bauen für Alle“ (neue DIN 18040) (Ü6) – Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe Konzept zur Verknüpfung allgemeiner Unterstützungsleistungen mit ergänzenden flexiblen, niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen; Kurzzeitunterbringung, Ferien- und Urlaubsangebote (Ü7) – Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern Unterstützung der Angebotsträger (Familienentlastender Dienst/ Familienunterstützender Dienst – Ausbau als verlässliches dauerhaftes Angebot) Leitung: Eva Morgenroth
(Ü8) – Unterstützung behinderter Eltern Begleitung durch Bezugspersonen auf Basis einer Kooperations- vereinbarung von Sozialhilfeträger und Jugendamt (Ü9) – Reform der Eingliederungshilfe Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren des Bundes (Ü10) – Verbesserung des Rechtsanspruchs auf Persönliches Budget Schulung der Leistungsträger; Informationskampagne Beschwerdestelle beim Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Beseitigung rechtlicher Hürden (transparente Gestaltung der Bemessungskriterien, Anerkennung der Kosten der notwendigen Budgetassistenz, Verzicht auf Deckelung durch Kosten der Sachleistung) Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge zum Nationalen Aktionsplan Erstellung einer bundeseinheitlichen Rahmen-Planungshilfe zur neuen DIN 18040 mit länderspezifischen Ergänzungen Überprüfung der Regelungen zur Aufnahme von Fußgängerüberwegen Unterstützung zur selbstbestimmten Teilhabe bei automatisierten Geld- und Fahrkartengeschäften – Regelungen hinsichtlich Bereitstellung von Informations- und Servicepersonal; verbesserte technische Lösungen Leitung: Eva Morgenroth
Vorschläge zur Novellierung des ThürGlG Zu § 2: Finanzvorbehalt streichen. Zu § 8: Maßnahmen zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Benachteiligungen sind verpflichtend. Zu § 13: Barrierefreiheit muss im umfassenden Sinne verstanden und für jede Art von Behinderung umgesetzt werden. Für Menschen mit geistiger Behinderung ist Hilfe und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten wichtig und die Erstellung der Bescheide, Vordrucke usw. in verständlicher Sprache. Die unabhängige Beratung ist flächendeckend zu gewährleisten. Leitung: Eva Morgenroth
Ergänzungsvorschlag zu § 10: „Das Land prüft regelmäßig die Aktualität der die Barrierefreiheit betreffenden Regelungen in den Bereichen Bau und Verkehr und wirkt gegebenenfalls auf eine Weiterentwicklung hin.“ Leitung: Eva Morgenroth