210 likes | 399 Views
Generalversammlung SGPV. Stanserhorn , 3. Juli 2012 Roger Christen-Albertin Generalagent Eidg . dipl . Finanzplanungs-Experte. Die AXA in der Schweiz. Über 100 Jahre lange Tradition 1,83 Millionen Privat- und Geschäftskunden 2011 11,1 Milliarden Franken Geschäftsvolumen 2011
E N D
GeneralversammlungSGPV Stanserhorn, 3. Juli 2012 Roger Christen-AlbertinGeneralagentEidg. dipl. Finanzplanungs-Experte
Die AXA in der Schweiz • Über 100 Jahre lange Tradition • 1,83 Millionen Privat- und Geschäftskunden 2011 • 11,1 Milliarden Franken Geschäftsvolumen 2011 • Über 4000 Mitarbeitende plus rund 2750 Partner im Vertrieb, welcheexklusiv für die AXA Winterthur tätig sind • Die Schweiz ist ein Kernmarkt innerhalb der AXA Gruppe • Marktanteile 2010: Lebensversicherung 26,7 %, Schadenversicherung 13,2 % Die AXA Winterthur ist die Nummer 1 im Versicherungsmarkt Schweiz
Unser Angebot für Sie Sonderrabatt von 10 % Rabatt auf folgende Versicherungen: • Motorfahrzeug • Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung • Reiseversicherung • Gebäudeversicherung • Rechtschutzversicherung
Fragen zu persönlichen Vorsorge • Wie lese ich mein Pensionskassen-Blatt? • Pensionierung: Altersrente oder Kapital? • Wie bin ich versichert? • Was heisst Einkauf von fehlenden Beitragsjahren? • Habe ich sämtliche Steueroptimierungs-möglichkeiten ausgeschöpft? • Wohneigentumsförderung (WEF): Bezug oder Verpfändung? • Email: vorsorge.nidwalden@axa.ch
Drei-Säulen-Konzept 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Fortsetzung dergewohnten Lebenshaltung Existenzsicherung Individuelle Ergänzung AHV/IV Ergänzungs-leistungen(EL) ObligatorischBVG/UVG Überobliga-torischeVorsorge GebundeneVorsorge(Säule 3a) FreieVorsorge(Säule 3b) Aufbau der Vorsorge in der Schweiz Bedarfsgerechte Vorsorge
Alters-leistungen Hinter- lassenen- leistungen finanzieren laufende Beiträge der Erwerbstätigen Invaliden-leistungen Finanzierung AHV/IV Umlageverfahren
Alters-leistungen + Kapital und Zinsen Hinter- lassenen- leistungen Beiträge vonArbeitnehmerund Arbeitgeber finanzieren künftige, eigene Invaliden-leistungen Finanzierung BVG Kapitaldeckungsverfahren
1950 6,2 : 1 1990 4,4 : 1 2040 2,4 : 1 Demographische Entwicklung Erwerbstätige Rentner
Versicherte Personen gemäss BVG Beginn Beitragszahlung Altersversicherung (Sparprozess) Beginn Beitragszahlung Invaliden- und Hinterlassenenversiche-rung (Risikoprämien) Grundsatz: Dem BVG-Obligatorium unterstehen Arbeitnehmer, die • bei der AHV versichert sind, • das 17. Altersjahr vollendet haben, • über einem massgebenden AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 20'880.– (Eintrittsschwelle) verfügen, • das 65. Altersjahr (Männer) bzw. 64. Altersjahr (Frauen) noch nicht erreicht haben. 1. Januar 1. Januar 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Altersjahre
Gesetzliche Sparskala/ Altersleistungen im Alter 65/64 Altersgutschriften Total Altersgutschriften+ Zins (Verordnung Bundesrat per 1.1.12: 1.5 %) (in % des versicherten Lohnes) 18% 15% = Altersguthaben x Umwandlungssatz = Höhe jährliche Altersrente 10% 7% (Kapitalauszahlung des Altersguthabens möglich, sofern im Reglement vorgesehen) Männer Frauen 25 25 35 35 45 45 55 55 65 64
Vergleich BVG-Min. – Lösung PK Kt. Nidwalden Beispiel: AHV-Lohn 80'000
Vergleich BVG-Minimum – Lösung PK Kt. NW Sparskala erhöht: 10 / 12 / 14 / 16 / 18 / 21 / 22 % plus 1 % Sanierungsbeitrag Invalidenrente erhöht: 60 % des vers. Jahreslohnes Ehegattenrente - erhöht: 40 % des vers. Jahreslohnes - Lebenspartnerrente ist mitversichert Kinderrente erhöht: 12 % des vers. Jahreslohens Pensionierung Freie Wahl von Rente, Kapital oder Kombination Kapitaloption: Anmeldung ½-Jahr im Voraus Staatsgarantie Art. 18 PK-Gesetz
400’000 350’000 300’000 250’000 200’000 150’000 100’000 50’000 0 Einkauf von Beitragsjahren Kapital in CHF Summe der regl. Alters-gutschriften (ohne Zinsen) auf Basis des versicherten Lohnes im Zeitpunkt des Einkaufs tatsächliche Situation per Berechnungsdatum separate Freizügigkeitsguthaben max. mögliches Altersguthaben Vorhandenes Altersguthaben Maximale Einkaufssumme
Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge zum Eigenheim vom Mietobjekt • Verpfändung von Vorsorgeleistungenoder • Vorbezug von Pensionskassengeldern durch
Steuerbelastung bei Vorbezug • Der Versicherte hat den Vorbezug im Zeitpunkt des Bezuges als Kapitalleistung aus der Vorsorge zu besteuern • Der Steuerbetrag kann nicht mit dem Vorbezug verrechnet werden
Als Folge des Vorbezuges werden die Vorsorgeleistungen des Versicherten im Alter, bei Invalidität und im Todesfall gekürzt. CHF CHF vorher nachher Auswirkungen des Vorbezuges auf die versicherten Leistungen
Vorsorgegeld bleibt bis zurPfandverwertung in der Vorsorgeeinrichtung Fremdkapital Die Auswirkung von Verpfändung Verpfändung keine Leistungskürzung keine Besteuerung bei Verpfändung Verzicht/Auf-schub der Amortisation Zinsvergünstigungauf nachrangiger Hypothek höheres Hypothekar-darlehen
überobligatorische berufliche Vorsorge BVG Minimalbetrag: CHF 20‘000.– Vorbezug von Pensionskassengeldern Altersguthaben Alter 25 35 45 50 55 65 Vorbezug bis Alter 50: maximal zur Höhe der Freizügigkeitsleistung Vorbezug ab Alter 50: Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung oder Freizügigkeitsleistung im Alter 50
Weitere Fragen? Gerne helfen wir Ihnen bei der Analyse Ihrer Vorsorge! Dazu benötigte Unterlagen: • persönliche Angaben • Versicherungspolicen • vorgesehene, grössere Investitionen • Danke, für die Aufmerksamkeit! Kommen Sie auf unsere Seite
Kontakt für Mitglieder SGPV Kontaktieren Sie die AXA Winterthur auf folgendem Weg: • E-Mail vorsorge.nidwalden@axa.ch • Telefon 041 630 25 10 oder • besuchen Sie direkt eine der drei NidwaldnerAXA Hauptagenturen in Hergiswil, Buochs oder Stans Kommen Sie auf unsere Seite