190 likes | 338 Views
www.ersatzkasse.ch. Organisation. Organisation Verwaltung Geschäftsführer (0.5) Rechnungswesen, Prämien, Administration (1.0) Leistungsfälle, Zuweisungen, Notstandsabkommen (1.0 ) UVG-Deckung im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (0.3) Stiftungsrat 6 Vertreter der Versicherer
E N D
Organisation • Verwaltung • Geschäftsführer (0.5) • Rechnungswesen, Prämien, Administration (1.0) • Leistungsfälle, Zuweisungen, Notstandsabkommen (1.0) • UVG-Deckung im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens (0.3) • Stiftungsrat • 6 Vertreter der Versicherer • 3 Vertreter der Arbeitgeberorganisationen • 3 Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen • Kontrollstelle • KPMG Fides
Tätigkeitsbereich • Sicherstellung des Obligatoriums gemäss UVG • Zuweisung von nicht versicherten Arbeitgebern • UVG-Deckung für Arbeitgeber mit Ausnahme von Privathaushalten, dieausschliesslich Arbeitnehmer mit geringfügigem Einkommen beschäftigen • UVG-Leistungen an verunfallte, nicht versicherte Arbeitnehmer • Übernahme der Leistungsfälle von zahlungsunfähigen Versicherern gemässArt. 68 UVG • Verlängerung UVG-Deckung von Arbeitnehmern von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
Verwaltungsreglement • Zuständigkeit und Verantwortlichkeit • Behandlung von Schadenfällen • Aufforderung des Arbeitgebers zum Vertragsabschluss • Zuweisung an einen Versicherer • Finanzierung der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit • Einnahmen der Ersatzkasse UVG • Aufwand • Verwaltungskosten • Schadenzahlungen • Schadenreserven
Notstandsabkommen • Zur Vermeidung von Deckungslücken • Wiederinkraftsetzung gekündigter oder aufgehobener UVG-Verträge innert3 Jahren
Art. 2 und 3 BGSA (Schwarzarbeit) • Ersatzkasse UVG stellt die UVG-Deckung bei einem Versicherer gemässArt. 68 UVG jener Arbeitgeber sicher, welche ihre Sozialversicherungs-beiträge nach dem vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen.
Geringfügiger Lohn • Die Ersatzkasse UVG als Direktversicherer für Arbeitgeber mit Ausnahmevon Privathaushalten, die ausschliesslich Arbeitnehmer mit Einkommen bisFr. 2‘200.– (2008) beschäftigen.
Geschäftsgang Geringfügiger Lohn
Geschäftsgang Geringfügiger Lohn 2007 2006 Neue Leistungsfälle 69 70 Zuweisungen 36 28 Notstand 25 14 Anzahl Rentenfälle 35 36 Deckungskapital der Rentenfälle Fr. 11.1 Mio. Fr. 11.2 Mio. Schadenzahlungen Fr. 2.3 Mio. Fr. 1.9 Mio. Schadenreserven Fr. 23.7 Mio. Fr. 23.5 Mio. Prämieneinnahmen Fr. 115‘000 Fr. 95‘000
1. UVG-Revision • In Diskussion • Koordination von Grossereignissen (mehr als 2 Mrd.) • Führung des Fonds zur Finanzierung der Teuerungszulagen