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Individualvertragliches Handeln im Krankenhaus. BARMER Ersatzkasse – Abt. Stationäre Einrichtungen und Rehabilitation. 6. Rheinischer Kongress für Gesundheitswirtschaft „Medizin & Ökonomie“ Individualvertragliches Handeln im Krankenhaus Köln, 17. September 2008. Reformbestrebungen des BMG
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Individualvertragliches Handeln im Krankenhaus BARMER Ersatzkasse – Abt. Stationäre Einrichtungen und Rehabilitation
6. Rheinischer Kongress für Gesundheitswirtschaft „Medizin & Ökonomie“ Individualvertragliches Handeln im Krankenhaus Köln, 17. September 2008
Reformbestrebungen des BMG • Eckpunkte zur wettbewerblichen Ausrichtung • (Juni 2007 – Kernaussagen): • Möglichkeiten von Einzelverträgen für planbare Leistungen • Kontrahierungszwang für nicht planbare Leistungen • Höchstpreise (Landesbasisfallwert) bei Einzelverträgen Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit!
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz • Konzept zur Weiterentwicklung der KH - Versorgung • (November 2007 – Kernaussagen): • „Keine Notwendigkeit eines Systemwechsels“ • Ablehnung von Einkaufsmodellen • Landesbasisfallwert als Festpreis Bundesländer wollen keine Systemanpassungen!
Position der DKG • Konzept zum ordnungspolitischen Rahmen 2009 • (Januar 2007 – Kernaussagen): • Leistungs- und Qualitätswettbewerb – Ja! • Einkaufsmodelle – Nein! • Landesbasisfallwert als Festpreis Wettbewerb über Leistungsinhalte!
Position der GKV • GKV-Konzepte zur Weiterentwicklung der KH - Versorgung • (2007/2008 – Kernaussagen): • Einstieg in Qualitäts- und Preiswettbewerb • Freiwillige Einkaufsmodelle für planbare Leistungen • Landesbasisfallwert als Höchstpreis Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit!
Position der BARMER • Positionen zur Zukunft der Krankenhausversorgung • (September 2007 – Kernaussagen): • Vertragsfreiheit bei ausgewählten Leistungen • Individuelle Ausgestaltung von Leistungsinhalten, Preisen und Mengen • Sicherstellung der Versorgung mit Notfallleistungen und in strukturschwachen Regionen Nutzung wettbewerblicher Spielräume!
Entwicklung des politischen Abstimmungsprozesses • Eckpunktepapier vom 03.06.2008 • Einzelverträge für planbare Leistungen • Eckpunktepapier vom 27.06.2008 • Einzelverträge für planbare Leistungen als Modellvorhaben • Referentenentwurf vom 22.08.2008 • Einzelverträge? Fehlanzeige! Wettbewerb im Krankenhaus nicht nötig?!
Sind Individualverträge ein Zukunftsthema? Ja! • Individualverträge und damit mehr Wettbewerbselemente • helfen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu sichern! • fördern Innovationen durch die Schaffung attraktiver Angebote für Versicherte und Patienten! • verbessern die Wirtschaftlichkeit! Voraussetzung: Praktikables Vertragsmodell!
Ausgangspunkt der Diskussion: BMG - Modell • Einzelverträge bei planbaren und hochstandardisierbaren Leistungen • Katalog auf Bundesebene durch die Selbstverwaltungspartner • Landesbasisfallwert als Richtpreis • Krankenhaus ohne Einzelvertrag ist weiterhin zum Landesbasisfallwert abrechnungsberechtigt • Keine Mengenbegrenzung für einzelvertragliche Leistungen • Keine Mehr- oder Mindererlösausgleiche • Weiterhin Kontrahierungszwang für alle übrigen Leistungen
BARMER Transparenzmodell Gesamtbudget Definitionstransparenz plan- und steuerbare Leistungen Finanztransparenz Individual- Vertrag Vergabetransparenz Minder- / Mehrerlöse
Hauptbestandteile des Transparenzmodells • Klare Definition und Abgrenzung der Leistungen • Definitionstransparenz • Einheitliche Bewertung der Budgetwirkung • Finanztransparenz • Rechtssicherheit durch Vergabeverfahren • Vergabetransparenz
BARMER Transparenzmodell Gesamtbudget Definitionstransparenz plan- und steuerbare Leistungen Finanztransparenz Individual- Vertrag Vergabetransparenz Minder- / Mehrerlöse
Leistungsdefinition • Plan- und steuerbare Leistungen auf Basis der DRG - Kalkulation • Abgrenzungskriterien • Steuerbarkeit: Behandlungsbeginn frühestens 10 Tage nach Diagnosestellung • Planbarkeit: Ausschluss von Notfallbehandlungen
Leistungsdefinition • Methodische Vorgehensweise: • Datengrundlage: KH – Abrechungsdaten • Ausschluss: Fälle mit Notfallkennzeichnung > 15% • Medizinische Beurteilung / Definition ergänzender Ausschluss- bzw. Einschlusskriterien • Beispiel: • Ausschluss bei kodierter Verletzung • Abgrenzung zwischen diagnostischer und therapeutischer Linksherzkatheterunter-suchung über die kodierte Operationsprozedur
BARMER Transparenzmodell Gesamtbudget Definitionstransparenz plan- und steuerbare Leistungen Finanztransparenz Individual- Vertrag Vergabetransparenz Minder- / Mehrerlöse
Vergabeverfahren • Individualverträge setzen verpflichtend ein Vergabeverfahren voraus • Verbindliche Definition der Vertragskomponenten • Art und Menge der Leistungen • Strukturmerkmale • ggf. zusätzliche Qualitätskriterien • ggf. Zusatzleistungen (Service- und Betreuungsleistungen) • Versorgungsregion ist räumlich klar abgrenzbar (Städte, Landkreise, etc.)
BARMER Transparenzmodell Gesamtbudget Definitionstransparenz plan- und steuerbare Leistungen Finanztransparenz Individual- Vertrag Vergabetransparenz Minder- / Mehrerlöse
Budgetbewertung • Ausgliederung der Erlösanteile für individualvertragliche Leistungen auf Basis der Vorjahresvereinbarung • Bildung separater Erlössummen • Erlösbereiche (KHEntgG): • Erlöse für bundeseinheitlich bewertete Fallpauschalen und Zusatzentgelte (Erlösbudget) • Erlöse für nicht bewertete Fallpauschalen und Zusatzentgelte (Erlössumme) • Sonstige Erlöse (z. B. Zuschläge) • Erlöse für individualvertragliche Leistungen Kollektiv Individuell
Budgetbewertung Datenbasis: BARMER – Daten 2007
Budgetbewertung • Ausgegliederte planbare Leistungen können im Krankenhaus (ohne Individualvertrag) grds. zum Landesbasisfallwert abgerechnet werden • Leistungsverschiebungen und Mengenausweitungen sind lediglich im Rahmen von Individualverträgen möglich • Leistungssteigerungen: 100 % Mehrerlösausgleich • Leistungsrückgang: 0% Mindererlösausgleich • sofern ein Vergabeverfahren für die Versorgungsregion abgeschlossen wurde!
Herausforderung: Patientensteuerung • Wahltarife • Bonussysteme • Malussysteme • Zusatzleistungen • Service- und Betreuungsleistungen • Spezielle Hotelleistungen • Ergänzende medizinische Leistungen Wie erreicht man die Versicherten und Patienten?
Herausforderung: Patientensteuerung • Vertragliche Regelungen mit niedergelassenen Ärzten • Einführung einer gesetzlichen Beratungspflicht • vor Behandlungsbeginn • Informationsschwerpunkte: Leistungsqualität und Zusatzleistungen der Vertragskrankenhäuser Die Wahlfreiheit der Versicherten darf nicht eingeschränkt werden!
Sind Individualverträge ein Zukunftsthema? Ja, wenn: • das plan- und steuerbare Leistungsspektrum klar definiert und damit abgrenzbar ist, • die Bildung separater Erlösbereiche möglich ist, • eindeutige gesetzliche Regelungen zum Vergabe-verfahren vorliegen, • die Freiheit der Vertragsgestaltung (Leistungen und Preise) gewährleistet ist, • und den Krankenkassen erweiterte Möglichkeiten der Leistungssteuerung zur Verfügung stehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BARMER Gesundheitswesen aktuell 2008, hrsg. von Uwe Repschläger, Wuppertal ISBN 978-3-9812534-0-5 29,80 Euro