90 likes | 184 Views
GERMANWATCH Workshop - 16. September 2002, Düsseldorf Roda Verheyen. Versicherung(en) gegen den Klimawandel: Handlungsdruck durch Klagen auf Schadenersatz oder Schadensprävention. Risiko- oder Schadensursachen.
E N D
GERMANWATCH Workshop - 16. September 2002, DüsseldorfRoda Verheyen Versicherung(en) gegen den Klimawandel: Handlungsdruck durch Klagen auf Schadenersatz oder Schadensprävention
Risiko- oder Schadensursachen • Graduelle Veränderungen (Anstieg der Meeresspiegel, Temperaturerhöhung, Verlagerung von Vegetation, etc.) • Extreme Wetterereignisse (erhöhte Frequenz und Intensität) • Nachweisbarkeit von anthropogenem Klimawandel als Ursache?
Kläger Beklagte • Unternehmen als Verursacher (Energie, Mineralöl, Kohle, KfZ) Privatpersonen in Entwicklungsländern Nationales Recht • Staaten/ Regierungen Internat. Recht Industriestaaten als historische Verursacher Entwicklungsländer
Mögliche Rechtsfolgen • Schadensersatz $$ (bei bereits eingetretenen Schäden) • konkrete Vorsorgemaßnahmen $$ (bei noch nicht eingetretenen Schäden) • Verpflichtung zur Regulierung (Staatliche Schutzpflicht) • Zwangsversicherung?
Rechtliche Probleme • Forum (welches Gericht?) • Schadensberechnung, Definition • Ersatz für zukünftige Schäden • Multiple Ursachen/Verursacher • Verschulden (bei zivilrechtlichen Ansprüchen) • Kausalität • Anthropogener Klimawandel generell • Spezielles Schadensereignis durch (1) ausgelöst (andere Ursachen oder natürliche Klimavariabilität ausschließen)
Beweisprobleme – Kausalität • kein “100% Beweis” notwendig, sondern “Überzeugung des Gerichts” • “but for”-Test und “proximate causality” verschwimmen zu “Vorhersehbarkeit” oder “Zurechenbarkeit” • kumulative Kausalität (für graduelle Veränderungen und multiple Schadensursachen) • Wahrscheinlichkeitshaftung (insbesondere für Wetterextreme) • Proportionalhaftung oder „pollution share liability“ zur Bestimmung der „Schuld“
Erfolgsaussichten • Juristische • Nur fallspezifisch zu beurteilen • Bei zivilrechtlichen Klagen höher im Falle von graduellen Veränderungen (d.h. nicht extreme Wetterereignisse) • Bei öffentlich-rechtlichen Klagen generell höher wg. geringeren Kausalitätsanforderungen • Politisch/gesellschaftliche • Abhängig von „Nutzung“ der Klage in der Öffentlichkeit • „Generelle“ Kausalität kann für politische Lösungen ausreichen (z.B. Katastrophenfonds)
Klagen vs. Versicherungslösungen • Klagen regeln immer nur den Einzelfall • Klagen auf SE oder Durchführung präventiver Maßnahmen sind aufgrund der Beweisprobleme im Hochrisikobereich (Schäden durch Wetterextreme) derzeit nur in wenigen Rechtssystemen möglich: Unterschied zu Versicherung/Risiko • Klagen wirken nicht als Risikotransfer, die Geschädigten tragen das Verlustrisiko • Präventionswirkung von Klagen ungewiss • Zeitpunkt des Schadensausgleich bei Klagen ungewiss
Fazit • Klagen wegen Klimawandel/ Schäden sind rechtlich möglich und werden auftreten • Bei Klagen gegen Unternehmen: Interesse an Absicherung gegen SE Ansprüche? • Bei allen Arten von Klagen: Verstärkte politische Wahrnehmbarkeit des Problems Klimaschäden. So steigt die Möglichkeit einer internationalen Lösung (Versicherung/ Fonds?)