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EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG. vereinfachtes Buchführungssystem Überschussrechnung gem. §4/3 EStG Beschränkung auf Aufzeichnungen der Zahlungsvorgänge Ermittlung des Erfolges durch Gegenüber- stellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben (unter Berücksichtigung
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EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG • vereinfachtes Buchführungssystem • Überschussrechnung gem. §4/3 EStG • Beschränkung auf Aufzeichnungen der • Zahlungsvorgänge • Ermittlung des Erfolges durch Gegenüber- • stellung der Betriebseinnahmen und der • Betriebsausgaben (unter Berücksichtigung • des Eigenverbrauchs und der AfA) züger / rw.hak IV
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG Anzuwenden für Unternehmen, die... ... die Buchführungsgrenzen gem. § 125 BAO nicht überschreiten; ...die nicht freiwillig eine Doppelte Buchhaltung führen; ...der Gruppe der freiberuflich Tätigen (zB Ärzten) zuzuordnen sind; Aufgabenstellung:Wie sehen die Buchführungsgrenzen laut BAO aus? http://www.steuerverein.at/steuertabellen/buchfuehrungspflicht.htm züger / rw.hak IV
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG • BETRIEBSEINNAHMEN: • betrieblich veranlasste Wertzugänge in Geld durch: • Veräußerung des Umlaufvermögens (zB HW-Erlöse) • erbrachte Dienstleistungen • Veräußerung des Anlagevermögens • Rückerstattung von Ausgaben • Schadenersatzleistungen aus betriebl. Versicherungen • Eigenverbrauch ZUFLUSSPRINZIP!(rechtl. und wirtschaftl. Verfügungsgewalt) züger / rw.hak IV
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG • BETRIEBSAUSGABEN: • betrieblich veranlasste Ausgaben in Geld (teilweise auch Wertabgänge ohne Zahlung, zB Afa) • Handelswaren, Rohstoffe • Löhne, Gehälter • Miete, Versicherungen • etc. ABFLUSSPRINZIP! züger / rw.hak IV
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG BESTEUERUNGSPRINZIP (Umsatzsteuer) für E-A-R: ISTBESTEUERUNG • Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, dh der Zahlungseingang bestimmt den Zeitpunkt der Entstehung bzw. Fälligkeit der Steuerschuld Aufgabenstellung:Was versteht man – im Gegensatz dazu – unter dem Sollsystem? http://www.bmf.gv.at/ züger / rw.hak IV
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG ABGRENZUNG ZUR DOPPIK: • Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebs- • einnahmen und Betriebsausgaben (Doppik: Betriebsver- • mögensvergleich) • Keine Bildung von Rückstellungen oder Rechnungsab- • grenzungen (Doppik: Bildung tw. verpflichtend) • Einnahmen und Ausgaben werden erst zum Zeitpunkt • der Zahlung erfolgswirksam (Doppik: im Zeitpunkt ihres • Entstehens) züger / rw.hak IV
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG • EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNER haben folgende • Aufzeichnungen zu führen: • Bargeldbewegungen (KASSABUCH) • Wareneingang (WARENEINGANGSBUCH) • Abnutzbares AV (ANLAGENVERZEICHNIS) • Sonstige Aufzeichnungen (Eigenverbrauch, Lohnkonten, etc) züger / rw.hak IV
KASSABUCH • chronologische Aufzeichnung der Bareingänge und der Barausgänge • Grundlage sind die entsprechenden Eingangs- und Ausgangsbelege • Wahlweise Bruttomethode (Aufzeichnung der Beträge inkl. USt) oder Nettomethode ( Aufzeichnung der Beträge exkl. USt) Aufgabenstellung:Lösen Sie das Beispiel Ü1 (ID4120) nach der Bruttomethode! http://www.rw-online.at/ züger / rw.hak IV
ERFOLGSERMITTLUNG • Unternehmer ermittelt Überschuss der Betriebs- einnahmen über die Betriebsausgaben (Gewinn/Verlust) Von den Eingängen sind auszuscheiden: • Privateinlagen • Erhaltene Kredite • Vermögensverlagerungen • (Abhebungen vom Bankkonto etc.) • DER EIGENVERBRAUCH IST ALS • BETRIEBSEINNAHME AUSZUWEISEN! • (zB Privatanteil Lkw-Betriebsaufwand, Telefon) züger / rw.hak IV
ERFOLGSERMITTLUNG • Von den Ausgängen sind auszuscheiden: • Privatentnahmen • Gewährte Darlehen • Vermögensverlagerungen (Bankeinlage etc.) • Anschaffungskosten des AV (nur im Zuge der Afa Ausgänge) Aufgabenstellung:Lösen Sie das Beispiel Ü6 (ID4150) nach der Bruttomethode! http://www.rw-online.at/ züger / rw.hak IV