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Regionalgruppen

Externe Kooperation. Jugendhilfe. Regionalgruppen. Erziehungsberatung. Schulpsychologischer Dienst. Allgemeine Schule Klasse 5 bis 10. Ärzte u. Psychologen. Berufliche Schulen. Erziehungshilfe- lehrer an der Einsatzschule. Kinder- u. Jugendpsychiatrie. AGGAS. Beratung und Förderung.

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Presentation Transcript


  1. Externe Kooperation Jugendhilfe Regionalgruppen Erziehungsberatung Schulpsychologischer Dienst Allgemeine Schule Klasse 5 bis 10 Ärzte u. Psychologen Berufliche Schulen Erziehungshilfe- lehrer an der Einsatzschule Kinder- u. Jugendpsychiatrie AGGAS Beratung und Förderung Eltern Grundschulen Budenbergschule BFZ

  2. Externe Kooperation Schule für Erziehungshilfe Die Schule für Erziehungshilfe (SfEH) ist eine dezentrale Schule ohne eigene Schulklassen. Diese dezentrale Erziehungshilfe gibt es im Lahn-Dill-Kreis seit 1995. Eine enge Kooperation mit psychosozialen Institutionen wie Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Beratungsstellen und Ambulanzen entspricht ebenso unserem Selbstverständnis wie die schulbezogene Verknüpfung von ambulanter Beratung und örtlicher Pflege des sonderpädagogischen Förderbedarfes Erziehungshilfe. Schule für Erziehungshilfe des Lahn-Dill-Kreises Am Hofacker 8 35708 Haiger : 02773 918710 Fax: 02773 918712 E-Mail: sfeh@sfeh.de Internet: www.sfeh.de Zurück zur Übersicht

  3. Externe Kooperation Grundschulen Die verbundenen Grundschulen werden durch Erziehungshilfelehrer der jeweiligen Sek. 1 Schule betreut. Für die Beratung der eigenständigen Grundschulen im südlichen Lahn-Dill-Kreis ist das Beratungs- und Förderzentrum derSfEH zuständig. Für die Beratung der eigenständigen Grundschulen im nördlichen Lahn-Dill-Kreis ist die Schule am Budenberg (Förderschule im Sinne einer Schule für Lernhilfe, Beratungs- u. Förderzentrum) in Haiger zuständig. Zurück zur Übersicht

  4. Externe Kooperation Erziehungslehrer Jede Regelschule der Sekundarstufe-I und 3 berufliche Schulen im Lahn-Dill-Kreis haben ihre Erziehungshilfelehrkraft. Die Erziehungshilfelehrer und -lehrerinnen sind in der Regel mit all ihren Stunden an ihre Einsatzschule eingesetzt. Dort leisten sie Erziehungshilfearbeit, Beratung, Förderung und allge-meinen Unterricht. Das Stundendeputat für die Erziehungshilfearbeit richtet sich nach der Schülerzahl der Einsatzschule. Die Dienststelle der Erziehungshilfelehrer ist in der Regel die SfEH (Schule für Erziehungshilfe). Zurück zur Übersicht

  5. Externe Kooperation Der Schulpsychologischer Dienst stellt sich vor: Schulpsychologinnen und Schulpsychologen am SSA Weilburg sind zuständig für 170 Schulen – 70500 Schüler – 3600 Lehrer. Schulpsychologische Beratung gehört nach dem HSchG (§ 95,2) und dem Papier zum ZBC der Staatlichen Schulämter (Don/Hahn 10.05) mit zu den Kernleistungen eines Staatlichen Schulamtes. Danach haben Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vornehmlich die Aufgabe, Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Darüber hinaus haben sie mit ihrer fachspezifischen Kompetenz an allen inhaltlichen Aufgaben eines Staatlichen Schulamtes mitzuwirken. Das schließt das Personalmanagement für Lehrkräfte – insbesondere die Personalentwicklung und die Qualifizierung – ebenso ein wie das Schulqualitätsmanagement und die Evaluation. Generell sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gefordert, mit ihrer Kompetenz die in Schule und ihrem Umfeld mehr und mehr auftretenden Probleme, Konflikte und Widersprüche durch Mitwirkung bei Diagnoseprozessen Zielklärungsprozessen Veränderungsprozessen lösen zu helfen. Dafür stehen im Bereich des SSA Weilburg derzeit 4,67 Schulpsychologenstellen zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erbringen in unterschiedlicher Ausprägung und Schwerpunktsetzung im Einzelnen folgende Leistungen: Schulpsychologische Einzelfallberatung für Lehrer, Eltern und Schüler - Eltern, Schülerinnen und Schülern wird Beratung bei besonderen schulischen Schwierigkeiten (Lern- und Verhaltensproblemen) geboten. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben häufig die Funktion einer „Clearing-Stelle“, in der Lösungen und weiter gehende Schritte erarbeitet werden. Schulpsychologische Systemberatung in den Schule Lehrerinnen und Lehrern bieten sie Hilfen im Umgang mit schwierigen SchülerInnen oder auch ganzen Klassen an. „Einzelfälle“ können Anlass für Klassenkonferenzen, für Coaching, Supervision oder Fortbildungsveranstaltungen werden. Mitgliedern der Schulleitung bieten sie Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Leitungsaufgaben an, z.B. durch Fortbildung zur Verbesserung von Kommunikation und Kooperation im Team und in der Zusammenarbeit mit dem Kollegium, der Gestaltung von Konferenzen, der Moderation von Gruppen, bei der Entwicklung des Schulprogramms u.ä. Seite 2 Zurück zur Übersicht

  6. Externe Kooperation 2 – Schulamtsinterne Beratung in schulfachlichen und verwaltungsfachlichen Angelegenheiten - Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Entscheidungshilfen in gesetzlich definierten Situationen und anderen kooperativen Zusammenhängen an. Sie beteiligen sich an der Entwicklung von regionalen Konzepten (z.B. Sucht- und Gewaltprävention, LRS, Öffnung von Schule, Qualität von Unterricht u.ä.) zur Weiterentwicklung der Schulen. Federführung und Mitarbeit an übergeordneten Aufgaben und Projekten z. B. Hochbegabung, Sucht- und Gewaltprävention, Modellregion Lahn-Dill, Projekt „Schulverweigerung“, Externe Schulevaluation, Krisenintervention, Prävention von sexuellem Missbrauch Kooperation mit außerschulischen Partnern, wie Jugendhilfe, Erziehungsberatungsstellen, Arbeitsamt, Kliniken, freien Praxen u. a. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im SSA Weilburg sind, auch bedingt durch die eher ländliche Infrastruktur mit einem begrenzten Beratungsnetz, nach wie vor in besonderem Maße durch Aufgaben der Punkte 1 und 2 in Anspruch genommen. Gleichzeitig haben übergeordnete Aufgaben, wie unter Punkt 4 beschrieben, im hiesigen Schulamt schon länger ein besonderes Gewicht und nehmen im Zuge der vielfältigen Veränderungsprozesse der Bildungslandschaft stetig zu. Den unterschiedlichen Anliegen, Fragen und Erwartungen auf qualitativ ausreichendem Niveau gerecht zu werden, ist für die schulpsychologischen Kolleginnen und Kollegen am SSA Weilburg bei den begrenzten Personalressourcen eine zusätzliche Herausforderung. Erstellt von J. Scherf -11.11. 05 Seite 1

  7. Externe Kooperation Regionalgruppen Hier ist die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern der Jugendhilfe und den E-Lehrkräften einer jeweiligen Region (ca. 4 bis 5 Kommunen) institutionalisiert. Es finden regelmäßige Treffen statt. An diesen Treffen nehmen manchmal auch Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstellen und der zuständige Schulpsychologe teil. Zurück zur Übersicht

  8. Externe Kooperation Beratungs- und Förderzentrum der SfEH in Wetzlar Adresse: Turmstraße 7 35578 Wetzlar Tel: 06441 407 1398 Hier sind verschiedene Kollegen/innen ausschließlich für die Beratungsarbeit im Rahmen der Erziehungshilfe an den eigenständigen Grundschulen des südlichen Lahn-Dill-Kreises zuständig. Zurück zur Übersicht

  9. Externe Kooperation Jugendhilfe Die Kollegenvon der Jugendhilfe des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sind in der Regel die engsten externen Kooperationspartner der Erziehungshilfelehrer. Auf Wunsch der betroffenen Eltern oder des Kindes werden gemeinsam mit den Fachkräften der Jugendhilfe Hilfsangebote entwickelt, die über schulische Erziehungshilfe hinausgehen. Zurück zur Übersicht

  10. Externe Kooperation Erziehungsberatung Im Lahn-Dill-Kreis gibt es mehrere außerschulische Erziehungsberatungsstellen. Ihre Aufgabe ist die Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten im häuslichen Bereich. Im Einzelfall vermitteln die Erziehungshilfelehrer den Kontakt zu den Beratungsstellen. Bei bestehendem Kontakt arbeiten die Erziehungshilfelehrer mit den Erziehungsberatungsstellen zusammen. Zurück zur Übersicht

  11. Externe Kooperation Kinder- und Jugendpsychiatrie Die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Rehbergpark ist in Herborn angesiedelt. Zu dieser stationären Klinik gehören zwei Ambulanzstellen in Herborn und in Wetzlar. Die zentrale Lage der KJP Herborn erleichtert und ermöglicht der Schule für Erziehungshilfe eine enge Zusammenarbeit. Zurück zur Übersicht

  12. Externe Kooperation AGGAS Seit einigen Jahren gibt es bei den hessischen Polizeistellen, z B. Wetzlar und Dillenburg, die AGGAS, „Arbeitsgruppe gegen Gewalt an Schulen“. Im Falle von Straftatbeständen (Drogenmissbrauch, Körperverletzung, Bedrohungen, Waffenbesitz etc.) arbeiten die Erziehungshilfelehrer mit den jeweiligen Kollegen der Arbeitsgruppe zusammen. Des Weiteren gibt es regelmäßige AGGAS-Treffen, an denen die Polizei und die Erziehungshilfelehrer der Sek. I- und Berufschulen teilnehmen. Zurück zur Übersicht

  13. Externe Kooperation AGGAS Arbeitsgruppe gegen Gewalt an Schulen Zurück

  14. Externe Kooperation • Eltern • Die Eltern haben in der Kooperationsarbeit eine duale Rolle: • Einerseits sind sie unverzichtbare Kooperationspartner, die durch „Insiderwissen“ erheblich an der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen mitwirken können. • Andererseits sind sie Co-Betroffene, die sich von Maßnahmen Entlastung von Problemen in der Familie erhoffen. Zurück zur Übersicht

  15. Externe Kooperation Grundschulberatungs- und Förderzentrum der SfEH. Die Kollegin Frau Reckmann ist ausschließlich für die Beratungsarbeit im Rahmen der Erziehungshilfe an den eigenständigen Grundschulen des südlichen Lahn-Dill-Kreises zuständig. Adresse: Grundschulberatung der Schule für Erziehungshilfe Turmstraße 7 35578 Wetzlar Tel: 06441 407 1398 Zurück zur Übersicht

  16. Externe Kooperation Ärzte und Psychologen Eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten (z. B. Psychiatern) und Psychologen ist notwendig, um und Diagnosen in angrenzenden Fachgebieten zu erstellen und sonderpädagogische Erkenntnisse zu ergänzen und abzusichern. Zurück zur Übersicht

  17. Die EH-Lehrkräfte an Schulen im Lahn-Dill-Kreis Zurück

  18. Externe Kooperation • Betreuung • Betreuen bedeutet in diesem Kontext: • Beratung und Förderung bei vorübergehendem oder dauerhaftem Erziehungshilfebedarf • Die Vorbereitung und Begleitung eines möglichst reibungslosen Überganges des Kindes an die verbundene Sek. 1 Schule • Anfertigung von sonderpädagogischen Gutachten und Förderplänen Zurück

  19. Externe Kooperation Eigenständige Grundschulen Eigenständige Grundschulen sind nicht an weiterführende Sek. I Schulen angebundene Grundschulen. Verbundene Grundschulen Verbundene Grundschulen sind an weiterführende Sek. I Schulen angebundene Grundschulen. Zurück zur Übersicht

  20. Externe Kooperation Hessischer Fachverband der Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberater Beratungsstelle für Kinder, Eltern und JugendlicheHerwigstr. 5a35683 Dillenburg0 27 71 - 40 75 49Fax:(0 27 71) 26 50 99Email: Beratungsstelle.dillbg@t-online.de Beratungsstelle für Eltern, Kinder und JugendlicheKarl-Kellner-Ring 4935578 Wetzlar0 64 41- 4 07 16 70Lahn-Dill-Kreis Zurück zur Übersicht

  21. Externe Kooperation Kontaktadressen der Jugendhilfe im Lahn-Dill-Kreis: Kreisausschuss des Lahn-Dill-KreisesSoziale DiensteKarl-Kellner-Ring 5135576 Wetzlar 06441 407-1501jugendhilfe@lahn-dill-kreis.de Kreisausschuss des Lahn-Dill-KreisesSoziale DiensteBismarkstraße 28a - 3035683 Dillenburg 02771 407-446jugendhilfe-dill@lahn-dill-kreis.de Zurück zur Jugendhilfe

  22. Hilfsangebote der Jugendhilfe Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe§ 2 Aufgaben der Jugendhilfe§ 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe§ 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe§ 5 Wunsch- und Wahlrecht§ 6 Geltungsbereich§ 7 Begriffsbestimmungen§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen§ 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen Zweites KapitelLeistungen der JugendhilfeErster AbschnittJugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 11 Jugendarbeit§ 12 Förderung der Jugendverbände§ 13 Jugendsozialarbeit§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz§ 15 Landesrechtsvorbehalt Zweiter AbschnittFörderung der Erziehung in der Familie § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen§ 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht  Dritter AbschnittFörderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege § 22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen§ 23 Tagespflege§ 24 Ausgestaltung des Förderungsangebots in Tageseinrichtungen§ 24a Übergangsregelung zum Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens§ 25 Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern§ 26 Landesrechtsvorbehalt Vierter AbschnittHilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,Hilfe für junge VolljährigeErster UnterabschnittHilfe zur Erziehung § 27 Hilfe zur Erziehung§ 28 Erziehungsberatung§ 29 Soziale Gruppenarbeit§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe§ 33 Vollzeitpflege § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Seite 2 >

  23. Externe Kooperation Kinder- und Jugendpsychiatrie Klinik für Psychiatrie und Psychotherapiedes Kindes- und Jugendalters Zur Behandlung kommen überwiegend Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 4 und 20 Jahren mit emotionalen Störungen, hyperkinetischen Störungen, ADS Störungen des Sozialverhaltens, Identitätskrisen, neurotischen Störungen, wie z B - Essstörungen,- Depressionen,- Angst- und Zwangsstörungen, tiefgreifendn Beziehungs- und Bindungsstörungen, Psychosen ZSP Rehbergpark g.GmbH • Austraße 40 • 35745 Herborn info@rehbergpark.com Ambulanz der Rehbergklinik: Hausertorstraße 49 35578 Wetzlar Zurück

  24. Hilfsangebote der Jugendhilfe Zweiter UnterabschnittEingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche  § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Dritter UnterabschnittGemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfefür seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 36 Mitwirkung, Hilfeplan§ 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen§ 40 Krankenhilfe Vierter UnterabschnittHilfe für junge Volljährige  § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Drittes Kapitel Andere Aufgaben der JugendhilfeErster AbschnittVorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen§ 43 Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten Zurück zur Jugendhilfe

  25. Externe Kooperation • Treffen der Regionalgruppen • Inhalte und Themen dieser Zusammenkünfte sind: • Fallbesprechungen • Arbeitsentwicklung • Interne Rückmeldungen • I nterne Fortbildung Zurück

  26. Schule am Budenberg Schule für Lernhilfe  Am Vogelgesang 35708 Haiger Telefon: 02773/4804    Fax: 02773/4804 E-Mail: am-budenberg@haiger.schule.hessen.de Zurück zur Übersicht

  27. Externe Kooperation Jugendhilfe Regionalgruppen Erziehungsberatung Schulpsychologischer Dienst Allgemeine Schule Klasse 5 bis 10 Ärzte u. Psychologen Erziehungshilfe- lehrer an der Einsatzschule AGGAS Kinder- u. Jugendpsychiatrie Beratung und Förderung Eltern Grundschulen Budenbergschule BFZ

  28. Externe Kooperation Berufliche Schulen Die beruflichen Schulen des LDK haben ihre eigenen Fachkräfte der schulischen Erziehungshilfe. Sie werden von uns als wichtiger Teil des Kollegiums der SfEH gesehen. Sie setzen das Konzept der Schule für Erziehungshilfe um, indem sie an unseren Konferenzen teilnehmen, die inhaltliche Arbeit der Sek-1-Schulen fortsetzen und die Übergänge* in die berufliche Schule mitgestalten. *Die Übergänge bei Jugendlichen mit Förderbedarf EH erfolgen stets durch Austausch von Informationen bei persönlichen Übergabegesprächen der EH-Lehrkräfte, den Jugendlichen und den Sorgeberechtigen. Dies wird im letzten Schuljahr der Sek-1 früh im Schuljahr vorbereitet. Auch bei intensiven ambulanten Fällen hat sich dies Verfahren bewährt. Zurück zur Übersicht

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