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Praxishilfe Rechenschaftsbericht

Praxishilfe Rechenschaftsbericht. Arbeitskreise 10.03.2008 – 14.03.2008. Inhalt. Rechtsgrundlagen Allgemeine Anforderungen Ausgestaltung des Rechenschaftsberichts. Rechtsgrundlagen. § 60 Kommunalverfassung M-V

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Praxishilfe Rechenschaftsbericht

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Presentation Transcript


  1. Praxishilfe Rechenschaftsbericht Arbeitskreise 10.03.2008 – 14.03.2008

  2. Inhalt • Rechtsgrundlagen • Allgemeine Anforderungen • Ausgestaltung des Rechenschaftsberichts

  3. Rechtsgrundlagen • § 60 Kommunalverfassung M-V (1) Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. (3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen: 1. der Rechenschaftsbericht, 2. .....

  4. Rechtsgrundlagen • § 42 GemHVO-Doppik (2) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen: 1. der Rechenschaftsbericht, 2. ..... • § 49 GemHVO-Doppik (1) Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinde so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr zu geben.

  5. Rechtsgrundlagen (2) Außerdem hat der Rechenschaftsbericht eine ausge-wogene und umfassende, dem Umfang der gemeind-lichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde sind, einbezogen werden und unter Bezugnahme auf die im Jahresab-schluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. (3) Der Rechenschaftsbericht soll auch eingehen auf: 1. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, 2. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.

  6. Allgemeine Anforderungen • Unterscheidung zu den Pflichtangaben im Anhang und den Anforderungen an die Erläuterungen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie zu denen der Teilrechnungen zu machen sind. • Der Rechenschaftsbericht soll allgemein die Lage der Gemeinde beschreiben, ohne dabei auf einzelne Posten des Jahresabschlusses einzugehen. • Der Rechenschaftsbericht soll nicht zu umfangreich sein. • Der Rechenschaftsbericht soll den Jahresabschluss ergänzen, da dieser nur einen begrenzten Einblick in die tatsächliche Lage der Gemeinde vermittelt.

  7. Allgemeine Anforderungen • Es sind alle Vorgänge zu benennen, die für die wirtschaftliche Gesamtbeurteilung der Gemeinde erforderlich sind. • Die Gemeinde gibt im Rechenschaftsbericht ihr eigenes Urteil über den Verlauf der Haushaltswirtschaft, das Jahresergebnis sowie die Lage und die voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde unter Einbeziehung rechtlicher, sozialpolitischer, volks-, und betriebswirt-schaftlicher sowie technischer Aspekte ab. • Darstellung der tatsächlichen Lage der Gemeinde • keine Einschränkung durch die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung • Mögliche Erweiterung um freiwillige Angaben über den gesetzlichen Mindestumfang hinaus

  8. Allgemeine Anforderungen • Klare Trennung vom Anhang • Der Rechenschaftsbericht muss als solcher bezeichnet sein. • Verweise auf frühere Haushaltsjahre sind grundsätzlich unzulässig. • Aufstellung in deutscher Sprache und in Euro • Keine Pflicht zur Unterzeichnung • Beachtung der Grundsätze der Vollständigkeit, der Wahrheit und Klarheit sowie Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes • Vollständigkeit: Alle Angaben müssen enthalten sein, die für die Beurteilung der Gemeinde bedeutsam sind.

  9. Allgemeine Anforderungen • Vollständigkeit: • Alle Angaben müssen enthalten sein, die für die Beurteilung der Gemeinde bedeutsam sind. • Keine lückenlose Berichterstattung • Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes • Kein Unterlassen der Berichterstattung, weil die jeweiligen Tatsachen dem Rat oder der Öffentlichkeit durch andere Bekanntmachungen oder Informationen bereits bekannt sind. • Stetigkeit: • Im Aufbau des Rechenschaftsberichtes • Fehlanzeigen unzulässig

  10. Allgemeine Anforderungen • Wahrheit und Klarheit: • Keine unwahren Angaben • Berichterstattung muss mit der Realität übereinstimmen • Beurteilungen müssen willkürfrei sein • Berichterstattung muss mit der Überzeugung der Berichterstattenden übereinstimmen • Klare und deutliche Berichterstattung • Verständlich und übersichtlich, nicht weitschweifig, da sonst eher verschleiernd • Keine widersprüchlichen Aussagen • Eindeutige Aussagen dürfen an anderer Stelle nicht relativiert werden

  11. Ausgestaltung des Rechenschaftsberichtes Unverbindlicher Gliederungsvorschlag • Rechtsgrundlagen • Lage der Gemeinde • Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde • Ertragslage der Gemeinde • Vorgänge nach dem Schluss des Haushaltsjahres • Teilhaushalte • Prognosebericht • Risikobericht

  12. Ausgestaltung des Rechenschaftsberichtes • Lage der Gemeinde • Beschreibung der allgemeinen Lage der Gemeinde Gemeindefläche, Einwohnerzahl, Zahl der Haushaltungen, Zahl der Gewerbe- und Industriebetriebe, Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Konjunktur- und Ansiedlungspolitik • Beschreibung der örtlichen Organisation der Verwaltung (Organigramm) Darstellung von Veränderungen und Auswirkungen auf die Lage der Gemeinde

  13. Ausgestaltung des Rechenschaftsberichtes • Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde • Zusammengefasste Grobbilanz • Darstellung der Finanzdaten über den Zeitraum - Haushaltsvorjahr - Haushaltsjahr - Haushaltsfolgejahr - drei Planjahre • Neben der Darstellung der Bilanzzahlen auch Darstellung der Finanzinstrumente und der Haftungsverhältnisse • Darstellung einer verkürzten Finanzrechnung • Ermittlung von Kennzahlen

  14. Ausgestaltung des Rechenschaftsberichtes • Ertragslage der Gemeinde • Zusammengefasste Ergebnisrechnung • Darstellung der Finanzdaten über den Zeitraum - Haushaltsvorjahr - Haushaltsjahr - Haushaltsfolgejahr - drei Planjahre • Ermittlung von Kennzahlen

  15. Ausgestaltung des Rechenschaftsberichets • Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Haushaltsjahres • Vorgänge sind dann von besonderer Bedeutung, wenn mit ihnen eine andere Darstellung der Lage der Gemeinde verbunden gewesen wäre, hätten sie bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr stattgefunden. • Darstellung soll eine frühzeitige Reaktion im laufenden Haushaltsjahr ermöglichen

  16. Ausgestaltung des Rechenschaftsberichtes • Prognosebericht • Zukünftige Entwicklung ist darzustellen • Darstellung der Annahmen und Unsicherheiten • Günstige und ungünstige Entwicklungen sollen deutlich werden

  17. Ausgestaltung des Rechenschaftsberichtes • Risikobericht • Darstellung der Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde (Gefahr einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde und Risikokonzentrationen) - Umfeldrisiken - strategische Risiken - Risiken im leistungswirtschaftlichen Bereich - Risiken im finanzwirtschaftlichen Bereich - Personalrisiken - Sonstige Risiken • Risikoqualifizierung, Risikobewältigung

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