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Praxishilfe Anhang. Arbeitskreise 10.3.2008 – 14.3.2008. Inhalt. Rechtsgrundlagen Allgemeine Anforderungen Gestaltung des Anhangs. Rechtsgrundlagen. Kommunalverfassung M-V § 60 - Jahresabschluss
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Praxishilfe Anhang Arbeitskreise 10.3.2008 – 14.3.2008
Inhalt • Rechtsgrundlagen • Allgemeine Anforderungen • Gestaltung des Anhangs
Rechtsgrundlagen • Kommunalverfassung M-V § 60 - Jahresabschluss Abs. 1: Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Abs. 2:Der Jahresabschluss besteht aus 1. der Ergebnisrechnung, 2. der Finanzrechnung, 3. den Teilrechnungen, 4. der Bilanz, 5. dem Anhang.
Rechtsgrundlagen • GemHVO-Doppik (Entwurf November 2007) § 42 - Bestandteile, Anlagen des Jahresabschlusses Der Anhang ist Bestandteil des Jahresabschlusses. jedoch: § 3 KommDoppikEG M-V – Anhang: Die Eröffnungsbilanz ist um einen Anhang zu ergänzen. § 48 - Anhang Verweis auf Anhangsangaben, die nach anderen Vorschriften der GemHVO-Doppik zu machen sind Auflistung besonderer Anhangsangaben Unterlassen von Angaben bei untergeordneter Bedeutung
Rechtsgrundlagen § 43 Abs. 1 bis 3 - Allgemeine Gliederungsgrundsätze Zum Vorjahr Abweichende Gliederung ist anzugeben und zu begründen. Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten ist bei dem Ausweisposten oder im Anhang zu vermerken. Hinzufügen neuer Posten ist anzugeben und zu begründen. § 44 Abs. 3 und 4 - Ergebnisrechnung Abweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern. Außerordentliche Aufwendungen und Erträge sind anzugeben und zu erläutern.
Rechtsgrundlagen § 45 Abs. 3 und 4 - Finanzrechnung Abweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern. Außerordentliche Auszahlungen und Einzahlungen sind anzugeben und zu erläutern. § 46 Abs. 2 und 3 - Teilrechnungen Teilergebnisrechnung Abweichungen zum Vorjahr und zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern. Teilfinanzrechnung Abweichungen zum Planansatz sind anzugeben und zu erläutern.
Rechtsgrundlagen § 47 Abs. 2 - Bilanz Abweichungen zum Vorjahr sind anzugeben und zu erläutern. Posten, die mit Posten des Haushaltsvorjahres nicht vergleichbar sind, sind anzugeben und zu erläutern. Die betragsmäßige Anpassung von Posten des Haushaltsvorjahres ist anzugeben und zu erläutern. § 17 Abs. 5 und 6 - Fortschreibung von Fehlbeträgen und Überschüssen der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung im Anhang
Rechtsgrundlagen § 17 Abs. 7 - Zusammensetzung und Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Anhang § 32 Abs. 1 Nr. 5 - Allgemeine Bewertungsgrundsätze Begründete Abweichungen von den Bewertungsmethoden sind anzugeben und zu erläutern. § 39 Abs. 2 - Kostenunterdeckungen Auszugleichende Kostenunterdeckungen sind anzugeben
Rechtsgrundlagen § 34 Abs. 2, 3, 6 bis 8 - Abschreibungen Abweichungen von der landeseinheitlichen Abschreibungstabelle sind im Anhang zu erläutern. Neubestimmung der Abschreibungsdauer (Verlängerung oder Verkürzung) ist im Anhang zu erläutern Außerplanmäßige Abschreibungen sind anzugeben und zu erläutern. Zuschreibungen sind anzugeben und zu erläutern. § 29 - Aufbewahrung von Unterlagen Jahresabschlüsse - einschließlich Anhang - sind dauernd ausgedruckt aufzubewahren.
Rechtsgrundlagen § 30 – Inventur Für Zwecke der Erstellung des Anhangs hat die Gemeinde ihre Haftungsverhältnisse und ihre Verpflichtungen aus kreditähnlichen Geschäften sowie alle Sachverhalte, aus denen sich für die Gemeinde sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben können, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung genau zu verzeichnen. Dabei ist der Wert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben.
Allgemeine Anforderungen • Gleichstellung mit den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses • gleiche Anforderungen wie an die an die anderen Bestandteile des Jahresabschlusses • Aufgabe ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Lage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung • Vermittlung von zusätzlichen Informationen, die sich nicht aus den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses ableiten lassen • Erläuterung und damit Entlastung der anderen Bestandteile des Jahresabschlusses
Allgemeine Anforderungen • Grundsatz der Wahrheit, Vollständigkeit, Klarheit und Übersichtlichkeit keine unwahren Angaben Vollständigkeit der geforderten Angaben und Erläuterungen klare und eindeutige Berichterstattung Verständlichkeit der verbalen Aussagen Zahlenangaben sind grundsätzlich verbal zu erläutern spezielle Angabepflichten sind kein Ersatz für allgemeine Erläuterungen zu den Posten der Ergebnis-, Finanz-, den Teilrechnungen und der Bilanz, sofern diese zum Verständnis der Posten erforderlich sind
Allgemeine Anforderungen Wiederholungen von Gesetzestexten oder Paragraphenverweise sind nicht ausreichend. Beachtung der Wesentlichkeit, da sonst die Gefahr der Verschleierung besteht Einzelangeben sind immer zu machen, es sei denn, die GemHVO-Doppik verweist auf die Wesentlichkeit GemHVO-Doppik enthält Mindestbestimmungen, freiwillige Ergänzungen können vorgenommen werden, sofern diese Angaben nicht zu einer Verschleierung führen Verweise auf den Anhang eines Haushaltsvorjahres sind unzulässig Vorjahreszahlen sind grundsätzlich anzugeben Keine Angabe von Leerposten
Allgemeine Anforderungen Beachtung des Grundsatzes der formellen Stetigkeit Anhang muss als solcher bezeichnet sein Anhang muss mit dem Jahresabschluss verbunden sein Aufstellung in Deutscher Sprache und Euro Rundung auf TEURO ist möglich, wenn dadurch der Einblick in die tatsächliche Lage der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. Grundsätzliche Gestaltungsfreiheit unter Beachtung des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit Grundsätzlich Strukturierung nach sachlichen Gesichtspunkten, nicht nach einzelnen Rechtsvorschriften
Gestaltung des Anhangs • Gliederungsvorschlag A. Rechtsgrundlagen B. Gliederung des Jahresabschlusses C. Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz E. Angaben zur Ergebnisrechnung F. Angaben zur Finanzrechnung G. Angaben zu den Teilrechnungen H. Sonstige Angaben
Gestaltung des Anhangs • Einzelangaben Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 32 Abs.1 Nr. 5 GemHVO-Doppik) • Einbeziehung von Gemeinkosten in die Herstellungskosten • Veränderung der Restnutzungsdauer • Abweichung der Nutzungsdauer von der landeseinheitlichen Abschreibungstabelle • Außerplanmäßiger Wechsel zur linearen Abschreibung • Bildung / Auflösung eines Festwertes • Anwendung Gruppenbewertung • Anwendung Verbrauchsfolgeverfahren
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens • Angaben zum Bestandsnachweis Art der Inventur - Buchinventur, Beleginventur (wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen) - körperliche Bestandsaufnahme - Festwert, Waldbewertung (wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen) - Stichtagsinventur - erweiterte Stichtagsinventur (3 Monate vor / 2 Monate nach dem Bilanzstichtag)
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens • Angaben zum Bestandsnachweis Art der Bestandsnachweise - Anlagenbuchhaltung - Bescheide - Rechnungen - Gesellschaftsverträge - Satzungen Behandlung der Geringwertigen /Geringstwertigen Vermögensgegenstände
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens • Angaben zur Bewertung - Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten, Gemeinkosten, Bauzeitzinsen, Tausch, unentgeltliche Vermögensübertragungen, Finanzierungsleasing, usw.) - Eigenkapitalspiegelbildmethode - Behandlung von Zuschüssen - Festwert, Gruppen-, Verbrauchsfolgebewertung - Abschreibungsart (linear, degressiv, Leistungsabschreibung, außerplanmäßig) - Abzinsung von langfristigen Ausleihungen
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten des Anlagevermögens • Angaben zur Bewertung - Anteilige Rücklagen der Versorgungskasse - Nutzungsdauer (Abweichungen von der Abschreibungstabelle) - nachträgliche Nutzungsdaueränderungen - Wertaufholung - Abgangsverluste
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens • Angaben zum Bestandsnachweis Art der Inventur - Buchinventur, Beleginventur (wann letztmals körperliche Bestandsaufnahme bei körperlichen Vermögensgegenständen) - körperliche Bestandsaufnahme - Stichtagsinventur - erweiterte Stichtagsinventur (3 Monate vor / 2 Monate nach dem Bilanzstichtag) - permanente Inventur
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens • Angaben zum Bestandsnachweis Art der Bestandsnachweise - Lagerbuchhaltung - Bescheide - Rechnungen - Gesellschaftsverträge - Satzungen - Saldenbestätigungen - Depotauszüge - Kassenbuch - Bankauszüge - Tagesabschluss zum Jahresende
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten des Umlaufvermögens • Angaben zur Bewertung - Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Einbeziehung von Anschaffungsnebenkosten, Gemeinkosten, Bauzeitzinsen, Tausch, usw.) - Behandlung von Zuschüssen - Festwert, Gruppen-, Verbrauchsfolgebewertung - außerplanmäßige Abschreibungen - Einzel- und Pauschalwertberichtigung auf Forderungen - Abzinsung von Forderungen
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite • Eigenkapital Veränderung der Kapitalrücklage (§ 18 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik), Genehmigungspflicht beachtet? Veränderung der Zweckgebundenen Ergebnisrück-lagen (planmäßige und außerplanmäßige Entnahmen, Auflösung), liegen die Beschlüsse der Organe vor? Veränderung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Entwicklung des Ergebnisvortrages (Ergebnis-rechnung) und Zusammensetzung nach Jahren Entwicklung des Ergebnisvortrages (Finanzrechnung) und Zusammensetzung nah Jahren
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite • Sonderposten Angaben zum Bestandsnachweis - Beitragsbescheide - Zuwendungsbescheide - Vorausleistungsbescheide - Verträge - Vereinbarungen zur unentgeltlichen Vermögensübernahme - Hinweis auf drohende Rückzahlungen und die damit verbundene Rückstellungsbildung - Kalkulationen zur Ermittlung der Kostenüberdeckung (Sonderposten für den Gebührenausgleich)
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite • Sonderposten Angaben zur Bewertung - Zuführungsbeträge - Auflösung (planmäßig, außerplanmäßig) - Wertaufholung - Verweis auf die planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände - Erträge aus Abgängen - Aufwendungen aus Zuführungskorrekturen
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite • Rückstellungen Angaben zum Bestandsnachweis - Pensionsgutachten der Versorgungskasse - eigene Berechnungen - Schriftverkehr, Prozessakten - Altersteilzeitverträge - Gutachten für unterlassene Instandhaltungen Angaben zur Bewertung - Teilwert nach § 6 a Abs. 3 EStG - Barwert - erwartete Inanspruchnahme (Abzinsung?) - Inanspruchnahme / Auflösung
Gestaltung des Anhangs Angaben zu einzelnen Posten der Passivseite • Verbindlichkeiten Angaben zum Bestandsnachweis - Rechnungen - Tilgungspläne - Kreditverträge - Entwicklung und Zusammensetzung der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung Angaben zur Bewertung - Rückzahlungsbetrag - Abzinsung unverzinslicher / niedrig verzinslicher Verbindlichkeiten
Gestaltung des Anhangs Angaben zur Ergebnis – und zur Finanzrechnung sowie zu den Teilrechnungen Darstellung und Begründung der wesentlichen Abweichungen zu Planansatz und zum Vorjahresergebnis (Ausnahme Teilfinanzrechnung kein Vorjahresvergleich)
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • Währungsumrechnung (auch bei Anlagevermögen, das in Vorjahren angeschafft wurde, sich aber noch im Bestand befindet) • Einschränkungen von Grundbesitzrechten (Grund und Boden, Gebäude, sonstige Bauten) - unentgeltlich / entgeltlich eingeräumt, - Erbbaurechte, Reallasten, Leibgedinge, Erbbauzinsen, - Rentenreallasten, Nießbrauchsrechte, Vorkaufsrechte, - Leitungsrechte außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, - Geh- und Fahrrechte, Aussichtsrechte, - Überbauungsrechte, sonstige Nutzungs-, Mitbenutzungsrechte
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden (Großreparaturen, Umweltschutz-, Rekultivierungs-, Entsorgungsmaßnahmen, unterlassene Instandhaltung) • Finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften (Angabe der Vermögensgegenstände, monatliche oder jährliche Leasingrate, Summe der restlichen Leasingraten zum Bilanzstichtag) • Geplanter Ausgleich von Kostenunterdeckungen • Trägerschaften bei Sparkassen, die nicht bilanziert sind
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten - Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) - Pfandbestellungen an beweglichen Sachen und Rechten (Gattung der Sachen, Gattung der Rechte) - Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen (Gattung der Vermögensgegenstände) - Sicherungsabtretung von Forderungen und sonstigen Rechten (Gattung der Forderungen und Gattung der Rechte)
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • Sonstige Haftungsverhältnisse Verbindlichkeiten aus der Begebung von Wechseln Bürgschaften, Scheck- und Wechselbürgschaften Gewährleistungen für eigene Leistungen - unselbständige Garantien, die über die gewöhnlichen Garantien hinausgehen - selbständige Gewährleistungsverträge
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • Sonstige Haftungsverhältnisse Gewährleistungen für fremde Leistungen - Freistellungsverpflichtungen, Haftungsübernahmen - Liquiditätsgarantien, Werthaltigkeitsgarantien - Einstehen für die Bezahlung abgetretener oder verkaufter Forderungen - Schuldmitübernahme - Garantie für die Ausführung von Arbeiten Dritter - Haftungen für Bürgschaften und Garantien Dritter - Bürgschafts-, Garantie-, Schuldbefreiungsversprechen - Patronatserklärungen, die ein bürgschaftsähnliches Rechtsverhältnis begründen
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen, die noch keine Verbindlichkeiten begründen • Sonstige Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können - beiderseits noch nicht erfüllte Verträge - Verpflichtungen aus langfristigen Abnahmeverträgen - Verkauf von Forderungen mit Rückkaufverpflichtung - unwiderrufliche Darlehensverpflichtungen - Verpflichtung zur Übernahme von Beteiligungen - Dauerschuldverhältnisse (Miet-, Pachtverträge) - Verlustübernahme, Verlustabdeckung, Nachschussverpflichtung (Töchter)
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • Noch nicht erhobene Entgelte und Abgaben • Subsidiärhaftung aus der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer - Angabe des möglichen Haftungsbetrages - Umlagesatz in % der Lohn- und Gehaltssumme und dessen Entwicklung - Umlagepflichtige Löhne und Gehälter im Berichtsjahr - Höhe der Umlagezahlung - Anzahl der Versorgungsberechtigten nach Gruppen
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • Beteiligungen - Name, Rechtsform, Sitz - Anteil am Kapital - Eigenkapital zum Bilanzstichtag - Ergebnis des letzen Geschäftsjahres - letzter vorliegender Jahresabschluss Gesonderte Anlage • Organisationen, für die die Gemeinde uneingeschränkt haftet - gesetzliche oder vertragliche Vereinbarungen - Name, Rechtsform, Sitz - Haftungsgrund - Mithaftung Dritter
Gestaltung des Anhangs Sonstige Angaben • Mitgliedschaften - Name, Rechtsform, Sitz - Leistung an die Organisationen • Sonstige wesentliche Verträge - Verpflichtende Verträge - Berechtigende Verträge - jährliche Leistungen • Personalbestand - Beamte, Arbeitnehmer, Bedienstete im Vorbereitungsdienst, Auszubildende, Beamte und Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub, Leiharbeiter - Durchschnitt aus Quartalsdaten