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4. Bisherige Ergebnisse – Internationale Antikorruptionsregeln (Auswahl)

„Der Beitrag internationaler und supranationaler Organisationen zur Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten. Fortschritte und Hindernisse“ Projektleiter: Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, Dipl.-Volkswirt Projektbearbeiter: Dr. Sebastian Wolf, M.A., LL.M.Eur.

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4. Bisherige Ergebnisse – Internationale Antikorruptionsregeln (Auswahl)

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  1. „Der Beitrag internationaler und supranationaler Organisationen zur Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedstaaten. Fortschritte und Hindernisse“ Projektleiter: Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, Dipl.-Volkswirt Projektbearbeiter: Dr. Sebastian Wolf, M.A., LL.M.Eur. Derzeitige Laufzeit: 01.04.2005 – 31.12.2006 Sektion I – Forschungsschwerpunkt „Neue Formen von öffentlichem Management und Governance“

  2. Gliederung der Projektpräsentation1. Hintergrund2. Zielstellung/Forschungsfragen3. Vorgehen4. Bisherige Ergebnisse

  3. 1. Hintergrund – ForschungsgegenstandDie Bekämpfung der Korruption auf nationaler Ebene (insbesondere in Industrieländern) ist ein vergleichsweise neues Thema für internationale Organisationen.Der Prozess der Erarbeitung internationaler Rechtsnormen fand 2003 mit der VN-Konvention gegen Korruption einen vorläufigen Abschluss.Derzeit befinden wir uns in einer Phase der Ratifizierung und Umsetzung der internationalen Vorgaben sowie des Monitorings.Der momentane Zeitraum ist daher besonders gut für Bestandsaufnahmen und Analysen geeignet.

  4. 1. Hintergrund –Stand der ForschungKorruption und Korruptionsbekämpfung wurden bisher vorwiegend im nationalen Kontext analysiert, doch auch insoweit wird zum Beispiel in Deutschland erst seit ca. 20 Jahren geforscht, allerdings mit stark zunehmender Intensität.Vor den 90er Jahren lag der Schwerpunkt der Forschung entsprechend der Tätigkeit internationaler Organisationen auf der Korruptionsbekämpfung in Entwicklungsländern; seitdem wird auch zunehmend auf Industrieländer fokussiert.Relativ gut erforscht sind beispielsweise die neueren Verfahren der Korruptionsbekämpfung innerhalb der EU-Institutionen. Die „Top down“-Perspektive ist demgegenüber bisher unterbelichtet.Vorhandene Arbeiten sind häufig monodisziplinär.

  5. 2. Zielstellung/Forschungsfragen1) Aus welchen Gründen und mit welchen Zielen machen inter- und supranationale Organisationen die Bekämpfung von Korruption auf nationaler Ebene zu ihrer Aufgabe? 2) Welche Schritte zur Korruptionsbekämpfung werden von den Organisationen gewählt? Existieren Verfahren zur Überprüfung der Umsetzung internationaler Antikorruptionsvorgaben, und wie sind diese gegebenenfalls beschaffen? 3) Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen zwischen- und überstaatlicher Organisationen zur Bekämpfung von Korruption auf nationaler Ebene? Vor dem Hintergrund der gewonnen Erkenntnisse sollen schließlich auch Empfehlungen für Verbesserungen bei der Bekämpfung der Korruption formuliert werden.

  6. 3. Vorgehen– Bisherige UntersuchungenBestandsaufnahme: Maßnahmen internationaler Organisationen zur Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene (EU, Europarat, OECD, VN) Auswertung der Fachliteratur, internationaler Antikorruptionsnormen, „soft law“, sonstiger offizieller Publikationen, NGO-Materialien etc.Abschluss dieser Projektphase im Mai 2006 mit Dokumentation der bisherigen Ergebnisse in FÖV Discussion Paper Nr. 31

  7. 3. Vorgehen– Derzeitige UntersuchungenImplementation: Umsetzung der internationalen Antikorruptionsvorgaben auf nationaler Ebeneunter besonderer Berücksichtigung Deutschlands Vergleich der internationalen Vorgaben mit der nationalen Rechtslage, Auswertung der Monitoringberichte von OECD und EuroparatFertigstellung des Aufsatzes „Die Modernisierung des deutschen Antikorruptionsstrafrechts durch internationale Vorgaben. Momentaufnahme und Ausblick“ im Laufe des Juli

  8. 3. Vorgehen– Künftige UntersuchungenVergleich: Wie lassen sich die verschiedenen internationalen Antikorruptionsregime systematisch vergleichen und bewerten?Theoretische Einbettung: Wie lässt sich die Schaffung der jeweiligen internationalen Antikorruptionsnormen und ihre Implementation auf nationaler Ebene theoretisch erfassen?Evaluierung der Evaluierung: Welche Stärken und Schwächen weisen die Monitoringverfahren der einzelnen internationalen Organisationen auf?

  9. 4. Bisherige Ergebnisse –Internationale Antikorruptionsregeln (Auswahl)

  10. 4. Bisherige Ergebnisse –Internationale Antikorruptionsregeln (Fortsetzung)

  11. 4. Bisherige Ergebnisse –Verbindliche strafrechtliche Mindestvorgaben

  12. 4. Bisherige Ergebnisse – Profile internationaler Organisationen

  13. 4. Bisherige Ergebnisse – Vorläufige Folgerungen (Beispiele)Je größer der Umfang der behandelten Korruptionsdelikte, je verbindlicher die Rechtsinstrumente und je stärker das Monitoring, desto wahrscheinlicher sind Opting-out-Möglichkeiten.Die Wirksamkeit internationaler Vorgaben hängt vermutlich weniger mit der Rechtsform der gewählten Maßnahmen als mit dem jeweiligen zwischenstaatlichen Monitoringmechanismus zusammen. Das Fehlen einer allgemein akzeptierten Korruptionsdefinition scheint kein großes Hindernis für die Arbeit der internationalen Organisationen darzustellen; sie wählen in der Regel einen induktiven/kasuistischen Ansatz und behandeln einzelne Delikte.

  14. 4. Bisherige Ergebnisse – Korruptionsbekämpfung in Deutschland (1)Ratifikations- bzw. Umsetzungsdefizit: - Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats (1999)- Zivilrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats (1999)- Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen (2003)- EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (2003)- VN-Konvention gegen Korruption (2003)Gesetzlicher Änderungsbedarf bei den Strafrechtsvorschriften betreffend:- Bestechung und Bestechlichkeit deutscher Abgeordneter- Bestechung ausländischer Amtsträger (außerhalb der EU)- Bestechung und Bestechlichkeit von Bediensteten internationaler Organisationen- Bestechung und Bestechlichkeit von Bediensteten internationaler Gerichte- Bestechung ausländischer Schiedsrichter und Schöffen - Bestechung und Bestechlichkeit bei Geschäftsinhabern (privater Sektor)

  15. 4. Bisherige Ergebnisse – Korruptionsbekämpfung in Deutschland (2)Weitere Empfehlungen von Europarat und OECD im Rahmen der Monitoringverfahren: - Abschaffung des Status des Generalanwalts als politischer Beamter in einigen Bundesländern - Verschärfung des OWiG in Bezug auf die Sanktionierung juristischer Personen und einheitliche Anwendung der Bestimmungen- Verbesserung der Stellung von Whistleblowern - Vermeidung von Interessenskonflikten beim Wechsel von Beamten in die Privatwirtschaft- „Schwarze Listen“ für unzuverlässige Unternehmen auf Bundesebene- Begrenzung von Wahlkampfausgaben politischer Parteien

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