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„Judicial Politics“ Die Rolle des EuGH und nationaler Gerichte. Stefan Baumgartner, Aroua Salhi, Alexandra Stoffl, Jonas Vogt, Raphael Wimmer. Gliederung. 1. Einführung 2. Das Europäische Rechtssystem und der EUGH 3. Konstitutionalisierung und Fortbildung des EU-Rechts
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„Judicial Politics“ Die Rolle des EuGH und nationaler Gerichte Stefan Baumgartner, Aroua Salhi, Alexandra Stoffl, Jonas Vogt, Raphael Wimmer
Gliederung 1. Einführung 2. Das Europäische Rechtssystem und der EUGH 3. Konstitutionalisierung und Fortbildung des EU-Rechts 4. Theorien der „Judicial Politics“ 5. Schluss
Simon Hix • Publikationen: • Simon Hix (2005): The political System of the European Union, 2nd edition, London: Palgrave • Simon Hix (2008): What´s wrong with the European Union and How to Fix it; Cambridge: Polity Press • Simon Hix, Abdul Noury and Gérard Roland (2007): Democratic Politics in the European Parliament, Cambridge: Cambridge University Press • Simon Hix and Christopher Lord (1997): Political Parties in the European Union, Basingstoke, Macmillan
Einführung Was versteht man unter Judicial Politics? Warum gibt es Verfassungen? => Lösen das Problem des kollektiven Handels („Gefangenen-Dilemma“) Welche Aufgabe übernehmen darin Gerichte? => Bestrafung von Regelverstößen
Das Europäische Rechtssystem und der Europäische Gerichtshof • Europarecht unterscheidet sich von Völkerrecht, jedoch enger Zusammenhang
Die 3 Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts: • Primärakte • Gründungs- und Beitrittsverträge • Reformverträge, die Basis der EU grundlegend verändert haben 2. Sekundärakte • Verordnungen • Richtlinien • Entscheidungen • Empfehlungen • Meinungen
Rechtsquellen (Fortsetzung) • 3. Generelle Rechtsgrundsätze • Grundprinzipien der EU, abgeleitet aus den Verträgen oder den Verfassungen der Mitgliedsstaaten: - Administratives und legislatives Legalitätsprinzip - Wirtschaftliche Freiheiten - Menschenrechte - Politische Rechte
Zusammensetzung des EUGH Sitz in Luxemburg, - 1 Richter pro MS (6 Jahre), Richter wählen Präsidenten des EuGH (3 Jahre), kann wiedergewählt werden; benötigen Anforderungsprofil für höchste juristische Ämter im MS - 8 Generalstaatsanwälte
Procedere • Informationsbeschaffung zum konkreten Fall • Öffentliches Hearing: Anwälte werden von Generalanwälten und Richtern befragt • Generalanwalt übermittelt Vorschlag zur Entscheidung • Richter legen ihre Meinung dar, dann geheime Abstimmung (einfache Mehrheit)
Rechtsprechungsverfahren • Vertragsverletzungsverfahren - Klage durch Kommission oder Mitgliedsstaat • Nichtigkeitsklage - Klage durch Mitgliedsstaat oder Organ • Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung durch nationale Gerichte
Konstitutionalisierung der EU 2 entscheidende Prinzipien: - Unmittelbare Wirkung Durch EU-Recht gegebene Rechte sind individuelle Rechte, die von den Mitgliedsstaaten garantiert werden müssen - Vorrangigkeit EU-Recht genießt Vorrang vor nationalem Recht
Integration von EU-Recht und wirtschaftliche Konstitutionalisierung • 1974: Dassonville-Entscheidung • 1979: Cassis de Dijon- Urteil
Etablierung von (eingeschränkten) staatsähnlichen Eigenschaften: - Souveränität nach außen - Souveränität nach innen Entscheidungen in Kompetenzkonflikten („Kompetenz-Kompetenz“) - 2000: EuGH-Entscheidung bzgl. Tabakwerbeverbot
Theorien der „Judicial Politics“ 1. Legal formalism and legal cultures: - Gerichte sind neutrale Auslegungsinstanzen - die Logik der Integration war von Anfang an im Europäischen Rechtssystem angelegt 2. Activism by the ECJ - der EuGH trieb die Integration bei jeder Gelegenheit aktiv voran, um seine Rolle zu stärken 3.Strategic national courts - die Gerichte der Mitgliedsstaaten nutzen den EuGH um ihre Interessen im eigenen politischen System zu sichern
Theorien (Fortsetzung) 4. Private interests - verschiedene Lobbygruppen nutzen den EuGH um ihre Interessen voranzutreiben 5. Strategic member state governments - Mitgliedsstaaten treiben die Integration in den Bereichen voran, in denen sie Nutzen ziehen.
Diskussionsfragen Inwieweit kommt den Entscheidungen des EuGH Präzedenzwirkung zu? Worin besteht das Spannungsverhältnis zwischen den „Generellen Rechtsgrundsätzen“ bzw. der wertenden Rechtsangleichung mit den Prinzipien der Subsidiarität und der begrenzten Einzelermächtigung? Wo lässt sich eurer Meinung nach der Rechtscharakter des Gemeinschaftsrechts in Relation zu Völkerrecht bzw. nationalem Recht verorten?