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Leonhardt Westhelle & Partner. Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V. Krankenhäuser und Kliniken im Insolvenzverfahren - Ausführungen zu den zu beachtenden Besonderheiten -. 30. Mai 2007. Dr. Fritz Westhelle. Risiko einer Insolvenz für Krankenhäuser heute größer denn je.
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Leonhardt Westhelle & Partner Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V. Krankenhäuser und Kliniken im Insolvenzverfahren- Ausführungen zu den zu beachtenden Besonderheiten - 30. Mai 2007 Dr. Fritz Westhelle Leonhardt Westhelle & Partner
Risiko einer Insolvenz für Krankenhäuser heute größer denn je Konkurrentenklage im Krankenhausplanungsrecht (BVerfG, Beschluss v. 14.01.2004 – Az. 1 BvR 506/03) DRG-Vergütungssystem (Krankenhausentgeltgesetz, KHEntgG) (Konvergenzphase endet am 31.12.2008) Leonhardt Westhelle & Partner
Krankenhausplan: Krankenhäuser, die für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen Eröffnung des Insolvenzverfahren „Fehlende Bedarfsgerechtigkeit?“ Herausnahme des Krankenhauses aus dem Krankenhausplan? Leonhardt Westhelle & Partner
Herausnahme aus dem Krankenhausplan Negativer Feststellungsbescheid Rechtsmittel durch Insolvenzverwalter möglich, deshalb ins Verwaltungsverfahren einzubeziehen Leonhardt Westhelle & Partner
Krankenhaus - alt - Krankenhaus- neu - Übertragende Sanierung Neuer Feststellungsbescheid? Ja (z.T. ausdrücklich geregelt) mit Planungsbehörde abstimmen Leonhardt Westhelle & Partner
Landesverbände der Krankenkassen Krankenhaus Versorgungsvertrag (§ 108 Nr. 3 SGB V) Eröffnung des Insolvenzverfahrens kein Kündigungsgrund nach § 110 SGB V Kündigung, wenn Behandlung eingestellt Leonhardt Westhelle & Partner
Insolvenzeröffnung hinsichtlich Leistungsvergütung unerheblich Zufluss zur Insolvenzmasse Leonhardt Westhelle & Partner
Pflegesatzrechtlicher Mehrerlösausgleich(§ 12 Abs. 2 S. 1 BPflV, § 3 Abs. 4, 6, 9 KHEntgG) Insolvenzforderung?= möglicher Insolvenzgrund? Leonhardt Westhelle & Partner
Förderrecht / Einzelförderung Weder KrankenhausG noch KrankenhausfinanzierungsG der Länder enthalten Regelungen zur Krankenhausinsolvenz Krankenhausbetrieb eingestellt Krankenhausbetrieb aufrechterhalten Mit Förderung verfolgter Zweck nicht mehr zu erreichen „Öffentliches Interesse“? § 49 Abs. 3 VwVfG § 49 Abs. 2 VwVfG (Widerruf nur für die Zukunft) (Widerruf auch für Vergangenheit) Leonhardt Westhelle & Partner
Förderrecht / Pauschalförderung Weder KrankenhausG noch KrankenhausfinanzierungsG der Länder enthalten Regelungen zur Krankenhausinsolvenz Krankenhausbetrieb eingestellt Krankenhausbetrieb aufrechterhalten Mit Förderung verfolgter Zweck nicht mehr zu erreichen § 49 Abs. 3 VwVfG grds. weiterzugewähren Leonhardt Westhelle & Partner
Probleme der Krankenhausschließung • Kosten: • Kündigungsauslauflöhne • Abfindungen nach dem Rationalisierungsschutz-Tarifvertrag • Ggf. Ausgleichsbetrag an Versorgungsanstalt Bund und Länder (VBL) • Vermittlungsverpflichtung zu anderen Arbeitgebern des öff. Dienstes Leonhardt Westhelle & Partner
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! w w w . l e o n h a r d t – w e s t h e l l e . e u Leonhardt Westhelle & Partner