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Sparkasse Oder-Spree – André Schneider

Informationsveranstaltung des Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde e.V. - „der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa“. Sparkasse Oder-Spree – André Schneider. SEPA – Zahlverfahren Überblick.

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Sparkasse Oder-Spree – André Schneider

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Presentation Transcript


  1. Informationsveranstaltungdes Wirtschaftsförderungsverein Fürstenwalde e.V. - „der neue Zahlungsverkehr in Deutschland und Europa“ Sparkasse Oder-Spree – André Schneider 18.04.2013

  2. SEPA – ZahlverfahrenÜberblick Zum 01. Februar 2014 sind die nationalen Zahlverfahren zugunsten der SEPA – Zahlverfahren abzuschalten. (Art. 6, Abs. 1 und 2;SEPA-Migrationsverordnung)

  3. SEPA – ZahlverfahrenÜberblick • betroffene Zahlverfahren im Überblickaus:wird: • Überweisung  SEPA-Überweisung • Lastschrift- Einzugsermächtigungsverfahren SEPA-Basis-Lastschrift- Abbuchungsverfahren  SEPA-Firmen-Lastschrift

  4. SEPA – ZahlverfahrenÜberblick Vorteile für Unternehmen und Verbraucher • € - Zahlungsverkehr ist in ganz Europa über ein Konto möglich • die Überweisungslaufzeit verkürzt sich europaweit auf 1 Bankgeschäftstag • Verbraucher können ihre Debitkarten europaweit verwenden • der Lastschriftzahlungsverkehr ist europaweit möglich • durch die Vorgabe des Fälligkeitsdatums (Tag der Kontobelastung) ist exakte Disposition des Verbrauchers möglich

  5. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Überweisung (Credit Transfer)

  6. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Überweisung (Credit Transfer) • wesentliche Neuerungen der SEPA – Überweisung • es erfolgt die ausschließliche Nutzung von IBAN und ggf. BIC • die Entgelte werden vom jeweiligen Kunden direkt getragen (jeder Kunde trägt die Entgelte seines Kreditinstitutes) • bei beleglosen SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit europaweit 1 Bankgeschäftstag (SEPA-Datenformat „XML“ ist erforderlich) • bei beleghaften SEPA - Überweisungsaufträgen beträgt die Überweisungslaufzeit europaweit 2 Bankgeschäftstage • der Verwendungszweck ist auf 140 Zeichen begrenzt Hinweis:Für grenzüberschreitende Zahlungen gelten die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unverändert!

  7. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Überweisung (Credit Transfer) Anpassungsbedarf im Unternehmen • Anpassung der Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrssysteme an das neue SEPA-Verfahren • Umstellung auf das SEPA-Datenformat • Mitteilung über Ihre IBAN und BIC an Ihre Geschäftspartner • Ergänzung Ihrer IBAN und BIC auf Geschäftspapieren z.B.: - Rechnungen - Verträge, Formulare - Briefbögen - Homepage • Erfassung von IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung

  8. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: • als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier)

  9. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) Gläubiger-Identifikationsnummer Diese ist in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank kostenlos über das Internet zu beantragen www.glaeubiger-id.bundesbank.deund Ihrem Kreditinstitut vorzulegen. Hinweis:Die dreistellige Geschäftsbereichskennung ist durch Sie bei Erfordernis individualisierbar. (z.B. für bestimmte Abteilungen / Bereiche Ihres Unternehmens)

  10. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: • als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) • es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich • Sie benötigen ein unterschriebenesSEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen

  11. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Lastschriftmandat • Bestehende, durch den Zahlungspflichtigen rechtswirksameEinzugsermächtigungen gelten für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter bestimmten Voraussetzungen weiter und müssen somit nicht neu eingeholt werden. • Voraussetzungen: • grundsätzlich papierhaft und händisch durch Zahlungspflichtigen unterschrieben (qualifizierte elektronische Unterschrift ist möglich, dann auch beleglos möglich) Das heißt, per Telefon, Fax oder Internet erteilte Mandate sind nicht SEPA-fähig!

  12. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Lastschriftmandat Angaben durch Zahlungspflichtigen (Kunde) • Name • Adresse • Kundenkennung (IBAN und BIC) • Datum und Unterschrift • Angaben durch den Zahlungsempfänger (Ihr Unternehmen) • Name • Adresse • Gläubiger-Identifikationsnummer • Mandatsreferenz (durch Sie zu vergeben oder Weiternutzung der bestehenden, z.B.: Kunden-, Mieter-, Vertragsnummer) • Kennzeichnung, ob einmaliger oder wiederkehrender Zahlungseinzug

  13. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Lastschriftmandat • Es besteht die Verpflichtung zur Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes (siehe Muster) Dieser beinhaltet • die Ermächtigung zum Einzug und • die Weisung zur Einlösung. Das Mandat muss, bei ausländischen Zahlungspflichtigen in der am Wohnort geltenden Sprache zusätzlich vorliegen. www.europeanpaymentscouncil.eu

  14. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: • als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier) • es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich • Sie benötigen ein unterschriebenesSEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen • der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich

  15. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • Mandatsverwaltung • jeder Lastschrifteinzug muss in der Mandatsverwaltung vermerkt werden (Datum der letzten Nutzung) • Mandatsänderungen (z.B.: Änderung Name wegen Heirat) müssen historisch nachvollziehbar sein und beim nächsten Inkassovorgang (Wert: alt und neu) mit übermittelt werden • der Widerruf des Zahlungspflichtigen oder bei einer Rücklastschrift mit dem Rückgabegrund „Es liegt kein gültiges Mandat vor“ müssen in der Mandatsverwaltung gekennzeichnet werden, damit keine weiteren Einzüge erfolgen • Mandate müssen deaktiviert werden, wenn diese widerrufen wurden, oder innerhalb von 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine erneute Lastschrift gezogen wurde

  16. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: • als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier) • es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich • Sie benötigen ein unterschriebenesSEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen • der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich • folgende neue Fristen sind zu beachten

  17. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • Fristen • Im SEPA-Lastschriftverfahren sind die Vorgabe des Fälligkeitstages (=Belastungs- und Gutschriftsdatum) und die Einhaltung von Mindesteinreichungsfristen zu beachten. • spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit  Vorabankündigung an (- kann bilateral verkürzt, aber nicht Zahlungspflichtigen über:ausgeschlossen werden - fälliger Betrag- bei gleichbleibenden wiederkehrenden - FälligkeitstagZahlungen (z.B.: Miete) reicht die - Gläubiger IDeinmalige Vorabankündigung) - Mandatsreferenz • frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut • spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit  Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut für Einzel- / Erstlastschrift • spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit  Einreichung der SEPA-Lastschriften beim eigenen Kreditinstitut für Folgelastschrift

  18. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • Fristen • 8 Wochen nach Belastung  Recht des Verbrauchers auf Erstattung der Belastung ohne Angabe von Gründen • 13 Monate nach Belastung  Recht des Verbrauchers auf Erstattung der Belastung, wenn kein (gültiges) Mandat vorliegt • 36 Monate nach der letzten Belastung  verfällt das SEPA-Lastschrift-Mandat und muss neu eingeholt werden

  19. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Basis-Lastschrift entspricht dem bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren mit Verbrauchern und weist folgende markante Unterschiede auf: • als SEPA-Lastschrifteinreicher benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (Creditor Identifier) • es ist eine neue „Vereinbarung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften“ mit Ihrem Kreditinstitut erforderlich • Sie benötigen ein unterschriebenesSEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen • der Aufbau einer Mandatsverwaltung ist erforderlich • folgende neue Fristen sind zu beachten • Umstellung auf das neue europaweit einheitliche XML-basierte Datenformat

  20. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • Datenformat • die bisherigen Formate DTA und MT sind nicht mehr SEPA-fähig und werden durch das neue SEPA-Datenformat XML abgelöst • die Kreditinstitute stellen den Unternehmen zwei Standards für die Übertragung von Zahlungsverkehrsdateien zur Verfügung - EBICS = Standard für die multibankfähige Kunde-Bank-Kommunikation - FinTS = Standard für sicheres Online-Banking Ihre IT-Systeme sollten IBAN / BIC – fähig sein, sowie das Datenformat XML verarbeiten können. Fragen Sie dazu Ihre Software-Partner. Die Sparkassen bietet Ihren Kunden mit dem Finanzmanagementsystem SFirm eine passende, zeitgemäße und den SEPA-Anforderungen gerecht werdende Electronic-Banking-Software an.

  21. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) Datenformat spezielle Tools zur Unterstützung der Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren • SEPA Account Converterbisherige Bankverbindungen bei deutschen Kreditinstituten werden automatisiert in IBAN und BIC umgewandelt • SEPA File ConverterDTAUS-Dateien (Inlandsüberweisung) werden in SEPA-XML-Dateien konvertiert. Für die Umwandlung einer DTAUS-Lastschrift müssen fehlende Informationen (z.B.: Mandatsreferenz, GläubigerID, u.a.) vorliegen und ggf. manuell erfasst werden • SEPA-XML-Checkerder XML-Checker prüft SEPA-XML-Dateien auf Fehler

  22. SEPA – ZahlverfahrenSEPA – Lastschrift (Direct Debit) • SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) • Die Grundzüge der SEPA-Basis-Lastschrift gelten auch für die SEPA-Firmen-Lastschrift. Es gelten dabei folgende wesentliche Unterschiede: • die SEPA-Firmen-Lastschrift ermöglicht die Reduzierung von Zahlungsrisiken durch eine „finale Zahlung“ (Gutschrift „Eingang vorbehalten“ beachten) • der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein • Erstattungsansprüche des Zahlungspflichtigen gegenüber seinem Kreditinstitut sind nach Gutschrift ausgeschlossen • vor Einlösung der (ersten) SEPA-Firmen-Lastschrift durch das Kreditinstitut muss das erteilte und durch den Zahlungspflichtigen bestätigte Mandat beim Kreditinstitut vorliegen • die weitere Nutzung von bestehenden Abbuchungsaufträgen ist nicht möglich. Für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein neues Mandat erforderlich. • die Einreichungsfrist sowohl für die Erst- als auch für die Folgelastschrift beträgt frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit

  23. SEPA – ZahlverfahrenKontakt • Wirtschaftsförderungsverein - www.wfv-fw.deFürstenwalde e.V. -033 61 / 32 183 • Sparkasse Oder-Spree - www.s-os.de - 03 35 / 55 41 – 11 24 • Deutsche Bundesbank - www.bundesbank.de - 069 / 9566-3181

  24. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.Sparkasse Oder-Spree 18.04.2013

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