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Der Feuerwehrbedarfsplan

Der Feuerwehrbedarfsplan. Nordsee Akademie Leck 16. Dezember 2010 Referent: Ralf Feddersen, Kreis Schleswig-Flensburg. Zu meiner Person:. Ralf Feddersen, Dipl. Verwaltungswirt Seit 1978 beim Kreis Schleswig-Flensburg

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Der Feuerwehrbedarfsplan

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Presentation Transcript


  1. Der Feuerwehrbedarfsplan Nordsee Akademie Leck 16. Dezember 2010 Referent: Ralf Feddersen, Kreis Schleswig-Flensburg

  2. Zu meiner Person: • Ralf Feddersen, Dipl. Verwaltungswirt • Seit 1978 beim Kreis Schleswig-Flensburg • Stellv. Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst • Seit 33 Jahren Mitglied der FF Busdorf, • davon 7 Jahre als Gemeindewehrführer • Seit 1996 Bürgermeister der Gemeinde Busdorf • Seit 1998 Amtsvorsteher des Amtes Haddeby • Erreichbarkeit: • Tel. (04621) 87-232 • Mail: ralf.feddersen@schleswig.flensburg.de

  3. Pläne gibt es viele …….. Bebauungspläne Stadtpläne Fahrpläne Finanzpläne

  4. Pläne sollen …… • Überblick schaffen • Entwicklungen darstellen • Lösungswege aufzeigen • Ziele beschreiben • Aufwand und Erträge darstellen

  5. Feuerwehrbedarfsplan „Mut dat sien???“ Bürgermeister Schönbiehl, Büttenwarder

  6. Wir planen, um ….. • nichts dem Zufall zu überlassen, • Zukunft zu gestalten, • vorauszuschauen, bereits heute Entwicklungen zu erkennen, ihre Folgen zu beurteilen, um sich mit geeigneten Maßnahmen auf Szenarien von morgen vorzubereiten. • Failing to plan is planning to fail ! • Nicht planen heißt den Fehlschlag in Kauf zu nehmen!

  7. Schlagzeilen aus der Tagespresse: • 7.12.: „Amtswehr sucht weiter neuen Chef“ • Nachwuchssorgen? • 7.12.: „Wehr muss sich in Geduld üben“. Größere Anschaffungen sind im nächsten Jahr nicht drin, was die Feuerwehr enttäuschen wird. Sie hatte auf ein neues Löschfahrzeug gehofft. • Finanzierungsproblem? • 1.12.: „Finanzielle Spielräume immer enger“ • Finanzierungsproblem? • 2008: Weniger Schleswig-Holsteiner bis 2025 • Demografieproblem?

  8. § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

  9. Handlungsbedarf ? • Gesetzliche Pflichtaufgabe einer Gemeinde (§ 2 BrSchG) • Rückläufige Mitgliederzahlen bei den Freiw. Feuerwehren • Mobilität / Tagesverfügbarkeit • Finanznot der Gemeinden (der öffentl. Hand) • Knappe Fördermittel (Feuerschutzsteuer) • Demografische Entwicklung

  10. Entwicklung: FeuerwehrangehörigeBeispiel: Kreis Schleswig-Flensburg

  11. Entwicklung: FeuerwehrangehörigeBeispiel: Kreis Schleswig-Flensburg

  12. Mobilität / Tagesverfügbarkeit Pendlerströme in Schleswig-Holstein Kreis zu Kreis oder in Nachbarbundesländer / nach Dänemark

  13. Kommunale Finanzsituation (aktuell) Erträge: • Schlüssel- und Sonderschlüsselzuweisungen (-) • Steuern: Einkommensteuerant., Realsteuern (-) • Zuschüsse/Zuweisungen (FSchSt.) (-) Aufwendungen: • Schulkosten / Schulkostenbeiträge (+) • Kindertagesstätten (+) • Kreisumlage (+) • Gewerbesteuerumlage (+) • Straßen- und Wegeunterhaltung (+)

  14. Feuerwehrspezifischer Aufwand • Löschfahrzeuge • Abschreibung, Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Prüfungen) • Persönliche Schutzausrüstung / Dienstkleidung • Abschreibung, steigenden Anforderungen z. B. durch UVV • Technische Geräte / Ausrüstung • Abschreibung, Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Prüfungen) • Feuerwehrgerätehaus • Abschreibung, Bewirtschaftung, Instandhaltung • Funk- und Alarmierungstechnik …. • Ausbildung / Führerschein (!) ….. • Verdienstausfallentschädigung …… • Beiträge (FUK, KFV, KSA, sonst. Sachversicherungen) • Gesundheitszeugnisse (G 26) • Entschädigungen

  15. „Investitionsstau“Beispiel: Kreis Schleswig-Flensburg Fahrzeuge, älter als 20 Jahre = 71 (davon älter als 25 Jahre = 66) Fahrzeuge, älter als 30 Jahre = 15 Rund 1/3 aller Feuerwehrfahrzeuge sind älter als 25 Jahre !

  16. Feuerwehrfahrzeuge (Investitionsaufwand, Beispiele) • TSF-W: ca. 160.000 € • LF 10/6: ca. 220.000 € • HLF 20/16: ca. 300.000 €

  17. Feuerwehrfahrzeuge -geschätztes Investitionsvolumen- (Bsp. Kreis Schleswig-Flensburg) • 40 x TSF/ W x 160.000 € = 6.400.000 € • 30 x LF 10/6 x 220.000 € = 6.600.000 € • 10 x sonst. Fzg. x 80.000 € = 800.000 € • Gesamtinvestitionsvolumen in den • nächsten 5 Jahren: • ca. 14.000.000 €

  18. Feuerschutzsteuer / KreisverfügungssummeHöhe und Verwendung im Kreis Schleswig-Flensburg

  19. Demografischer Wandel Alterspyramide (wie sie einmal war) Alt Mittel Jung

  20. Demografische Entwicklung: Quellen: Statistisches Landesamt, 2000

  21. Demografische Entwicklung: Quellen: Statistisches Landesamt, 2000

  22. Folgen des demografischen Wandels • Anteil der jungen Bevölkerung ist weiter rückläufig. • Ab 2020 geht die Bevölkerungszahl insgesamt zurück. • Wird sich langfristig auf die Zahl der aktiven Mitglieder absolut, aber auch • auf die Altersstruktur – steigendes Durchschnittsalter – der Feuerwehrangehörigen auswirken. • Zu befürchten sind weit reichende Folgen für • die Personalausstattung der Wehren insgesamt, • den Führungskräftenachwuchs, • Spezialeinsatzkräfte, z.B. Atemschutzgeräteträger.

  23. Ressourcenverknappung • Personal • Kapital

  24. Zwischenfazit: • Zeitliche und räumliche Verfügbarkeit der Einsatzkräften (Funktionen) rückläufig • vor allem Tagesverfügbarkeit • Verschärfung der Situation durch demografische Entwicklung und hohe Mobilität der Erwerbstätigen, • drohende Überalterung des Löschfahrzeugbestandes, • drohende Überalterung der Einsatzkräfte (mittelfristig), • Haushaltslage der Träger, • deutliche Schieflage bei der Förderung von Investitionen aus der Feuerschutzsteuer

  25. Verantwortung der Gemeinde Nach § 2 BrSchG haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 BrSchG eine ausreichende persönliche und sächlicheLeistungsfähigkeitbesitzen müssen.

  26. Organisationserlass Feuerwehren • Erlass des Innenministeriums vom 7. Juli 2009 - IV 333 - 166.035.0 – über die Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder • Gliederungsziffer 1.2: Um festzustellen, welche Standorte (Gerätehaus), welche Feuerwehrfahrzeuge und welche Mannschaft erforderlich sind, kann ein Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt werden, der ggf. zwischen Wehrführung und Gemeinde als Grundlage für die weiteren Planungen gemeinsam vereinbart wird.

  27. Erforderliche Personalstärke

  28. Leistungsfähigkeit Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr orientiert sich an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können, d. h. in erster Linie eine erfolgreiche Menschenrettung durchzuführen. Der kritische Wohnungsbrand unterstellt • einen Brand im ersten Obergeschoss eines Gebäudes, • in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die • MenschenrettungüberRettungsmittel der Feuerwehr(z.B. Steckleiter) als zweiten Rettungsweg erfolgen muss.

  29. Kritischer Wohnungsbrand AT AT WT WT ST ST ME

  30. Kritischer Wohnungsbrand Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die CO- Konzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung: Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die Menschenrettung erfolgt sein.

  31. Hilfsfrist: 10 Minuten! Feuerwehr : Brandversuch - Zimmerbrand, Room on Fire, Feuerwehr

  32. Daraus folgt für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr: • Kann sie den Einsatzort innerhalb der Hilfsfrist erreichen? • Führt sie dabei das/die für den Einsatz notwendige/nEinsatzmittelmit? • Verfügt sie dabei über die notwendigen und ausgebildeten Einsatzkräfte, und zwar in allen erforderlichen Funktionen?

  33. Feuerwehrbedarfsplan: Ziel • Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlagefür die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. • Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist es, auf den Grundlagen des kritischen Wohnungsbrandes, • den dafür geltenden Bemessungswertenund • dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen • den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

  34. FeuerwehrbedarfsplanErstellung in drei Schritten • Durchführung einer objektiven Risikoanalyse, rein feuerwehrfachliche Bewertung vorhandener Gefahren und gefährdeter Objekte/Personen Feuerwehr / Gemeindewehrführer • Bestimmung des Schutzziels: politische Entscheidung der Gemeindevertretung über die Qualität der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr Gemeindevertretung / Bürgermeister • Festlegung der Feuerwehrausstattung zur Erreichung des Schutzziels

  35. Feuerwehrbedarfsplan:Systematik Gefährdungs- abschätzung Anzahl Einwohner Fahrzeugpunktwert Gemeindefeuerwehr Risikoklasse / Risikopunkte Sicherheitsbilanz Bemessungswerte kritischer Wohnungsbrand Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte (Funktionen) Sicherheitsbilanz Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte (Funktionen)

  36. Risikoklassen / Risikobewertung • Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen (Anlage 1 zum Org.-Erlass Fw.) • Gemeinden werden insgesamt 5 Risikoklassen (RK) zugeordnet. • Das Risiko (Grundrisiko) ist zunächst von der Anzahl der Einwohner einer Gemeinde abhängig (RK 1). • Weitere Risiken ergeben sich aufgrund von Bebauung, Gewerbe, Industrie, Verkehrswegen usw. (RK 2 – 5) • Die Bewertung der Risiken erfolgt durch ein Punktsystem aus Einwohnerzahl und ermittelter Risikoklasse

  37. RK 1 RK 2

  38. Beispiel 1 • Gemeinde, 1.500 Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet, Kfz.-Werkstatt, Tischlerei, Dorfgasthof mit Tanzsaal für 200 Besucher • Risikoklasse: 2 • Risikopunkte: 120 • Feuerwehrfahrzeuge: • TSF: 55 Punkte • TSF-W: 80 Punkte • Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte • Sicherheitsbilanz: positiv

  39. Beispiel 2 • Gemeinde, 2.000 Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², 150 ha zusammenhängende Waldfläche • Risikoklasse: 3 • Risikopunkte: 164 • Feuerwehrfahrzeuge: • LF 20/16: 135 Punkte • TSF/W: 80 Punkte im Rahmen gemeindeübergreifender Hilfe • Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte • Sicherheitsbilanz: positiv

  40. Beispiel 3 • Gemeinde, 3.500 Einw. , Wohn-, Dorf- und Mischgebiet mit Rettungshöhen von 7,2 – 12,2 m für 2. Rettungsweg, Diskothek für 1.000 Besucher, Gewerbegebiet mit Werkstätten über 300 m², BAB-AS im Gemeindegebiet • Risikoklasse: 3 • Risikopunkte: 197 + 5 Zusatzpunkte = 202 • Feuerwehrfahrzeuge: • HLF 10/6: 115 Punkte • LF 8 leicht: 90 Punkte • Summe Fahrzeugpunkte > Risikopunkte • Sicherheitsbilanz: positiv

  41. Programm (Internet)der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein Link: Feuerwehrbedarfsplanung

  42. Schutzzielbestimmung Der Feuerwehrbedarfsplan wird auf der Grundlage einer fachlichen Risikobeschreibung erstellt. Als Schutzziel wird der kritische Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft.

  43. Bemessungswerte zur Schutzzielerreichung Um bei einem kritischen Wohnungsbrand die Menschenrettung durchzuführen und den Brand zu bekämpfen, müssen zeitgleich folgende Bemessungswerte erfüllt sein: • die Einsatzmittel(Löschfahrzeuge und feuerwehrtechnische Beladung) • die Eintreffzeit (Hilfsfrist) • die Funktionen (Einsatzkräfte)

  44. Schutzziel erreicht? Bemessungswerte kritischer Wohnungsbrand Gesamtstatus Gemeindefeuerwehr Sicherheits- Bilanz Einsatzmittel Hilfsfrist Einsatzkräfte

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