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BV-Vorsitzenden-Tagung Bonn, den 22. und 23.01.2014 Andreas Vollmer BVK-Vizepräsident. BVK – Betriebswirtschaft. Strukturanalyse 2012 sorgt für branchenweite Schlagzeilen
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BV-Vorsitzenden-Tagung Bonn, den 22. und 23.01.2014 Andreas Vollmer BVK-Vizepräsident
BVK – Betriebswirtschaft Strukturanalyse 2012 sorgt für branchenweite Schlagzeilen aktuelles Projekt: Überarbeitung der wertbildendenFaktoren eines Versicherungsbestandes (geplante Veröffentlichung im Herbst) Überarbeitung des Betriebsvergleichs: neue einheitliche Fragen an alle Teilnehmer - unternehmensspezifische Fragen gesondert Kommission beschäftigt sich künftig intensiv mit der Dimension „UnternehmerischeKompetenz“ im Berufsbild des Vers.-Vermittlers
BVK – Betriebswirtschaft Unternehmerische Kompetenz wird neben der fachlichen Aus- und Weiterbildung künftig noch stärker gefordert – große Heraus-forderungen für Versicherungsvermittler in ihrer Eigenschaft als Unternehmer Folge: BVK-Unternehmertag gemeinsam mit Institut Ritter und Versicherungsmagazin am 07. Mai 2014 in Köln – neues Veranstaltungsformat als Tagesveranstaltung mit umfangreichem unternehmerischen Wissen, das vermittelt werden wird
BVK – Datenschutz Relevanz von Datenschutz in der Öffentlichkeit steigt permanent GDV-Code-of-Conduct Datenschutz gilt für Beziehung VU-Kunde Beziehung Vermittler-Kunde soll ggfls. in einem eigenen CoC beschrieben werden, Verhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung des BVK mit Landesdatenschützern laufen aktuell BVK hat Datenschutzkonzept für seine Mitglieder entwickelt und stellt dieses durch den beauftragten Datenschützer, Herrn Arndt Halbach (Firma GINDAT – COMTEAM) heute erstmalig vor: praktisches Know-how zu sehr fairen Preisen – hohe Kompetenz
BVK – Vermögensschadenhaftpflicht Konzept für Makler: erfolgreiche, kostenneutrale Einschaltung der Pickhardt Versicherungsmakler GmbH & Co. KG aus Gütersloh zur Wahrung der Interessen unserer Mitglieder/VN Nachverhandlungen mit dem HDI erfolgreich – Veröffentlichung in den nächsten 2 Monaten (Verbesserungen von Bedingungen und Prämie) Aufnahme von Verhandlungen im Bereich Exklusivvermittler und Mehrfachvermittler (perspektivisch evtl. sogar mehrere VU)
BVK – Makler und Mehrfachagenten November 2013: erfolgreiches Treffen der Referenten in Bonn Juni 2013: Start des Newsletter für Makler/MFA Januar 2014: www.bvk.de mit Menüpunkt „Makler“ Juli 2013: Vereinbarung mit GDV und VDVM zur Etablierung regelmäßiger Spitzengespräche im Fachkreis Makler zu Themen des Maklermarktes März 2013: BVK-Beitritt zur BiPRO e.V. (Brancheninitiative Prozessoptimierung)seit September 2013: stv. Vorsitz im Beirat von BiPRO e.V. seit November 2013: Teilnahme am Resonanzkreis „Kommunikation VU-Vermittler“ – Lenkungsausschuss GDV
BVK – Makler und Mehrfachagenten Ergebnis: künftig 7 zusätzliche Sitzungstermine p.a.mit Vorständen des Maklermarktes und GDV-Spitzenvertretern (Vernetzung mit Entscheidern der Assekuranz auf F1- und F2-Ebenen) BVK wird insbesondere im Maklermarkt mittlerweile sehr intensiv wahrgenommen – Kooperation insbesondere mit VDVM in vielen Themenfeldern Dezember 2013: Teilnahme an der Konferenz zu IMD 2 der Versicherungsforen Leipzig (Podiumsdiskussion mit Prof. van Hulle, Prof. Beenken, Dr. Beutelmann und Dr. Jenssen) Mitarbeit bei Single Sign On . – einheitliche Authentifizierung
BVK – Schadenversicherung BVK-Projekt mit Franke & Bornberg Research GmbH wird auf der JHV 2014 in Berlin veröffentlicht BVK benennt Mindeststandards in den Versicherungsbedingungen privater Sparten (Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) BVK äußert sich im Sinne von „Verbraucherschutz“ erstmalig inhaltlich zu Bedingungen der Versicherer – Legitimation durch große ehrenamtliche Teilnahme von Mitgliedern, die an den Umfragen des BVK mit F&B teilgenommen haben und mitgeteilt haben, welche Bedingungsinhalte aus Kundensicht wirklich relevant sind und welche wenig Kundennutzen bieten
BVK – Tarifvertrag • BVK empfiehlt weiter dringend die Tarifbindung, da bei „tariflosem“ Zustand die Gefahr besteht, dass der AGV-Tarifvertrag (ca. 20% höher als BVK-verdi) herangezogen wird • Der Gehaltstarifvertrag kann seit dem 31.12.2011 mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Weder der BVK noch unser Vertragspartner verdi haben bisher von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, insofern gilt der Gehaltstarifvertrag vom 01.01.2010 in unveränderter Form fort • aber: Gespräch mit verdi erfolgt im Frühjahr 2014…