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Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages. Inhalt. Unregelmäßigkeiten beider Seiten Mangelhafte Lieferung Erkennbarkeit mangelhafter Lieferung Behebbarkeit mangelhafter Lieferung Wesentlichkeit mangelhafter Lieferung Möglichkeiten der Käufers bei einer mangelhaften Lieferung.
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Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages
Inhalt • Unregelmäßigkeiten beider Seiten • Mangelhafte Lieferung • Erkennbarkeit mangelhafter Lieferung • Behebbarkeit mangelhafter Lieferung • Wesentlichkeit mangelhafter Lieferung • Möglichkeiten der Käufers bei einer mangelhaften Lieferung
Unregelmäßigkeit beider Seiten Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Verkäufers? • Mangelhafte Lieferung • keine bzw. zu späte Lieferung Unregelmäßigkeiten auf Seiten des Käufers? • Annahmeverzug • Zahlungsverzug
Mangelhafte Lieferung Die Mängel bei der Lieferung teilen sich nach folgenden Kriterien ein: Erkennbarkeit Behebbarkeit Wesentlichkeit
Erkennbarkeit mangelhafter Lieferung Offener Mangel: Ist sofort erkennbar, und muss sofort reklamiert werden. z.B.: Falsche Farbe, Menge, Art, Kratzer... Versteckter Mangel: Bei Warenübernahme schon vorhanden, machen sich aber erst später bemerkbar. Reklamation sofort bei Erkennen. z.B.: Materialfehler bei Kette der Motorsäge Arglistig verschwiegener Mangel: verjährt erst nach 30 Jahren z.B.: Verkauf eines Bildes bei dem der Maler nicht stimmt!
Behebbarkeit mangelhafter Lieferung behebbarer Mangel: z.B.: Kreissäge fehlt Keilriemen, Sicherung beim Elektrogerät unbehebbarer Mangel: z.B.: Bier statt Saft, Obst ist verdorben
Wesentlichkeit mangelhafter Lieferung wesentlicher Mangel: Ware kann nicht zweckentsprechend verwendet werden. z.B.: Sprinkleranlage hat defekte Düsen unwesentlicher Mangel: Gebrauch ist nicht eingeschränkt! z.B.: Lackfehler
Möglichkeiten des Käufers bei einer mangelhaften Lieferung • Preisnachlass: bei unbehebbaren, unwesentlichen Mängeln z.B. falsche Farbe. • Nachlieferung: bei unbehebbaren, wesentlichen Mängeln • Umtausch: ein Kaufmann -> KschG • Reperatur • Schadenersatz • Rücktritt vom Kaufvertrag: Ist nur möglich wenn der Mangel, wesentlich und unbehebbar ist.