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Zuger Treuhändervereinigung. Präzisierung der Dumont-Praxis Philipp Moos, Leiter Abteilung nat. Personen. Themenübersicht. Rechtliche Grundlagen Grundidee der Dumont-Praxis Rechtssprechung Ordentlich unterhaltene Liegenschaft Vernachlässigte Liegenschaft Praxis Kanton Zug
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Zuger Treuhändervereinigung Präzisierung der Dumont-Praxis Philipp Moos, Leiter Abteilung nat. Personen
Themenübersicht • Rechtliche Grundlagen • Grundidee der Dumont-Praxis • Rechtssprechung • Ordentlich unterhaltene Liegenschaft • Vernachlässigte Liegenschaft • Praxis Kanton Zug • Arten von Liegenschaftskosten • Tipps für die Deklaration
Rechtliche Grundlagen • Art. 32 DBG Unterhaltskostenabzug • Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer (Einschränkung Unterhaltskostenabzug) • § 29 Abs. 2 StG ZG, Unterhaltskostenabzug • § 13 Abs. 3 Bst. a der Verordnung zum Steuer-gesetz (Einschränkung Unterhaltskostenabzug)
Grundidee der Dumont-Praxis • Kosten von "anschaffungsnahen" Unterhaltsarbeiten innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstückserwerb können grundsätzlich nicht abgezogen werden • Ausnahme für Umweltschutz: Förderung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen durch steuerliche Anreize • bis 5 Jahre nach Anschaffung 50 % abziehbar • nachher 100 % abziehbar
Grundidee der Dumont-Praxis Der Erwerber kann nicht als Unterhaltskosten abziehen, was er im Normalfall in Form eines höheren Kaufpreises hätte entrichten müssen. Erwerber B Kauf einer schlecht unterhaltenen Liegenschaft Fr. 600'000 Kaufpreis Fr. 200'000 nachzuholender _________ Unterhalt Fr. 800'000 Wert des Hauses Erwerber A Kauf einer gutunterhaltenen Liegenschaft Fr. 800'000 Kaufpreis Fr. 0 nachzuholender _________ Unterhalt Fr. 800'000 Wert des Hauses Der Erwerber B hätte ein bis zu Fr. 200'000 tieferes Einkommen, was eine Rechtsungleichheit zwischen beiden Erwerbern ergeben würde.
Rechtsprechung • Präzisierung (nicht Aufhebung) der Dumont-Praxis gemäss BGE vom 24. April 1997, ASA 66, S. 306 • Kosten für Unterhalt neu erworbener nicht vernach-lässigter Liegenschaften sind auch innerhalb von 5 Jahren seit dem Kauf abziehbar • Periodischer Unterhalt (nicht Nachholung von früher unterbliebenem Unterhalt) • Abzugsfähiger Unterhalt:Unterhalt zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines früheren Zustandes, genauer des Erwerbszeit-punktes
Ordentlich unterhaltende Liegenschaft • Von einer ordentlich unterhaltenen Liegenschaft kann ausgegangen werden, wenn • die einzelnen Bauteile und Materialien innerhalb ihrer vorhersehbaren Nutzungsdauer ersetzt wurden
Vernachlässigte Liegenschaft • Indizien für eine vernachlässigte Liegenschaft sind: • Erwerbspreis liegt deutlich unter demjenigen von gut erhaltenen Vergleichsobjekten • Kosten der Instandstellung sind im Vergleich zum Erwerbspreis hoch • Grosser Umfang der Bauarbeiten • Mieterträge bzw. Eigenmietwert oder Versicherungs-wert werden nach Abschluss der Bauarbeiten deutlich erhöht
Praxis Kanton Zug • Grundsätzliche Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtes • Aufteilung werterhaltende und wertvermehrende Unterhaltskosten gemäss interner Wegleitung • Oftmals pauschale Anerkennung der geltend gemachten Kosten
Tipps für die Deklaration • Beilage einer Aufstellung der geltend gemachten Kosten zur Deklaration, woraus folgendes ersichtlich ist • Datum Rechnungsstellung und Rechnungsbezahlung • Leistungserbringer • Leistungsart (z.B. gleichwertiger Ersatz - Alter der ersetzten Bauteile, Erneuerung, Umgestaltung) • Kosten Total • Aufsplittung Anteil der Kosten "wertvermehrend" • Aufsplittung Anteil der Kosten "werterhaltend"
Herzlichen Dank........... .............für Ihre Aufmerksamkeit!