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www.scc-strehla.de. Faschingsumzug 2014. Sicherheitsbestimmungen bei Faschingsumzügen. Sicherheitsbestimmungen bei Faschingsumzügen. Grundlage für die Ausrüstung von Fahrzeugen für Brauchtumsveranstaltungen. abgedruckt im Verkehrsblatt 2000 Seite 680.
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www.scc-strehla.de Faschingsumzug 2014
Sicherheitsbestimmungen bei Faschingsumzügen .
Sicherheitsbestimmungen bei Faschingsumzügen • Grundlage für die Ausrüstung von Fahrzeugen für Brauchtumsveranstaltungen abgedruckt im Verkehrsblatt 2000 Seite 680 Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei der Begutachtung der im Rahmen dieser Ausnahmeregelung eingesetzten Fahrzeuge durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sicherzustellen und den Betreibern und Benutzern dieser Fahrzeuge Hinweise für den sicheren Betrieb zu geben.
Zulassungsvoraussetzungen • Alle Fahrzeuge über 6 km/h. • Betriebserlaubnis (BE) muss erteilt sein • BE erlischt nicht, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird • Wesentlich veränderte Fzg.* und Fzg. auf denen Personen befördert werden, müssen von einem amtl. anerk. Sachverständigen begutachtet werden. *Wesentliche Veränderungen sind: Zugeinrichtungen, Bremsen, Lenkung, An- und Aufbauten, Abmessungen, Gewichte und Achslasten
Zulassungsvoraussetzungen • Bremsen • Zugdeichsel • Abmessungen und Gewichte • Räder und Reifen
Wann ist ein Gutachten erforderlich? • wenn: • wesentliche Veränderungen vorliegen, • Fahrzeugteile, deren Beschaffenheit vorgeschrieben sind (Zugeinrichtung, Bremsen, Lenkung, An- oder Aufbauten durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gewichte überschritten werden), • Personen befördert werden
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung • Rutschfester Boden, sichere Stehfläche, Haltevorrichtungen, Geländer bzw. Brüstungen und Ein- und Aussteigen (UVV) • Brüstungshöhe mindestens: • stehende Personen 1000 mm • sitzende Personen oder Kinder 800 mm
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung • Alle vorgenannten Einrichtungen müssen fest verbunden sein und den üblichen im Betrieb auftretenden Belastungen standhalten. • Bei Kindern muss mindestens eine geeignete erwachsene Person als Aufsicht vorhanden sein
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung • Zulässige Höchstgeschwindigkeiten • 6 km/h bei Fahrzeugen ohne BE, mit besonders kritischem Aufbau und Fahrzeugen auf denen Personen stehend befördert werden • Maximal 25 km/h bei Fahrzeugen, auf denen Personen sitzend befördert werden, oder
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung • Keine Ausstiege zwischen zwei miteinander verbunden Fahrzeugen • Ausstieg sollte hinten angeordnet sein • Mindestalter für Fahrzeugführer beträgt 18 Jahre
Regelung über Benutzung roter Kennzeichen Ein rotes Kennzeichen kann grundsätzlich nicht für Karnevalsumzüge verwendet werden! (Ausnahmegenehmigung ist erforderlich)
Weitere Empfehlungen • Seitenverkleidungen und Räderverkleidungen
Dringende Empfehlungen • Festwagen (Anhänger) sind immer seitlich zu verkleiden • Bei großen Zugmaschinen, d.h. Zugmaschinen mit großen Rädern, sind die Hinterräder zu verkleiden
Bitte beachten: • Bei kleineren Fahrzeugen (Schmalspurschlepper) kann auf eine Verkleidung verzichtet werden, wenn diese Fahrzeuge beidseitig durch Ordner begleitet werden
Dringende Empfehlungen • Festwagen, • den Süßigkeiten in die Zuschauer geworfen werden, • grundsätzlich immer beidseitig durch Ordner zu begleiten.
Dringende Empfehlungen • Dem Festzug ist ein „Räumer“ vorne anzustellen. Der Abstand zwischen Räumer und Zugspitze darf 25 Meter nicht überschreiten. Sicherungsposten Fahrzeug Ordner 25 Meter Räumer Ordner Sicherungsposten Fahrzeug
Und jetzt……… „ Ganz Strinks im Festival - Fieber “ Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit und wünschen uns einen schönen und unfallfreien Faschingsumzug! STREHLAER CARNEVALS Club e.V. HELLA – HELLO - HELLAU