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Inhalt und Zusammenfassung: Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als 50% der Jahresschmutzwassermenge.

Inhalt und Zusammenfassung: Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als 50% der Jahresschmutzwassermenge. Nachweis über den minimalen Nachzufluss (2h- Werte) oder über die verkaufte Wassermenge.

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Inhalt und Zusammenfassung: Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als 50% der Jahresschmutzwassermenge.

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  1. Inhalt und Zusammenfassung: • Die Fremdwassermenge darf nicht größer sein als 50% der Jahresschmutzwassermenge. • Nachweis über den minimalen Nachzufluss (2h- Werte) oder über die verkaufte Wassermenge. • Eine Ermäßigung des Abgabesatzes kann bei einem Fremdwasseranteil über 50% nur gewährt werden wenn: • bei Regenwetter 2Qs+Qf ordnungsgemäß behandelt wird • und • entsprechend der Kläranlagen- Größenklasse die vorgegebene Frachtreduzierung nachgewiesen wird. Karl- Wilhelm Frese Tel.: 05631 / 954 862 karl-wilhelm.frese@landkreis-waldeck-frankenberg.de FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  2. Rechtliche Grundlage Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (VwV-AbwAG/HAbwAG) vom 31.05.2007 (StAnz. Nr. 25 S.1225) FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  3. Der reguläre Abgabesatz für Einleitungen aus Kläranlagen beträgt 35,79 €/Schadeinheit • Der Abgabesatz ermäßigt sich um 50%, wenn • die Mindestanforderungen für die Abwasserreinigung den Anforderungen des Anhang 1 der Abwasserverordnung entsprechen • und • diese Anforderungen unter Beachtung der 4-aus 5- Regel im Veranlagungsjahr eingehalten werden. • Die Ermäßigung entfällt bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil… FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  4. Kriterien für die Gewährung einer Ermäßigung des Abgabesatzes bei unzulässig hohem Fremdwasseranteil „Eine Ermäßigung des Abgabesatzes entfällt, wenn die Bescheidwerte nur entgegen dem Stand der Technik durch Verdünnung … erreicht werden. Fremdwasser führt zu einer Verdünnung des Schmutzwassers und kann als Folge abnehmender Schmutzkonzentration den Wirkungsgrad der Abwasserbehandlung beeinträchtigen. Der Fremdwasseranteil muss daher so gering wie möglich gehalten werden und sollte den Schmutzwasseranteil nicht übersteigen.“ Die Menge an Fremdwasser darf demnach nicht größer als 50% der Jahresschmutzwassermenge (JSM) sein. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  5. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  6. Ermäßigung des Abgabesatzes: • Die Ermäßigung des Abgabesatzes kann trotz eines unzulässig hohen Fremdwasseranteils gewährt werden wenn: • bei Regenwetter 2Qs+Qf (Qs,Qf im Jahresmittel) behandelt wird • und • eine Frachtreduzierung nachgewiesen wird. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  7. Tagesdurch-flüsse bei Regenwetter (Wetter-schlüssel 3) FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  8. Nachweis Schmutzfrachtabbau Der Nachweis ist durch mindestens sieben monatlich und tagesversetzte, korrespondierende 24-h-Mischproben zu führen. Die Proben müssen bei Trockenwetter von einer anerkannten Untersuchungsstelle entnommen und analysiert werden. In Hessen anerkannte Untersuchungsstellen siehe: www.hlug.de -> Wasser -> Anerkennungen FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  9. Kläranlagen Größenklassen 1 und 2: (< 5.000 EW) • Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 % • Bei nachgewiesener CSB- Frachtreduzierung von 80% werden auch die Ermäßigung der Abgabesätze für Nges und Pges gewährt. • Liegt der Nachweis der CSB- Frachtreduzierung von 80% nicht vor, muss eine Frachtreduzierung nachgewiesen werden: • für Nges von mindestens 30% und • für Pges von mindestens 40% FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  10. Kläranlagen Größenklassen 3: (5.000 - 10.000 EW) • Nachweis Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 % • Nachweis Abbau Nges- Fracht um mindestens 55% • Bei nachgewiesener CSB- Frachtreduzierung von 80% wird auch die Ermäßigung des Abgabesatzes für Pges gewährt. • Liegt der Nachweis der CSB- Frachtreduzierung von 80% nicht vor, muss eine Frachtreduzierung für Pges von mindestens 40% nachgewiesen werden. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  11. Kläranlagen Größenklassen 4 und 5: (> 10.000 EW) Nachweis Abbau CSB- Fracht um mindestens 80 % Nachweis Abbau Nges- Fracht um mindestens 70 % Nachweis Abbau Pges- Fracht um mindestens 75 % FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  12. Zusätzliche Nachweise, die der Abgabeerklärung beizufügen sind: • Ermittlung der Fremdwassermenge anhand der 2-h-Zulaufmengenmessungen bzw. • Nachweis der verkauften Wassermenge • Bei einer Fremdwassermenge > 50% der JSM zusätzlich: • Tabelle mit Ermittlung der behandelten Abwassermenge bei Regenwetter • Nachweise Schmutzfrachtabbau FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

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