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Der Energieausweis

Der Energieausweis. Wo würden Sie einziehen?. Energiebedarf: Künftig ein wichtiges Qualitätsmerkmal auf dem Wohnungsmarkt!. Art des Labels. Energieeffizienzklassen. Energiebedarfsskalen. Warum überhaupt?. Der Energieausweis. Der Energieausweis.

ganit
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Der Energieausweis

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Presentation Transcript


  1. DerEnergieausweis

  2. Wo würden Sie einziehen? Energiebedarf: Künftig ein wichtiges Qualitätsmerkmal auf dem Wohnungsmarkt!

  3. Art des Labels

  4. Energieeffizienzklassen

  5. Energiebedarfsskalen

  6. Warum überhaupt?

  7. Der Energieausweis

  8. Der Energieausweis • Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. • Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

  9. Energetische Kennzeichnung Energiebedarf

  10. Primärenergiebedarf Der Primärenergiebedarf umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energieträger die Energiemenge, die durch • Gewinnung, • Umwandlung und • Verteilung des Energieträgers benötigt werden. Dieser Faktor ist regional unterschiedlich, in Deutschland legt die EnEV den Faktor fest.

  11. Primärenergiebedarf Primär- energiebedarf End- energiebedarf

  12. Primärenergiebedarf Primärenergiefaktoren nach EnEV

  13. Endenergiebedarf Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die bei deutschlandweit gemittelten Klimaverhältnissen zur Deckung des Wärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird. Wie groß diese Energiemenge tatsächlich ist, hängt von den Lebensgewohnheiten der Gebäudebenutzer und den jeweiligen örtlichen Klimaverhältnissen ab.

  14. Endenergiebedarf

  15. Ausstellung von Energieausweisen Bei • Errichtung, • Änderung oder • Erweiterung von Gebäuden ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Für bestehende Gebäudemuss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.

  16. Ausstellung von Energieausweisen Hausbesitzer müssen neuen Mietern und Eigentümern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

  17. Arten von Energieausweisen Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

  18. Verbrauchs- oder bedarfsbasiert?

  19. Kosten

  20. Verbrauchsorientierter Energiepass http://www.express-pass.de/express-pass-online-energieausweis-rechner.html

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