10 likes | 115 Views
§ 1 UWG. Rechtsprechung im Telemarketing. Basierend auf einem Gesetz. ... werden für Einzelfälle Urteile gesprochen. Diese viele n Einzelurteile werden dann wieder für die Rechtsprechung herangezogen (Das bezeichnet man als Richterrecht ).
E N D
§ 1 UWG Rechtsprechung im Telemarketing Basierend auf einem Gesetz .... ... werden für Einzelfälle Urteile gesprochen. Diese vielen Einzelurteile werden dann wieder für die Rechtsprechung herangezogen (Das bezeichnet man als Richterrecht ). Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb