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Eignungs- und Zuschlagskriterien dipl. Ing. FH Bruno Kälin, Tiefbauamt. Inhaltsverzeichnis (1/2). 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Allgemeine Grundsätze 3. Eignungskriterien - Allgemeine Grundsätze - Beispiele von Eignungskriterien
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Eignungs- und Zuschlagskriterien dipl. Ing. FH Bruno Kälin, Tiefbauamt
Inhaltsverzeichnis (1/2) 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Allgemeine Grundsätze 3. Eignungskriterien - Allgemeine Grundsätze - Beispiele von Eignungskriterien 4. Zuschlagskriterien - Allgemeine Grundsätze - Unzulässige Zuschlagskriterien - Beispiele von Zuschlagskriterien
Inhaltsverzeichnis (2/2) 5. Bemerkungen zu den Zuschlagskriterien - Preis - Technische Unterlagen - Firmenreferenzen - Schlüsselpersonen - Ökologie - Lehrlingsausbildung 6. Exkurs: Vollständigkeit eines Angebotes
Gesetzliche Grundlagen • § 21 und 31 der VIVöB legen fest, dass Eignungs- und Zuschlagskriterien bei allen Submissionen definiert werden müssen. • Eignungs- und Zuschlagskriterien, sowie die Rangordnung und Gewichtung sind bereits in der Ausschreibung oder aber in den Ausschreibungsunterlagen zu definieren
Allgemeine Grundsätze • Die Eignungs- und Zuschlagskriterien sind projektbezogen festzulegen • Sie dürfen während eines Verfahrens nicht geändert werden • Eignungskriterien bereits in der Ausschreibung bekanntgeben • Zuschlagskriterien in den Submissionsunterlagen definieren • Zulässigkeit der doppelten BerücksichtigungVerwendung von Eignungskriterien als Zuschlagkriterien
Eignungskriterien: Allgemeine Grundsätze • Eignungskriterien sind Anforderungen an die Anbieter • Eignungskriterien sind im Normalfall Ausschlusskriterien • Eignungskriterien sind im offenen und selektiven Verfahren vorzugeben • Im Einladungsverfahren müssen in der Regel keine Eignungskriterien festgelegt werden • Unterschied zu den Produkteanforderungen
Beispiele von Eignungskriterien • Qualitätsmanagement (ISO-Zertifizierung) • Erfahrungen von ähnlichen Projekten • Fachliche Qualifikation • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit • Spezialbewilligungen, Zulassungen • Zwingend:Arbeitsschutzbestimmungen / Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben (s. Beilage 1)
Zuschlagskriterien: Allgemeine Grundsätze (1/2) • Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot • Zuschlagskriterien sind im offenen, selektiven und Einladungsverfahren vorzugeben • Zuschlagskriterien auf jeweiliges Projekt abstimmen • Im Allgemeinen nicht mehr als 3 - 5 Kriterien vorgeben • Der Preis ist immer ein Zuschlagskriterium
Zuschlagskriterien: Allgemeine Grundsätze (2/2) • Bei standardisierten Gütern kann Preis einziges Zuschlagskriterium sein • Bekanntgabe der Zuschlagskriterien in der Reihenfolge der Bedeutung und eventuell ihrer Gewichtung • Keine Änderungen bei den Zuschlagskriterien während eines Verfahrens • Unter- oder Teilkriterien • Eindeutiges Bewertungsschema
Unzulässige Zuschlagskriterien • Kriterien die dem Gebot der Gleichbehandlung zuwiderlaufenz.B. Ortsansässigkeit, Steuerdomizil, Verwendung einheimischer Produkte • Subjektive KriterienAllgemeiner Eindruck der Offerte • Bisherige gute Erfahrung mit einem Anbieter • Anfahrtsweg
Beispiele von Zuschlagskriterien (1/2) • Preis (zwingend) • Projektbezogene, technische Unterlagen (z.B. Technischer Bericht) • Firmenreferenzen (projektbezogene Referenzen) • Referenzen, Ausbildung, Weiterbildung von Schlüsselpersonen (aufgaben- und projektbezogen) • Qualität • Projektbezogenes Qualitäts-Managementsystem (PQM) • Infrastruktur
Beispiele von Zuschlagskriterien (2/2) • Ökologie und Umweltverträglichkeit • Termine • Garantie- und Unterhaltsleistungen • Betriebskosten / Folgekosten • Dauerhaftigkeit • Lehrlingsausbildung
Zuschlagskriterium: Preis (1/2) • Das preisgünstigste Angebot, das nicht offensichtlich unzulässig ist, muss die maximale Punktzahl bekommen • Formeln, welche tiefe Preise bestrafen, sind unzulässig • Dumpingangebote sind nicht über Preisbewertung, sondern infolge Nichterfüllung der Auftragsbedingungen auszuschliessen • Es empfiehlt sich eine lineare Preiskurve anzusetzen (s. Beilage 2) • Sinnvolle Gewichtung für das Kriterium Preis
Beilage 2: Beispiel einer Preiskurve Punkte 100 • G Preis 0 100 %(preisgünstigstes Angebot) 150 % 200 %
Zuschlagskriterium: Preis (2/2) Mögliche Preisformel Pmax - P Preispunkte = M • • G Pmax - Pmin M = Max. Punktzahl aller Zuschlagskriterien (inkl. Preis) P = Preis des zu bewertenden Angebotes Pmin = Preis des tiefsten zulässigen Angebotes Pmax = Preis, bei dem die Preiskurve den Nullpunkt schneidet G = Gewichtung des Preises
Zuschlagskriterium: Technische Unterlagen Beispiel Baumeistersubmission: Technischer Bericht • Terminprogramm / Stellungnahme zu den vorgegebenen Terminen • ArbeitsdispositivArbeitsabläufe / Leistungsannahmen / Personaleinsatz • Installationsplan • Liste Subunternehmer und Lieferanten • Gerätelisten • Weiter, projektbezogene Unterlagen
Zuschlagskriterium: Firmenreferenzen • Nachweis einer definierten Anzahl, projektbezogener Firmenreferenzen • Ähnliche Projekte (vorgängige Definition) • Vorgegebene Grösse (Kosten, Länge, Fläche, Ausstattung) • Analoge/Ähnliche Randbedingungen • Vorgegebener Zeitraum (letzten fünf Jahren)
Zuschlagskriterium: Referenzen Schlüsselpersonen • Definition der Schlüsselpersonen projektbezogen • Referenzen für gleiche Aufgaben von ähnlichen/analogen Projekten • Vorgegebene Grösse (Kosten, Länge, Fläche, Ausstattung) • Analoge/Ähnliche Randbedingungen • Vorgegebenem Zeitraum (letzten fünf Jahren)
Zuschlagskriterium: Ökologie • Grundsätzlich zulässig • Nicht zulässig zur Privilegierung Ortsansässiger (Anfahrtsweg) • Umweltschonende Produktion • Schadstoffgehalt des verwendeten Materials • Transport grosser Matrialmassen mit LKW über weite Strecken
Zuschlagskriterium: Lehrlingsausbildung • Sehr zurückhaltende Anwendung • Untergeordnete Gewichtung • Gleichbehandlung - eventuell regional keine Ausbildungsmöglichkeiten • Prozentual zur Anzahl der Beschäftigten
Exkurs: Vollständigkeit eines Angebotes • Kein Zuschlagskriterium sondern Voraussetzung(§ 26 Abs. 1 lit. g VIVöB) • Ausschluss jedoch nur bei wesentlichen Mängeln wie- Streichung von Textstellen und Positionen- Kein Einheitspreis bei wichtigen Positionen- Formular Arbeitsschutzbestimmungen / Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben nicht ausgefüllt