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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Umgang mit unbegleiteten Flüchtlingskindern in Baden-Württemberg. Vortrag im Rahmen der Ausstellungseröffnung „STATUS“ Von Marlene Seckler M.A. Demokratisches Zentrum Ludwigsburg, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg.
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Umgang mit unbegleiteten Flüchtlingskindern in Baden-Württemberg Vortrag im Rahmen der Ausstellungseröffnung „STATUS“ Von Marlene Seckler M.A. Demokratisches Zentrum Ludwigsburg, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Was ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF)? • Kinder und Jugendliche, die vor Erreichen der Volljährigkeit ohne Sorgeberechtigte einreisen • Weniger 13 – 15-jährige; meistens zw. 16 und 17 Jahre alt • Durchschnittlich 25% der UMF sind weiblich. • Auch verheiratete minderjährige Mädchen, die mit ihren Ehemännern einreisen, gelten als UMF (selten) • Größte Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen stammt aus Afghanistan (4-stelliger Bereich) • Weitere Länder (dreistellige Bereiche): Irak, Syrien, Somalia, Pakistan, u.s.w. • Charakteristisch für die UMF sind lange Anreisewege (bis zu drei Jahre), die zum Teil Traumatisierungen verursacht haben
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Zahlen in Baden-Württemberg und in Deutschland • Zw. 2006 und 2012 Zuzug von durchschnittl. 120 UMF pro Jahr nach Baden-Württemberg, Tendenz steigend • Deutschlandweit für 2012 Schätzungen zw. 3000 und 4000 unbegleitete Flüchtlingskinder, Tendenz steigend Problem: Es gibt keine verlässlichen Zahlen, da diese weder auf Landes- noch auf Bundesebene erhoben werden • UMF, die keinen Asylantrag stellen, werden nicht als Asylbewer-ber_innen registriert; so tauchen sie nicht in der Statistik auf > Schätzungsweise 400 pro Jahr nach Baden-Württemberg und 8000 nach Deutschland
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Weshalb stellen manche UMF keinen Asylantrag? • Annerkennungsquote der Herkunftsländer ist zu niedrig • Minderjährigkeit schützt vor Abschiebung, dennoch ist die Anerkennungsquote gering. Hier am Bsp. Afghanistan, UMF unter 16 Jahre für die gesamte BRD: • 2010: 239 Erstanträge > 41% anerkannt • 2011: 384 Erstanträge > 22% anerkannt • Bei wachsenden Zahlen, ff… • Bei den zw 16 – 17 jährigen ist die Anerkennungsquote noch niedriger • Mit Eintritt der Volljährigkeit haben UMF ohne Ablehnung evtl. mehr Chancen auf einen Aufenthalt
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Rechtliche Grundlagen • Umsetzung der Jugendhilfe für UMF im SGB VIII § 42 • Artikel 19 der EU - Richtlinie Aufnahmebedingungen • Artikel 20 der EU – Qualifikationsrichtlinie • UN-Kinderrechtskonvention Artikel 20
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Historische Entwicklung • Seit Oktober 2005 im Rahmen einer Novellierung des SGB VIII (§ 42 KICK) müssen unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren unverzüglich nach deren Auftauchen in Jugendhilfe • Bei UMF, die in Karlsruhe ankommen greift die Novellierung des Jugendhilfegesetzes durch eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung vor Ort seit Februar 2007 auch in der Praxis • Auch UMF, die nicht über Karlsruhe einreisen, werden heute unverzüglich in Jugendhilfe verbracht > Unbegleitete Jugendliche kommen in Gemeinschaftsunterkünften in Baden-Württemberg so gut wie nicht mehr vor
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Jugendhilfe nach SGB VIII, § 42 Neben den Verbesserungen, die im Bereich Jugendhilfe für UMF in den letzten Jahren stattgefunden haben sieht der Paritätische BW noch Handlungsbedarf: • Unabhängiges Gremium zur Inaugenscheinnahme • Erfüllen formaler Inobhutnahme - Bedingungen (Fristen bei Kostenerstattung und Bestellung des Vormunds) • Vormünder, die auf UMF spezialisiert sind • Feststellung des bedarfsgerechten und geeigneten Hilfebedarfs
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Netzwerkmodell zur optimalen Versorgung von UMF: Jugendhilfeeinrichtung Kreisjugendamt Familiengericht Unabhängiges Gremium UMF Vormundschaft zur Altersbestimmung (Amt/Verein/Privat) Vereine Gesundheitsamt Polizei (Aus-)bildungsträger Ausländerbehörde (Schulen u.s.w.)
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Ausländerrechtliche Hürden • Residenzpflicht: nur AsylbewerberInnen profitieren von der Erweiterung der Residenzpflicht durch die Landesregierung • Duldung: kein Aufenthalt > Erneuerung alle drei Monate und kein Ausbildungsplatz • (Noch) Automatische Asylmündigkeit: Ab dem 16. Lebensjahr ist ein UMF asyl-mündig > keine Beratungsmöglichkeit • Anerkennungsquote niedrig • Aufenthaltstitel erhalten zur Zeit nur 20% der registrierten UMF
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!