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Obligatorische Sozialversicherungen

Obligatorische Sozialversicherungen. AHV. UV. IV. EO. ALV. PK. Nichtbetriebs- unfallversicherung. Alters- und Hinterbliebenen-versicherung. Arbeitslosen- versicherung. Invaliden- versicherung. Pensionskassen- beitrag. Erwerbsersatzordnung. Obligatorische Sozialversicherungen.

glenna
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Obligatorische Sozialversicherungen

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  1. Obligatorische Sozialversicherungen

  2. AHV UV IV EO ALV PK

  3. Nichtbetriebs- unfallversicherung Alters- und Hinterbliebenen-versicherung Arbeitslosen- versicherung Invaliden- versicherung Pensionskassen- beitrag Erwerbsersatzordnung

  4. Obligatorische Sozialversicherungen AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung Die Beiträge werden ab dem 18. Lebensjahr direkt vom Lohn abgezogen.  Altersrente  Waisenrente  Witwer- und Witwenrente IV = Invalidenversicherung Die Beiträge werden ab dem 18. Lebensjahr direkt vom Lohn abgezogen.  bezahlt nach Unfall oder Krankheit Eingliederungsmassnahmen  oder eine Rente ALV = Arbeitslosenversicherung Die Beiträge werden ab dem 18. Lebensjahr direkt vom Lohn abgezogen.  Wer arbeitslos ist, hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

  5. EO= Erwerbsersatzordnung Diese Versicherung regelt die Lohnfortzahlung während  des Militär- oder Zivildienstes  und bei Mutterschaft. • Prämie NBU = Prämie für Nichtberufsunfall-Versicherung • Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind gegen Unfall versichert. Die Versicherungs- • Prämie für Berufsunfall bezahlt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfall der Arbeitnehmer. Sie wird direkt vom Lohn abgezogen. • bezahlt alle Heilungskosten nach einem Unfall • Bezahlt 80 % des Lohnes bei Arbeitsunfähigkeit

  6. PK-Beiträge= Pensionskassenbeiträge Beiträge sind ab dem 17. Altersjahr und ab einem Jahreslohn von mindestens 19‘890 Franken obligatorisch.  Altersrente  Waisenrente  Witwer- und Witwenrente  Invalidenrente

  7. Lohnfortzahlung während des Militär- oder Zivildienstes Altersrente Arbeitslosengeld Eingliederungsmassnahmen Witwenrente 80 % des Lohnes bei Arbeitsunfähigkeit Waisenrente Lohnfortzahlung bei Mutterschaft Unfallkosten (Spital, Reha, usw.) Halbwaisenrente Invalidenrente Bezahlt genau wie die AHV eine Rente bei Alter und Invalidität und eine Rente für die Hinterbliebenen beim eigenen Tod

  8. Grundsätzlich lebt der Mensch immer eine gefährdete Existenz. • Er kann jederzeit abstürzen indem • er krank wird • verunfallt • invalid wird • Eltern verliert • Ernährer verliert • keine Arbeit findet • seine Arbeit verliert • alt wird und kein Einkommen mehr hat

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