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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW

EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW. Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen - Mitwirkung der Kommunen. Einschätzung aus Sicht der kreisfreien Städte Heiner Bruns Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW. Inhalt:. Einleitung

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EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW

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  1. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen - Mitwirkung der Kommunen Einschätzung aus Sicht der kreisfreien Städte Heiner Bruns Stadt Münster – Amt für Grünflächen und Umweltschutz

  2. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Inhalt: • Einleitung • Einzugsgebiet Ems-NRW • Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster) • Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL • Maßnahmenplanung in Münster • Fazit aus kommunaler Sicht Gliederung

  3. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Inhalt: • Einleitung • Einzugsgebiet Ems-NRW • Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster) • Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL • Maßnahmenplanung in Münster • Fazit aus kommunaler Sicht Gliederung

  4. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW These: Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die EU einen wesentlichen Impuls zu einer bundesweit und europaweit abgestimmten ökologischen Gewässerentwicklung gegeben.

  5. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Inhalt: • Einleitung • Einzugsgebiet Ems-NRW • Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster) • Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL • Maßnahmenplanung in Münster • Fazit aus kommunaler Sicht Gliederung

  6. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Eckdaten zur Ems-NRW: • Länge: 155 km • Einzugsgebiet: 4.015 km2 • Wassergewinnungsanlagen: 60 • Wasser- und Bodenverbände: 80 • Kommunale Kläranlagen: 70, industrielle Kläranlagen: 53 • Regenklärbecken: 119, Regenrückhaltebecken: 116, Regenüberläufe: 223 • Kleinkläranlagen: ca. 28.000 Charakteristik Ems-NRW

  7. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Wichtige Wasserbewirtschaftungsthemen im Einzugsgebiet der Ems: • Belastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers infolge diffuser und punktueller stofflicher Einträge (Nährstoffe, Pflanzenbehandlungsmittel). • Hydromorphologische Defizite (Veränderung der Gewässerstruktur) • Mangelnde Durchgängigkeit (ca. 1300 Querbauwerke) • Für 18 von 20 Grundwasserkörpern wird aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung die Zielerreichung als unwahrscheinlich eingestuft. • 90 % aller Gewässer weisen große Defizite aus. Wasserbewirtschaftung EG Ems

  8. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Die Ziele der WRRL sind für die kommunale Wasserwirtschaft nicht grundsätzlich neu! Allein schon durch die ordnungsrechtliche Umsetzung des Wasserrechts wie z.B.: • Sicherung der Vorflut • Abwendung von Hochwassergefahren • Schutz vor Verunreinigungen • Erlaubnis- und Zulassungsverfahren • Sanierungsverfügungen • Einhaltung von Grenzwerten gem. AGA Umsetzung der WRRL in den Kommunen

  9. Berücksichtigung der in WHG und LWG verankerten Festlegungen der WRRL in allen wasserrechtlichen Entscheidungen • Sanierung und Ausbau kommunaler Kläranlagen • Naturnaher Gewässerausbau und naturnahe Gewässerunterhaltung gem. „Blauer Richtlinie“ • Anlage von Regenrückhaltebecken und Klärbecken wurde in der Vergangenheit viel für die Gewässer erreicht, wofür die stetige Verbesserung der Gewässergüte nur ein Beleg ist.

  10. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Inhalt: • Einleitung • Einzugsgebiet Ems-NRW • Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster) • Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL • Maßnahmenplanung in Münster • Fazit aus kommunaler Sicht Gliederung

  11. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Konzeptionelle Maßnahmen in Münster: • Bestandsaufnahme und ökologische Bewertung der 52 größeren (=namhaften) Fließgewässer seit 1988 (mit fortlaufender Aktualisierung) • Gewässerbericht 1991 und Gewässerbericht 1998 • Konzeptes zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer in Münster (2001) • FNP 2010: Darstellung von ökologisch begründeten Gewässerabstandflächen als Planungsrestriktion • 2008: Fischatlas für Münster • Ausweisung von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verstärkt an Gewässern und Auen Umsetzung der WRRL in Münster

  12. Extensivierung der Gewässerunterhaltung in Kooperation mit den Unterhaltungsträgern (Tiefbauamt, Wasser- und Bodenverbände) • Aufstellung von Konzepten zur naturnahen Gewässerentwicklung (KNEF) für: • Münstersche Aa (übergreifende Federführung durch den Kreis Coesfeld), Werse (übergreifende Koordination durch die Bezirksregierung MS für das gesamte EG), Erdelbach, Kinderbach, Hunnebecke, Angel (übergreifend mit dem Kreis WAF), Edelbach • Grundwasser: • 2000: Beschreibung (Strömungsverhältnisse, Beschaffenheit) von 49 Grundwassereinheiten in Münster

  13. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Auszug: Konzept zur naturnahen Gewässerentwicklung 2001 (Stadt Münster)

  14. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Inhalt: • Einleitung • Einzugsgebiet Ems-NRW • Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster) • Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL • Maßnahmenplanung in Münster • Fazit aus kommunaler Sicht Gliederung

  15. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Anmerkungen zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm: • Die WRRL bietet für die Fachbehörden keine weiteren bzw. neuen Handlungselemente! • Die Umsetzung der WRRL beschränkt sich auf den wasserwirtschaftlichen und ordnungsbehördlichen Vollzug bestehender rechtlicher Vorgaben. • Die Maßnahmen zur Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind bereits verbindlich gesetzlich geregelt und werden umgesetzt. Kritik an der WRRL

  16. Im Bereich Landwirtschaft soll die Verringerung des Nitrat- und Pestizid-Eintrages in das Grundwasser (wie bislang) ausschließlich auf freiwilliger kooperativer Basis erfolgen. Nachteile für die Bewirtschafter sollen vermieden werden. • Hinsichtlich der Nutzungsansprüche z.B. für Siedlungsentwicklung, Gewerbe und Straßenbau fehlt der Vorsorgegrundsatz des Wasserschutzes: Verfügbarkeit und Freihaltung der Gewässerauen zur naturnahen Gewässerentwicklung. • Das Maßnahmenprogramm enthält keine konkreten Umsetzungsstrategien und Finanzierungsregelungen.

  17. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Anmerkungen zur Bestandsaufnahme: Darstellung und Bewertung in den Karten der Bestandsaufnahme: alle Gewässer ROT • Die vielfach erfolgreichen Anstrengungen und hohen Investitionen auf kommunaler Ebene zur Erreichung des guten ökol. und chemischen Zustandes finden sich dort nicht wieder • Auch die sog. Referenzgewässer (z. B. Renaturierung der Ems inkl. Emsauenschutzprogramm, Eltingmühlenbach) erscheinen in den Karten als rote Linie. Kritik an der WRRL

  18. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Anmerkungen zur Bestandsaufnahme: Darstellung und Bewertung in den Karten der Bestandsaufnahme: alle Gewässer ROT • Die vielfach erfolgreichen Anstrengungen und hohen Investitionen auf kommunaler Ebene zur Erreichung des guten ökol. und chemischen Zustandes finden sich dort nicht wieder • Auch die sog. Referenzgewässer (z. B. Renaturierung der Ems inkl. Emsauenschutzprogramm, Eltingmühlenbach) erscheinen in den Karten als rote Linie. Kritik an der WRRL

  19. Es kann befürchtet werden, dass aufgrund der gewählten Methode in der Kartendarstellung trotz aller Maßnahmen auch in Zukunft kein Gewässer die „grüne“ Signatur erhält • Ergebnis der Bestandsaufnahme: Deutschland hat die zweit-schlechtesten Gewässer in der EU!

  20. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Anmerkungen zur Bestandsaufnahme: Keine Berücksichtigung vorhandener Gewässerdaten der Stadt Münster • Die aktuellen Gewässerstrukturgütedaten wurden nicht übernommen, sondern die Gewässer neu kartiert mit teilweise erhebliche Differenzen in der Bewertung. • Die Darstellungen „Biologische Gewässergüte“ deckt sich in einigen Abschnitten nicht mit den langjährigen Untersuchungen der UWB. Kritik an der WRRL

  21. Mängel bei der Darstellung „Gefährdungsabschätzung Fische“: • Der Kreuzbach besitzt keine Querbauwerke. • In der Werse hat die Stadt Münster hat mit einem sehr hohen Aufwand das Umgehungsgerinne am Wehr Pleistermühle gebaut, so dass auf jeden Fall eine Durchgängigkeit zwischen Albersloh/Drensteinfurt und dem Wehr Sudmühle gegeben, aber nicht dargestellt ist.

  22. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Anmerkungen zur Einstufung der Gewässer: • Diskussion um die Einstufung der Gewässer als natürlich, erheblich verändert (HMWB) und künstlich. • Das Begleitdokument zur Ausweisung von künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern wurde im Januar 2008 vorgelegt. Die zwischenzeitlichen Veränderungen (nicht der Gewässer, sondern wohl der Methode) waren zum Teil sehr gravierend: • Schritt: natürlich: 74 % erheblich verändert: 23 % künstlich: 3 % • Schritt: 37 % 54 % 9 % • Aktuell: 36 % 61 % 3 % Kritik an der WRRL

  23. Anmerkungen zum Maßnahmenprogramm Oberirdische Gewässer

  24. Anmerkungen zum Maßnahmenprogramm Oberirdische Gewässer • Die Maßnahmen (Umsetzung + Konzept) zur Verringerung • der Stoffeinträge liegen weit überwiegend im Bereich der • Niederschlags- und Abwasserbeseitigung der Gemeinden. • Dabei handelt es sich um die Wahrnehmung gesetzlich • geregelter Pflichtaufgaben. Damit leisten die • abwasserbeseitigungspflichtigen Gebietskörperschaften • einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der • Wasserrahmenrichtlinie.

  25. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Anmerkungen zum Verfahren: • Frühzeitige Einbindung der Kommunen und Fachbehörden • Gebietsforen, Runde Tische, Arbeitsgespräche • Sehr gutes Informationsangebot über Broschüren, Flyer, pdf-Dokumente und Internet • Übertragung der Grundsätze und Ziele der WRRL ins nationale Recht durch die Novellierung WHG (2002) und LWG (2005) • Anerkennung der Leistungen der Kommunen im Rahmen der Umsetzung ihrer Abwasserbeseitigungskonzepte als wesentlicher Beitrag zur WRRL Positive Anmerkungen

  26. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Inhalt: • Einleitung • Einzugsgebiet Ems-NRW • Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster) • Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL • Maßnahmenplanung in Münster • Fazit aus kommunaler Sicht Gliederung

  27. 3,7 Mill. € Ökologische Gewässermaßnahmen in Münster

  28. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Ökol. Umgestaltung Aa (Polder Nevinghoff)

  29. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Ökol. Umgestaltung Aa (Polder Nevinghoff)

  30. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Ökol. Umgestaltung Aa (Polder Nevinghoff)

  31. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Ökol. Verbesserung Kinderbach als E/A-Maßnahme

  32. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Inhalt: • Einleitung • Einzugsgebiet Ems-NRW • Konzeptionelle Vorgaben der Kommunen (Bsp. Münster) • Anmerkungen zur Umsetzung der WRRL • Maßnahmenplanung in Münster • Fazit aus kommunaler Sicht Gliederung

  33. EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW Fazit: • Als Träger von gesetzlichen Pflichtaufgaben und Ordnungsbehörden haben die Kommunen bereits seit vielen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers geleistet. • Das wird auch zukünftig der Fall sein! • Vorraussetzung dafür ist aber auch die administrative und finanzielle Unterstützung seitens des Landes (Vollzugshilfen, Regelungen bei der Haushaltssicherung, Kommunalaufsicht, Fördermittel). • Wichtig ist aber auch, dass die Ausnahmetatbestände und Verlängerungsfristen (zweimal um sechs Jahre bis 2027) im Sinne von Umwelt, Wirtschaft und Gebührenzahler relativ unbürokratisch behandelt werden. Charakteristik Ems-NRW

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