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EG - Wasserrahmenrichtlinie in NRW: Fördermöglichkeiten. Veranstaltung „Mitwirkung der Kommunen bei der Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen“ am 12.12.2008 in Münster. Einleitung.
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EG - Wasserrahmenrichtlinie in NRW:Fördermöglichkeiten Veranstaltung „Mitwirkung der Kommunen bei der Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmenprogrammen“ am 12.12.2008 in Münster
Einleitung • Entwurf Bewirtschaftungsplan: Wegen starker Flächennutzung und hoher Bevölkerungsdichte Gewässerdefizite vor allem bei Gewässerstrukturen und Durchgängigkeit • Ziel: Gewässer verstärkt zu Lebensraum für Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen entwickeln • Ökologisch funktionsfähige Gewässer dienen auch zur Erholung für Menschen und zu Identifikation mit Umgebung • Betroffenen Zuständigkeitsbereiche der Kommunen: Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung
Maßnahmen / Kosten: • Abwasserbeseitigung: Optimierung von Kläranlagen, Niederschlagswasserbeseitigung, Kanalsanierung • Abschätzung: auch zukünftig etwa gleichbleibende Investitionen wie in Vergangenheit • Gewässerentwicklung: Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Gewässerdurchgängigkeit • Abschätzung: Gesamtinvestitionen bis 2027 in Höhe von insgesamt etwa 2,1 Mrd. Euro, d.h. etwa 7 Euro/(Einwohner x Jahr) • Randbedingungen: Gewässerentwicklung entsprechend „Trittsteinansatz“ unter Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen „natürlichen“ und „erheblich veränderten bzw. künstlichen“ Wasserkörpern
Trittsteinansatz: • Idee: Gewässerorganismen besiedeln ausgehend von Abschnitten mit guten Strukturen („Strahlursprünge“) auch Abschnitte mit schlechten Strukturen („Strahlwege“); Strahlwege können durch „Trittsteine“ verlängert werden • Strahlursprünge: Strukturgüteklasse 3, Mindestlänge • Strahlwege: mindestens Sohldurchgängigkeit und abschnittsweise Beschattung • Kostenschätzung: Verbesserung der Gewässerstrukturen erfordert ca. 1,5 Mrd. Euro (bis 2027), Gewässerdurchgängigkeit erfordert ca. 600 Mio. Euro (bis 2027) • Land unterstützt Gewässerunterhaltungspflichtige insbesondere über Förderung • Unter Annahme einer durchschnittlichen Förderquote von 70 % entsteht für das Land ein Förderbedarf von ca. 80 Mio. Euro /Jahr
Förderungen: • Zahlreiche existierende Fördermöglichkeiten • Es wird für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kein neues Förderprogramm in NRW geben, aber: bestehende Förderprogramme werden soweit erforderlich angepasst • Wichtigste Förderprogramme sind und bleiben die NRW-Förderprogramme • Abwasserbeseitigung: NRW-Förderprogramm „Investitionsprogramm Abwasser“ • Ökologische Gewässerentwicklung: NRW-Förderprogramme „Wasserbau“ und „Aktionsprogramm“
Förderprogramme „Wasserbau“ und „Aktionsprogramm“ • Antragsberechtigt: Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasserverbände • Bewilligungsbehörde: Bezirksregierungen • Förderung als Zuwendung in Höhe von 40 – 80 % der förderfähigen Maßnahmekosten • „Wasserbau“: Förderung von Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung und Verbesserung Durchgängigkeit • „Aktionsprogramm“: Förderung von KNEF und darin festgelegten Maßnahmen • Fördervolumen: 2009 ca. 35 – 40 Mio. Euro, ab 2010 bis zu 80 Mio. Euro gem. mittelfristiger Finanzplanung
Förderprogramme „Wasserbau“ und „Aktionsprogramm“ • Voraussetzung für Bewilligung durch Bezirksregierung: • Antrag und alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor • Bei Maßnahmenförderung gem. „Aktionsprogramm“: KNEF liegt vor • Haushaltsmittel stehen zur Verfügung • Maßnahme entspricht Bewirtschaftungsplan (bei Berichtsgewässern)
Weitere Förderprogramme und Unterstützungen • Weitere Programme hier nicht detailliert beschrieben, da Bedeutung begrenzt • Details: Förderbroschüre • Es gibt: Förderung durch EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Emscherraum oder durch EFF (Europäischer Fischereifonds) für Durchgängigkeitsmaßnahmen • Es gibt daneben gezielte Nutzung von Synergien: • mit Hochwasserschutz, • mit Naturschutz, ...
Synergien mit Naturschutz • Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf Basis des Förderprogramms „Ländlicher Raum“ (als Umsetzung der ELER-VO in NRW) unter dem Förderschwerpunkt „Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz“ • Förderung in NATURA 2000 Gebieten von bis zu 80 % • Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe an Gewässer legen • LG: Kompensationsmaßnahmen vorrangig, die WRRL dienen, aber: funktionaler Zusammenhang zwischen Eingriff und Kompensationsmaßnahmen muss berücksichtigt werden, Ökokonten möglich • Bau GB: flexible Kompensation am Gewässer möglich
Synergien mit Naturschutz • Kompensationsmaßnahmen am Gewässer können auch als Eigenanteil bei Förderungen berücksichtigt werden • Interkommunale Ökokonten • Z. B. interkommunales Ökokonto des Aggerverbandes • Vertragliche Vereinbarung zwischen Aggerverband und mehreren Gebietskörperschaften in dessen Verbandsgebiet • Eingriffe der Gebietskörperschaften werden durch interkommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an Agger und Sülz kompensiert (Basis Aggerauenkonzept und verschiedene KNEF) • Verwalter Ökokonto: Aggerverband • Daneben: Modifizierung Bewertungsverfahren
Zusammenfassung • Wichtigste Fördermöglichkeiten bleiben Landesförderprogramme • Umfassende Übersicht bietet Förderbroschüre „Unterstützung und Förderung bei Umsetzung der WRRL in NRW“ • Gem. mittelfristiger Finanzplanung: Fördervolumen ab 2010 erhöht • Gute Chancen für Förderung in 2010 haben Anträge, die bis März 2009 bei Bezirksregierungen vorliegen • Synergien mit anderen Bereichen wie Naturschutz nutzen