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5. IV-Revision

5. IV-Revision. Josef Nauer IVS GR. Gesundheitsbegriff WHO. Nach WHO ist Gesundheit ein Zustand völligen körperlichen , seelischen und sozialen Wohlbefindens. Armut in der Schweiz. Einkommen und Vermögen. Einkommensvorsorge. Nutzen. Globalisierung.

grazia
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Presentation Transcript


  1. 5. IV-Revision Josef Nauer IVS GR

  2. Gesundheitsbegriff WHO Nach WHO ist Gesundheit ein Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.

  3. Armut in der Schweiz

  4. Einkommen und Vermögen

  5. Einkommensvorsorge

  6. Nutzen

  7. Globalisierung

  8. Tägliche Neuverschuldung der IVCHF 4 Mio. Jährliche Neuverschuldung der IVCHF 1.6 Mia. Schulden Ende 2006: CHF 9.3 Mia. Schulden Ende 2007: CHF 11 Mia. (Schätzung) AHV und IV haben gemeinsamen Fonds, aber getrennte Rechnungen IV-Schulden wachsen unsichtbar! Schulden der IV

  9. Ursachen für IV-Neurenten

  10. AHV-Kapitalkonto Verfügbare Mittel der AHV (AHV-Kapitalkonto abzüglich IV-Schulden; ab 2007 Schätzungen)

  11. Langfristige Sicherung und finanzielle Sanierung der IV Ausgaben reduzieren durch Sparmassnahmen Verstärkung der Eingliederung Dämpfung der Zunahme von Neurenten Korrektur von negativen Anreizen Harmonisierung der Praxis Ziele der 5. IV-Revision

  12. 1 Verfahrensvorlage: Verfahrensstraffung 2 Die materielle Revision: 5. IV-Revision 3 Die Zusatzfinanzierung Die 5. IV-Revision in 3 Vorlagen

  13. Vorbescheid statt Einsprache Verfahren In Kraft seit 01.07.2006 • Verfahren vor Gericht kostenpflichtig(CHF 200.00 bis CHF 1000.00) • Beschränkung der Kognition beim Bundesgericht

  14. Materielle Revision - wesentliche Punkte • Früherfassung/Frühintervention neu CHF plus • Integrationsmassnahmen neu CHF plus • Verstärkung der Mitwirkungspflicht Recht • Verstärkung der Zumutbarkeit Recht • Ausschöpfung der Eingliederungsmöglichkeiten Recht • Anpassung des Invaliditätsbegriffes Recht • Erhöhung der Mindestbeitragsdauer CHF minus • Wegfall Karrierezuschlag CHF minus • Aufhebung der laufenden Zusatzrenten CHF minus • Anpassung IV-Taggeldsystem CHF minus • Finanzierung Medizinische Massnahmen Abtretung • Leistungskürzungen bei Überversicherung Koordination • Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs Recht

  15. Das Problem: Späte IV-Anmeldung vP melden sich im Durchschnitt 15 Monate nach dem Eintritt des Gesundheitsschadens an. Wie sollen nun vP, die lange aus dem Erwerbsprozess ausgeschieden sind, wieder eingegliedert werden? Materielle Revision Früherfassung/Frühintervention Neue IV-Leistung

  16. Nach wiederholten Kurzabsenzen Nach 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit Bei Leistungsabfall Ohne Rechtsanspruch! Materielle Revision Früherfassung/Frühintervention Ziel Die IV-Stelle soll so früh wie möglich mit Personen in Kontakt treten, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Neue IV-Leistung

  17. Ziel Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgebenden oder bei einem neuen Arbeitgebenden. Materielle Revision Frühintervention Neue IV-Leistung

  18. Der Kostenrahmen liegt bei durchschnittlich CHF 5’000.00, im Einzelfall höchstens bei CHF 20’000.00. Es besteht kein Rechtsanspruch! Materielle Revision Frühintervention - Kostenrahmen Neue IV-Leistung

  19. IV-Eingliederungsverantwortung Eingliederungsverantwortung IV BVG KVG AG UVG EL SOZ RAV Arzt KTG H3 Meldung Ende der Eingliederungsmassnahmen AN Leistungen der IVS GR

  20. Es gibt gegenwärtig keine gesetzlich verankerten Pflichten oder Anreize im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen für Behinderte. Pflichten, Anreize für Arbeitgebende

  21. Materielle Revision Integrationsmassnahmen Ziel Die Eingliederungsfähigkeit von Personen mit psychischen Handicaps wieder aufbauen. Neue IV-Leistung

  22. vP muss aktiv an den Massnahmen der IV mitwirken. vP muss aktiv eine ihrer Restarbeitsfähigkeit entsprechendeStelle suchen. Im Gesetz sind die konkreten Schadenminderungs- undMitwirkungspflichten mit den entsprechenden Sanktionengeregelt. Materielle Revision Verstärkung der Mitwirkungspflicht Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

  23. Als zumutbar gilt grundsätzlich jede Massnahme, die der Ein- gliederung dient. Der gesundheitlichen Beeinträchtigung wird weiterhin Rechnung getragen. Führt die Ausübung einer Tätigkeit aus medizinischer Sicht nicht zu einer Verschlechterung des Gesundheitsschadens, so ist die Tätigkeit der vP objektiv auch zumutbar. Bereiche der Zumutbarkeit Medizinische Behandlung Eingliederungsmassnahmen Wechsel des Aufgabenbereiches Wechsel des Berufes Materielle Revision Verstärkung der Zumutbarkeit Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

  24. vP müssen alle zumutbaren Eingliederungsmassnahmen auf sich nehmen. vP müssen bei allen zumutbaren Eingliederungsmassnahmenaktiv mitwirken. Renten werden nur dann zugesprochen, wenn die vP tatsächlich nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfange arbeiten kann. Materielle Revision Ausschöpfung der Eingliederungsmöglichkeiten Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

  25. Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeit für eine Invalidität,die direkt auf einen Gesundheitsschaden zurückzuführen ist -Erfordernis der strikten Kausalität. Es liegt keine Invalidität vor, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch invaliditätsfremde Gründe verursacht wurde. Erwerbsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn sie aus objektiverSicht nicht überwindbar ist. Materielle Revision Anpassung des Invaliditätsbegriffes Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

  26. Die minimale Beitragsdauer, welche Anrecht auf Rentenleistungender IV eröffnet, wird von 1 auf 3 Jahre erhöht. Für junge vP gelten Schutzklauseln. Materielle Revision Erhöhung der Mindestbeitragsdauer Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 1 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Leistungsabbau

  27. Der Zuschlag simulierte die Lohnsteigerung, die nach demEintritt der Invalidität bei vP vor dem 45. Altersjahr theoretisch möglich gewesen wäre. Der Karrierezuschlag wird bei künftigen Rentennicht mehrangewendet. vP die schon vor Erreichen der Volljährigkeit invalid wurden,erhalten weiterhin eine ausserordentliche Rente (133%der IV-Minimalrente). Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 83 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Materielle Revision Wegfall Karrierezuschlag Leistungsabbau

  28. Die noch laufenden Zusatzrenten für Ehefrauen und Ehemännervon IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern werden aufgehoben. Seit 01.01.2004 werden im Zuge der 4. IV-Revision keine Zusatzrenten mehr zugesprochen. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 104 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Materielle Revision Aufhebung der laufenden Zusatzrenten Leistungsabbau

  29. Keine IV-Taggelder mehr für vP, die vor einer IV-finanzierten Umschulung nicht erwerbstätig waren. Zukünftig erhalten diese vP eine Entschädigung für die Kostender Betreuung von Kindern und Familienangehörigen währendder Eingliederungsmassnahme. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 28 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Materielle Revision Anpassung IV-Taggeldsystem Leistungsabbau

  30. Die Finanzierung der medizinischen Massnahmen zur Eingliederung von über 20-jährigen vP erfolgt zukünftig durch die Krankenversicherung. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 31 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Materielle Revision Finanzierung Medizinische Massnahmen Leistungsabtretung

  31. Die Rentenleistungen der IV dürfen zu keinem höheren Einkommen führen, als das mit Erwerbsarbeit erzielte. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 8 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Materielle Revision Leistungskürzungen bei Überversicherung Leistungskoordination

  32. Die IV-Stellen müssen entschlossen gegen Versicherungs-missbrauch vorgehen. Die IV-Stellen können zu diesem Zweck Spezialisten beiziehen. Materielle Revision Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs Schaffung Rechtsgrundlage

  33. Sanieren durch Eingliedern Neue Leitsätze des BSV • Streng aber fair • Geschwindigkeit vor Präzision • Gespräch vor Akten • Wirkung und Ergebnis vor Reglement

  34. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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