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Gymnasium Ganderkesee Informationen zur gymnasialen Oberstufe. Überblick über die Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13). Ausblick auf das Abitur. Versetzung. 11.1. 12.1. 13.1. 11.2. 12.2. 13.2. Qualifikationsphase. Einführungsphase. Angebot von Schwerpunkten.
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Gymnasium Ganderkesee Informationen zur gymnasialen Oberstufe Überblick über die Qualifikationsphase(Klasse 12 und 13) Ausblick auf das Abitur
Versetzung 11.1 12.1 13.1 11.2 12.2 13.2 Qualifikationsphase Einführungsphase Angebot von Schwerpunkten Abiturprüfung (Zentralabitur) Aufbau der gymnasialen Oberstufe Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Unterricht auf Erhöhtem Niveau Normalem Niveau Pflichtunterricht und Wahlunterricht Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung
1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend Versetzung Nichtversetzung Konferenzentscheidung im Einzelfall Versetzung in die Qualifikationsphase in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft In allen anderen Fächern mindestens ausreichend möglicher Ausgleich
1 4 15 14 13 6 5 4 2 5 12 11 10 3 2 1 3 6 9 8 7 0 Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase Das Punktesystem
2 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1, P2) schriftliche Abiturprüfung (die beiden Schwerpunktfächer , doppelte Wertung) Prüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer (vierstündig) 1 Fach auf erhöhtem Niveau(P3) schriftliche Abiturprüfung 1 Fach auf normalem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung 1 Fach auf normalem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung
Wahl der Prüfungsfächer: unmittelbar nach Ostern • Schritt: Wahl eines Schwerpunktes • ( = Prüfungsfächer 1 bis 3) Sprachlich Deutsch Englisch Wahl Gesellschafts-wissenschaftlich Geschichte Deutsch / Biologie Politik-Wirtschaft Naturwissen-schaftlich Mathematik Naturwissenschaft Wahl Oder Biologie Chemie Wahl Im sprachlichen und im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt kann das 3. Prüfungsfach gewählt werden: Biologie, Geschichte, Politik-Wirtschaft,Deutsch
Wahl der Prüfungsfächer • Schritt: Wahl der Prüfungsfächer 4 und 5 unter • Berücksichtigung folgender Bedingungen: • Unter den 5 Prüfungsfächern müssen sein: Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach • Voraussetzung für eine Wahl: • mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase • bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme
sprachlich- literarisch- künstlerisch Mathematisch- naturwissen- schaftlich A C gesellschafts- wissenschaftlich B Politik-Wirtschaft Physik Geschichte Chemie Französisch Erdkunde Latein Biologie Italienisch Kunst Sport Musik Religion Werte und Normen Aufgabenfelder Mathematik Deutsch Englisch Informatik Seminarfach
Belegungsverpflichtungen – sofern nicht schon als Prüfungsfach gewählt –
Zusätzlich sind zu belegen und einzubringen: Im sprachlichen Schwerpunkt: eine weitere Fremdsprache (4 Halbjahre) Im gesellschaftswissenschaftlichen eine weitere Fremdsprache oder Schwerpunkt: eine weitere Naturwissenschaft (2 Halbjahre) Im naturwissenschaftlichen eine weitere Naturwissenschaft Schwerpunkt (4 Halbjahre) Freiwillig: zusätzliche Fächer Im Durchschnitt sind 32 Stunden pro Woche zu belegen
Das Seminarfach Es sollen „studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes Lernen sowie fächerübergreifendes Arbeiten eingeübt werden“. 12 / 1 Jeder Schüler wählt zwei „Module“ für jeweils 3 Monate – Arbeit mit wiss. Texten – Lernpsychologie – Moderationstechnik – … 12 / 2 Jeder Schüler wählt einen thematischen Kurs für ein Jahr. und In 12 / 2 oder 13 / 1 wird eine Facharbeit geschrieben. 13 / 1 – 1815: Aufbruch in die Moderne – Geothermie – Literaturverfilmungen – nachhaltige Chemie 13 / 2 Prüfungsvorbereitung Zwei Halbjahre fließen in die Abiturnote ein!
7. 8. 6. 4. 3. 2. Zusätzliche Fächer oder Halbjahre wählen Voraussichtliche Wochenstunden summieren. Den Schwerpunkt wählen (P1, P2 und P3). 4. und 5. Prüfungsfach wählen. Sich über das Unterrichtsangebot informieren Studienplan erstellen. Welche Schwerpunkte und Fächer werden an der Schule angeboten? ! Wie viele Stunden müssen noch belegt werden? Werden die verbindlichen Bedingungen erfüllt? Welche Fächer werden in der Schule noch angeboten? Werden die verbindlichen Bedingungen erfüllt? 1. Erfüllen der Mindestbedingungenverstehen. Welche Vorschriften sind zu beachten? 5. Fehlende Mindestbedingungen erfüllen. Werden höchstens 36 einzubringende Halbjahre belegt? Planung der persönlichen Schullaufbahn
Korrektur der Fächerwahl Wechsel eines Prüfungsfaches: – Nur 4. bzw. 5. Prüfungsfach bis zum Ende der Klasse 12 mit Genehmigung der Schulleiterin Neuwahl, Abwahl, Umwahl von Kursen – Neuwahl zum Halbjahr, sofern dies organisatorisch möglich ist – Abwahl zum Halbjahr, sofern Belegungs- und Einbringungsver- pflichtungen nicht verletzt werden – Umwahl nur mit Tauschpartner
Organisatorische Sachzwänge Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Schwerpunkt, ein bestimmtes Prüfungsfach oder einen bestimmten Kurs! Es kann vorkommen, dass ein Fach, das nur zweistündig belegt zu werden braucht, vierstündig belegt werden muss! Es besteht kein Anspruch darauf, ein Fach, das nur zwei Halbjahre belegt werden muss, in einem bestimmten Schuljahr zu belegen!
Gesamtqualifikation und Abiturprüfung 36 Schulhalbjahresergebnisse Die Ergebnisse der ersten beiden Prüfungsfächer doppelt + 5 Abiturprüfungen Die Ergebnisse der Abiturprüfungen vierfach Achtung: In P1 und P2 dürfen höchstens 3 Ergebnisse unter 5 Punkten sein! In allen übrigen Fächern zusammen höchstens 4 Ergebnisse unter 5 Punkten!
Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe Regelfall: 3 Jahre Höchstzeit: 4 Jahre 11.1 11.2 13.1 12.1 13.2 12.2 5. Rücktritt statt Meldung zur Abiturprüfung oder Einführungsphase Qualifikationsphase 3 5 5 4 2 Rücktritt Rücktritt Nichtzulassung Rücktritt Wiederholung 1 Nichtversetzung 5 Rücktritt statt Meldung Überschreitung der Regelzeit 1. Wiederholung bei Nichtversetzung im 11. Jahrgang 2. Rücktritt nach dem 1. Kurshalbjahr 3. Rücktritt nach dem 2. Kurshalbjahr 4. Rücktritt nach dem 3. Kurshalbjahr Nichtzulassung zur Prüfung oder Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung
Allgemeine Hochschulreife Fachhoch- schulreife schulischer Teil der Fachhochschulreife Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Abschlüsse und Berechtigungen Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung und Abgeschlossene Berufsausbildung Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase oder Einjähriges Praktikum
Mitglieder sind:►Vorsitzendes Mitglied (i. d. R. der Schulleiter)►zwei weitere Mitglieder (i .d. R. aus der Schulleitung)►evtl. Vertreter des Schulträgers (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ►Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften►Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe►Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung►Festsetzung zusätzlicher mündlicher Prüfungen►Feststellung über Bestehen und Nichtbestehen der Abiturprüfung►Bekanntgabe der Ergebnisse an den Prüfling, ggf. Benachrichtigung der Eltern►Regelung bei Rücktritt / Nichtteilnahme Täuschungsversuch Erleichterungen Störung Widerspruch Für die Durchführung der Prüfung wird einePrüfungskommission (PK)gebildet
Mitglieder sind: Aufgaben sind:►Vorbereitung der Prüfung (Prüfer) ►Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (FPL)►Wahrung einheitlicher Prüfungsbedingungen und Bewertungen (FPL) ►Beratung der Prüfungskommission in fachlichen Angelegenheiten Für jeden Prüfling wird in jedem Prüfungsfach einFachprüfungsausschuss (FPA)gebildet für die schriftliche Prüfung (P1, P2, P3, P4)►Fachprüfungsleiter (FPL)►Referent (Fachlehrer) ►Korreferent für die mündliche Prüfung (P5)►Fachprüfungsleiter (FPL) ►Prüfer (Fachlehrer) ►Protokollführer ►bis zu 5 weitere Lehrkräfte (nicht stimmberechtigt)
Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: • In allen Prüfungsfächern werden zwei oder drei Prüfungsaufgaben vorgelegt • Der Prüfling hat eine Auswahlzeit von bis zu 20 Minuten Bearbeitungszeit: • P1, P2 und P3: 300 Minuten • P4: 220 Minuten • ggf. Verlängerung bei experimentellen Arbeiten Korrektur und Bewertung: • Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel • Abzug von 1 bis 2 Punkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form • Gutachten mit Bewertung • Festsetzung der endgültigen Bewertung Schriftliche Abiturprüfung Schriftliche Abiturprüfung(über wenigstens 2 Schulhalbjahre)
Vorbereitungszeit: Durchführung: • in der Regel 20 Minuten • Einzelprüfung • Aufzeichnungen machen erlaubt • Dauer 20 bis 30 Minuten • bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns • keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung • Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre • Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) • Fragen auch durch FPL und VPK Anwesende: • die drei (bis acht) Mitglieder des FPA • Mitglieder der PK • bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) Bewertung: • Vorschlag des Prüfers mit Zustimmung des Prüflings: • Festsetzung durch FPA • ein Mitglied des Schulelternrates • bei Stimmengleichheit Entscheidung durch VPK • ein Mitglied des Schülerrates • bis zu 2 Schüler des 12. Jg. Mündliche Prüfung Mündliche Abiturprüfung(über wenigstens 2 Schulhalbjahre )