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Die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USV) Einführungstermin 01.04.2008 !. Gesetzliche Grundlage zur Kfz-USV. Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist am 14.11.2007 in Kraft getreten. -> Gilt rückwirkend ab dem 30.04.2007 § 3 Abs. 1 Ziff. 1 USchadG sieht eine
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Die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USV) Einführungstermin 01.04.2008 !
Gesetzliche Grundlage zur Kfz-USV Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist am 14.11.2007 in Kraft getreten. -> Gilt rückwirkend ab dem 30.04.2007 § 3 Abs. 1 Ziff. 1 USchadG sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für alle Umweltschäden vor, die durch die Beförderung gefährlicher/umweltschädlicher Güter im Straßen- verkehr verursacht werden.
Was ist genau versichert ? Die Kfz-Umweltschadenversicherung (Kfz-USV): Versicherungsschutz besteht für Boden- und Gewässerschäden sowie Schäden an der biologischen Vielfalt. Hier sind Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen gemeint, den so genannten Biodiversitätsschäden !
Erweiterung der AKB • Offizielle Einführung der Kfz-USV zum 01.04.2008 • Selbstständige Versicherungsart innerhalb der AKB • Kein Kontrahierungszwang für den VR • Abschluss nur in Kombination mit der Kfz-Haftpflichtversicherung
Deckungssummen Für alle Versicherungsträger, Tarif-Varianten und WKZ gilt: -> 5 Mio. EUR pro Schadensfall, max. 10 Mio. EUR p.a. ohne Selbstbehalt
Beiträge für private Risiken Beitragsfreier Versicherungsschutz für die Risiken des Privatgeschäfts wie Zweiräder, Pkw, Wohn- mobile, Anhänger im Privat- und Werkverkehr, Wohnwagen- und Bootsanhänger Grund: Geringe Gefahr des Schadeneintritts !
Beiträge für gewerbliche Risiken Die Beitragseinteilung erfolgt nach Risikogruppen:
Informationen für den Kunden • Der Bestand wird durch eine Anschreiben-Aktion im März 2008 informiert. • Beitragspflichtige WKZ erhalten zusätzlich zum Anschreiben einen Antwortbogen, der den Einschluss des Versicherungsschutzes zum 01.04.2008 einfach und komfortabel gestaltet. • Wichtig:Allen Kfz-Risiken wird bis zum 01.04.2008beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen derKfz-USV erteilt !
Ein Schadenbeispiel Ein Tanklastzug liefert an einer Tankstelle den Kraftstoff aus. Im Tank verbleiben weitere 15.000 Liter Kraftstoff. Die Verriegelung des Tanks wurde nicht ordnungsgemäß betätigt, sodass sich diese unbemerkt öffnen konnte. Um seine Ruhe- zeiten einzuhalten, steuert der Fahrer einen Rasthof neben einem Fluss an. Der Kraftstoff gelangt in den Fluss und die am Ufer lebenden Vögel verenden durch den Schadstoff. • Der Gewässerschaden (durch den Kraftstoff) ist durch dieKfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier hat die juristische Person (Stadt/Land/Kommune) Ansprüche gegen den Schadenverursacher. • Für die Wiederansiedlung der vorher bereits vorhandenenVogelart hat die Kfz-USV einzutreten.