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Naturschutz durch Flächeneigentum

Naturschutz durch Flächeneigentum. Axel Steffen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Eigentumsrechtliche Flächensicherung Bedeutung Hoheitliche Möglichkeiten sind begrenzt Beispiel: Schutzgebiets-VO Nutzungsdruck steigt weiter Beispiel: Biomasseproduktion

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Naturschutz durch Flächeneigentum

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Presentation Transcript


  1. Naturschutz durch Flächeneigentum Axel Steffen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  2. Eigentumsrechtliche Flächensicherung Bedeutung Hoheitliche Möglichkeiten sind begrenzt • Beispiel: Schutzgebiets-VO Nutzungsdruck steigt weiter • Beispiel: Biomasseproduktion Haushaltsmittel werden knapper und unflexibler • Beispiel: Rückgang Vertragsnaturschutz, Probleme in Agrarförderung Naturschutzprojekte brauchen direkten Flächenzugriff • Beispiel: Hohe Wasserstände, Moorschutz • Eigentum ist einzige Form des dauerhaften Flächenzugriffs Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  3. Eigentumsrechtliche FlächensicherungInstrumente • Nationales Naturerbe • BVVG-Naturschutzflächenübertragung • Flächenerwerb • Vorkaufsrecht • Förderung Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  4. Nationales Naturerbe – BVVG-Flächen Gesamtkulisse BVVG-Flächen: 11.128 ha • Schwerpunkt im NNE-Prozess • Rahmenvereinbarung ist abgeschlossen • Flächenkulisse mit BVVG flurstücksscharf abgestimmt • Nachrückerliste des Landes liegt vor • Flächenübertragungen an Stiftungen / Verbände laufen • Feinabstimmungen bei Übertragungen laufen • BVVG kann nicht gelistete Flächen verkaufen Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  5. Nationales Naturerbe – LMBV-Flächen Gesamtkulisse LMBV-Flächen: 1.751 ha • Rahmenvereinbarung liegt im Entwurf vor • Entwurf wird durch die Bergbehörde geprüft • Rahmenvereinbarung soll baldmöglichst abgeschlossen werden • Flächenübertragungen könnten im Jahr 2011 starten Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  6. Nationales Naturerbe – BIMA-Flächen Gesamtkulisse BIMA-Flächen: 11.102 ha • DBU-Flächen sind bereits übertragen (ca. 10.000 ha) • Rahmenvereinbarung für „restliche“ 722 ha liegt im Entwurf vor • Entwurf wird durch die BIMA nochmals überarbeitet (Begründung: landeseinheitliche Regelungen) • Rahmenvereinbarung soll baldmöglichst abgeschlossen werden • Flächenübertragungen könnten im Jahr 2011 starten Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  7. Nationales Naturerbe – Zweite Tranche • Kyritz-Ruppiner Heide: weder auf Liste des Landes noch auf Liste des BMU Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  8. Nationales Naturerbe – Kyritz-Ruppiner Heide Beschluss des Haushaltsausschusses vom 11.11.2010: • Bestärkung der Bundesregierung, „die Übertragung der noch ausstehenden 25.000 ha national wertvoller Naturflächen grundsätzlich fortzuführen.“ • Aufforderung an die Bundesregierung, in der Gesamtumsetzung des NNE „die noch ausstehende Übertragung der Liegenschaft Wittstock (sog Kyritz-Ruppiner Heide, „Bombodrom“) mit rund 11.900 ha vollständig zu berücksichtigen.“ • Aufforderung an die Bundesregierung, „bis zur endgültigen Klärung der Details zu einer Übertragung der Liegenschaft Wittstock im Rahmen des „Nationalen Naturerbes“ keine weiteren Liegenschaften im Rahmen des „Nationalen Naturerbes“ mehr zu übertragen, sofern durch weitere Übertragungen eine Gesamtfläche von bereits übertragenen Flächen von maximal 13.100 ha überschritten würde.“ • Bericht an den Haushaltsausschuss bis zum 30. Juni 2011 zum Sachstand der Übertragung der Liegenschaft Wittstock Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  9. These 1: Flächenmanagement von Naturschutzflächen muss beispielhaft sein Ziel: • Dauerhafte Sicherung einer naturschutzgerechten Landnutzung bzw. Pflege von prioritären Naturschutzflächen Problem: • Agrarumweltmaßnahmen (KULAP) • Defizite (Ackerflächen, Teiche) und Förderfähigkeit von ehemaligen Militärflächen • NATURA 2000 Förderung nach Artikel 38 • Deckelung der Auflagen bei 200 EUR/ha • Vertragsnaturschutz • Mittelkürzung, EU-Notifizierungsbedürfnis • Verpachtung von Naturschutzflächen • Preisgestaltung, Auswahl Pächter Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  10. Gemeinsame Handlungsfelder: • FFH-Managementplanung • PEP der Großschutzgebiete • Pflege- und Entwicklungspläne für NNE-Flächen abstimmen • vorgeschrieben für alle NNE-Flächen >20 ha • vorgesehen ist Einvernehmen mit BMU • Verpachtung von Naturschutzflächen Beispiele: • Stiftung Wälder für Morgen (Gadow, Schöbendorfer Busch) • Euronatur Stiftung (Gumnitzwiesen) Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  11. These 2: Konkurrenz belebt das Geschäft – aber nicht für den Naturschutz Ziel: • Effektivierung der Möglichkeiten des Flächenerwerbs Problem: • Verkaufsvorgänge erfordern schnelle Reaktionen • Vielfalt der Aktivitäten macht zielgerichtetes Arbeiten manchmal schwierig • Vorkaufsrecht außerhalb GSG derzeit nicht umsetzbar Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  12. Gemeinsame Handlungsfelder: • Gebietsbezogene Aktivitätsbereiche von Stiftungen und Verbänden festlegen • Abgestimmtes Vorgehen bei vorliegenden Möglichkeiten zum Flächenerwerb (Kommunikationswege abstimmen) Beispiele: • Abstimmung Naturschutzfonds und NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im NP Westhavelland • Abstimmung Naturschutzfonds und Kulturlandschaftsverein Uckermark im BR Schorfheide Chorin Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  13. These 3: Wildnis braucht besondere Flächeneigentümer Ziel: • 60.000 ha Wildnisflächen landesweit, 2% der Landesfläche Problem: • Nutzungsdruck – zunehmende Tendenz • Akzeptanzprobleme für neue Wildnisflächen bei Flächeneigentümern - auch auf landeseigenen Flächen (Landesforst) • Keine Entschädigungsmöglichkeiten • Kein landesweiter Überblick über freiwillige Wildnisflächen Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  14. Gemeinsame Handlungsfelder: • Wildniskonzept gemeinsam mit Flächen untersetzen => Einbeziehung freiwilliger Wildnisflächen in eine Landeskonzeption • „Neue Wildnis“ in Brandenburg stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken Beispiele: • Stiftung Naturlandschaften Brandenburg (Jüterbog, Lieberose, Heidehof) • Heinz-Sielmann-Stiftung (Döberitzer Heide, Bergbaufolgelandschaft) • Deutsche Bundesstiftung Umwelt DBU (Prösa, Hohe Warte, Rüthnicker Heide, Zschornoer Wald) • Michael Succow Stiftung (Bollwinfließ) Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  15. These 4: Bessere Kooperation der Naturschutzflächen-eigentümer braucht Strukturen Ziel: • Bessere Kooperation zwischen Stiftungen / Verbänden und dem staatlichen Naturschutz (bessere Kooperation zwischen Stiftungen / Verbänden?) Problem: • Vielfalt im Flächenerwerb kann hinderlich sein (siehe These 2 – Konkurrenz belebt das Geschäft) • Ersten beiden „Runden Tische“ nur für flächenbesitzenden Stiftungen – es gibt aber auch Naturschutzverbände mit größerem Flächenbesitz Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  16. Gemeinsame Handlungsfelder • Diskussion von möglichen Strukturen für eine bessere Kooperation Beispiel: Heutiger „Runder Tisch“ der flächenbesitzenden Stiftungen => reicht der „Runde Tisch“ als Kooperationsinstrument aus? Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

  17. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Axel Steffen, Abteilungsleiter Naturschutz

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