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Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung. Infoabend im DGH von Hörgenau am 25.04.2012. Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung. Ziele der Dorfentwicklung sind: Erhaltung und Schaffung einer guten Wohn- und Lebensqualität in den Ortskernen
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Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung Infoabend im DGH von Hörgenau am 25.04.2012 ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung Ziele der Dorfentwicklung sind: • Erhaltung und Schaffung einer guten Wohn- und Lebensqualität in den Ortskernen • Erhalt dörflicher Lebensformen, des bau- und kultur-geschichtlichen Erbes sowie des individuellen Charakters der hessischen Dörfer durch • Stärkung der Innenentwicklung • Steigerung der Energieeffizienz • Verringerung des Flächenverbrauches ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Ziele der Dorfentwicklung In der Dorfentwicklung wird verfolgt, dass die Maßnahmen: • in hoher handwerklicher Qualität durchgeführt werden • die Ausführung der Arbeiten sachgerecht erfolgt • Spezifische Lösungen für den individuellen Charakter des Gebäudes und seiner Umgebung ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Voraussetzung für eine Förderung: • Förderfähig sind grundsätzlich Investitionen in den Ortskernen mit dem Ziel der nachhaltigen Innenentwicklung • Förderung von Privatmaßnahmen ist auf ein nach fachlichen Kriterien abgegrenztes Fördergebiet in den Ortskernen zu konzentrieren. • Außerhalb von Ortskernen liegende Privatmaßnahmen können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie im bau- und kulturgeschichtlichen Zusammenhang stehen. ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Abgegrenztes Fördergebiet - Beispiel ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Förderfähige Objekte in der Dorfentwicklung • sind dauerhaft standsichere Gebäude • die räumlich von einander getrennt sind oder • fest miteinander verbunden und durch eine Trenn- oder Brandwand getrennt und separat erschlossen sind ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Trennwand Brandwand Scheune Maschinenhalle Mehrzweckhalle Wohnhaus Garage Förderfähige Objekte in der Dorfentwicklung ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Ortstypisch eingestuft wird ein Gebäude wenn mehr als die Hälfte der nach-folgenden Punkte auf ein Gebäude zutreffen: • Konstruktion des Gebäudes (Fachw., Sichtmauerw., hist. Putzbau) • Verwendung regionaltypischer Baumaterialien (natürliche u. naturn.) • steile Dachneigung(größer 40 Grad) • vorwiegend Satteldächer (Krüppelwalm, Walmdächer u.a.) • geringer Dachüberstand (max. 25 bis 30 cm) • ortstypische Dacheindeckung (Tonziegel rot) • Giebel- und Schleppgauben zur Belüftung und Belichtung des Dachraumes • symmetrisch angeordnete Fenster aus Holz (stehende Formate und ggfl. konstruktive Glasteilung) • harmonische Maßstäblichkeit bei der Gebäudeproportion • gestalterische Betonung der Hauseingangssituation (Tür, Treppe, Vordach u.a) Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Gefördert werden Ausgaben für: • Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise (DE – 6.5.4.4) • Dazu zählen beispielsweise : • umfassende energieeffiziente Sanierung (nur Ersteinbau einer Heizung) • Umnutzung und Erweiterung von Gebäuden und Gebäudeteilen • städtebaulich verträglicher Rückbau auf Grundlage einer qualifizierten Fachplanung • Bauliche und betriebliche Investitionen von Kleinstunternehmen ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Gefördert werden Ausgaben für: • Investitionen zum Neubau oder zur Wiederherstellung von Gebäuden (DE – 6.5.4.5) • Voraussetzungen : • Standortgerechte Nutzung • Einfügung in die Baustruktur des Ortskerns • zu Beachten - städtebauliche, denkmalpflegerische und baugestalterischer Kriterien ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Art und Umfang der Förderung • Zuschuss von 30 % der förderfähigen Ausgaben • maximal 30.000 Euro je Objekt • Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben für am Ge-meinwohl orientierten Projekte • Maximaler Zuschuss 150.000 Euro • Bagatellgrenze • Darlehensvariante ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Förderung durch Zinszuschuss in der DE • Beispiel Gesamtinvestitionshöhe: 160.000 € Darlehensanteil: 120.000 € Zuschuss von 30 % auf den Darlehensanteil = 36.000 € • Die Zuschüsse auf Darlehen für private Baumaßnahmen werden bis zu einer Darlehensobergrenze von 150.000 € gewährt. • Dies führt zu einem mög- lichen Höchstzuschuss von 45.000 € ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Andere öffentliche Zuwendungsgeber • Landesamt für Denkmalpflege - Zuschüsse für einzelne Gewerke und - Steuervorteil bei den Baukosten bei Vermietung 8 Jahre 9 % und 4 Jahre 7 % bei Eigennutz 10 Jahre 9 % beim Erwerb bei Vermietung 40 Jahre 2,5 % • Andere Ministerien • KFW – Darlehen oder Zuschüsse - verschiedene Förderpakete und Einzelmaßnahmen - großer Wert wird auf Energieeinsparung und auf CO2 Minderung gelegt • Zuschüsse von Gemeinden, Kreis oder andere Juristische Personen des öffentlichen Rechts ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Kombination mit anderen öffentl. Zuwendungen • sollen Fördermittel aus verschiedenen Förderprogrammen herangezogen werden, darf eine Mehrfachförderung der selben Kostenpositionen nicht erfolgen • eine Kumulation mit Darlehen, die einen öffentlich subven- tionierten Zinssatz haben, ist zugelassen (KFW), jedoch ist der Antragsteller verpflichtet den Subventionswert so- wie das es sich um ein öffentlich gefördertes Darlehen handelt zu belegen (Bescheinigung durch Bank) • Die Zuwendung aus dem Förderprogramm und Subven- tionswert des Darlehens darf 75 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Kombination mit anderen öfftl. Zuwendungen • Beispiel 2: Baukosten 100.000 Euro - Zuschuss Denkmalpflege für 10.000 Euro Fenster bei 25.000 € Baukosten - offener Teil für DE 75.000 Euro 30 % Zuschuss 22.500 Euro Eigenanteil aus Denkmalpflege 15.000 Euro Eigenanteil aus DE 52.500 Euro gesamter Eigenanteil 67.500 Euro ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Ihre Ansprechpartner zur Förderung DE Amt für den ländlichen Raum Dorf -, Regionalentwicklung, Landtourismus Adolf-Spieß-Straße 34 36341 Lauterbach Matthias Sebald Tel.: 06641 / 977 - 3522 matthias.sebald@vogelsbergkreis.de Margit Wagner Tel.: 06641 / 977 - 3520 margit.wagner@vogelsbergkreis.de ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Beratung von Sanierungs- und Baumaßnahmen • Die Durchführung eines Beratungstermins ist Voraus-setzung für eine Förderung • Der Termin wird gemeinsam von Planungsbüro und dem ALR Vogelsbergkreis durchgeführt • Das Beratungsprotokoll : • Personen- und Projektdaten • Beschreibung des Objekts mit Foto und Flurkarte • Erläuterung der geplanten Maßnahmen • Empfehlungen und Vorgaben zur Ausführung • Skizzen, Hinweise auf evt. erforderliche Genehmigungen • Hinweise und Hilfe zur Antragstellung ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Antragunterlagen • Ausgefülltes Antragsformular • wenn erforderlich: Bau- oder Denkmalrechtliche Genehmigung • Bankbescheinigung • Nachweis des Energiedurchgangs durch das Bauteil nach der Energiesparverordnung 2009 • Bescheinigung von Bauamt falls Ausnahmen von der Energiesparverordnung erforderlich und möglich sind • Kostenberechnung des Architekten oder mind. zwei Vergleichsangebote je Gewerk ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Beratungstermin können angemeldet werden ! Anmeldung bei : Planungsbüro – Ruhl und Geissler 06631 / 73119 Gemeindeverwaltung Lautertal 06643 / 9610-0 VB-Kreis - ALR – M. Sebald 06641 / 977 - 3522 ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
Ausgeführte Beispiele ALR VB – M.Sebald - 25.04.12
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Besten Dank ! Welche Fragen kann ich noch beantworten ? ALR VB – M.Sebald - 25.04.12