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Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH. WeGebAU We iterbildung Ge ringqualifizierter und b eschäftigter älterer A rbeitnehmer in U nternehmen Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit seit 2006. Ziele:
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Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH WeGebAU Weiterbildung Geringqualifizierter undbeschäftigter älterer Arbeitnehmerin UnternehmenFörderprogramm der Bundesagentur für Arbeit seit 2006 • Ziele: • Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch Verhinderung qualifikationsbedingter Entlassungen • Verbesserung der Beschäftigungschancen und Beschäftigungsfähigkeitder Arbeitnehmer • Steuerung zur Deckung des zunehmenden Fachkräftebedarfs
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Für wen gilt das Programm? • Gering qualifizierte Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn… • sie keinen Berufsabschluss haben • sie in ihrem gelernten Beruf länger als 4 Jahre nicht gearbeitet haben • sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und unterFortzahlung des Arbeitsentgelds mit der Weiterbildung einenanerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung erwerben • der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach §§ 84 und85 SGB III zugelassen sind • der Arbeitnehmer keine Leistungen nach dem SGB II erhält
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Für wen gilt das Programm? • Ältere Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn… • sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben • sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben • der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt • der Träger und die Maßnahme für die Förderung nach §§ 84 und 85 SGB III zugelassen sind • der Arbeitnehmer keine Leistungen nach dem SGB II erhält
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Welche Maßnahmen werden gefördert? Berufsabschlüsse für Ungelernte • auch Gelernte, die länger als 4 Jahre nicht in ihrem Berufgearbeitet haben Erlangen von zertifizierten Teilqualifikationen • Schweißprüfungen • Gabelstaplerschein • Office-Schulung
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Wem wird was erstattet? • Mitarbeiter: • Maßnahmekosten, Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, ggf. auswärtige Unterbringung Arbeitgeber: • Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darin entfallenden Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiteraufgrund der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt.Nur bei ungelernten, nicht bei gelernten Mitarbeitern,die älter sind als 45 Jahre!
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Wem wird was erstattet? • Förderung durch Arbeitsentgeltzuschuss (§ 235c SBG III), wenn… • der Mitarbeiter ungelernt ist • eine Umschulung gemacht oder Teilqualifizierung erworben wird • die Weiterbildung im Rahmen eines bestehendenArbeitsverhältnisses erfolgt • der Arbeitnehmer keine Leistungen nach SGB II erhält Förderumfang: Ersatz des Arbeitsentgelts, inkl. Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeberwährend der Nichterbringung der Arbeitsleistung fortzahlt Antragsteller ist der Arbeitgeber
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH - Neu seit dem 01.01.2009 -Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten • Wer? • Mitarbeiter, die Kug beziehen und gering qualifiziert sind • Geringqualifizierte nach § 77 Abs. 2 SGB III = Mitarbeiter, die… • keinen Berufsabschluss besitzen oder • über einen Berufsabschluss verfügen, aber seit 4 Jahren oder länger an- oder ungelernte Tätigkeiten ausüben oder • über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von weniger als zwei Jahren festgelegt ist
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten • Was? • Notwendige Weiterbildungskosten können erstattet werden: • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung • Fahrkosten • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung • Kosten für die Betreuung von Kindern • Ausstellung eines Bildungsgutscheins
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten • Hinweise: • Die Dauer der Weiterbildung soll voraussichtlich die Dauerder Kurzarbeit nicht überschreiten. • Anschlussförderung über das WeGebAU-Programm ist möglich, sofern die Kurzarbeit vor Abschluss der Maßnahme endet. • Die Weiterbildung muss bis zum 31.12.2009 begonnen haben.
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Kug und Weiterbildung von Geringqualifizierten Wer? Kug-Bezieher, die nicht gering qualifiziert sind Was? Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen= Maßnahmen, die Qualifikationen vermitteln, welche in hohem Maße auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind Spezifische Qualifikationsmaßnahmen= Maßnahmen, die in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffen Die Weiterbildung muss bis zum 31.12.2010 begonnen haben.
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Kug und Weiterbildung aus ESF-Mitteln • Wie viel? • Es werden bis zu 80 % der anerkannten Lehrgangskosten erstattet. • (Anwendung der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – AZWV) • Grundförderung: • Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen: 60 % • Spezifische Qualifizierungsmaßnahmen: 25 % • Erhöhung der Grundförderung (max. 80 %): • Kleines Unternehmen (weniger als 50 MA, max. 10 Mio. Jahresumsatz): + 20 % • Mittlere Unternehmen (weniger als 250 MA, max. 50 Mio. Jahresumsatz): + 10 % • Benachteiligte: + 10 %(Benachteiligte sind u. a.: Ü50, Schwerbehinderte, Alleinstehende mit Betreuungspersonen)
Schweißtechnische Lehr- und VersuchsanstaltSLV Duisburg – Niederlassung der GSI mbH Antragstellung Ansprechpartner für die Förderung ist die für den Betriebssitzverantwortliche Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber beantragt die Fördermittel vor Beginn der Teilnahmedes Arbeitnehmers an der Maßnahme. Für Auskünfte steht Ihnen Harald Herzigkeit gerne zur Verfügung. Telefon: 0203 3781-346 E-Mail: herzigkeit@slv-duisburg.de