230 likes | 317 Views
Bibliothek und Medienzentrale. www.kirchenbibliothek.de www.medienzentralen.de. Quelle : http://www.bildungsmedien.org/shop/shop_content.php?coID=21. www.medienzentralen.de. Registrierung.
E N D
Bibliothek und Medienzentrale www.kirchenbibliothek.de www.medienzentralen.de
Quelle: http://www.bildungsmedien.org/shop/shop_content.php?coID=21
Nutzungsordnung der Bibliothek und Medienzentrale der Evangelischen Kirche der Pfalz (BMZ Speyer) für Digitale Distribution von Bildungsmedien (Stand: 11.07.2012) Allgemeines Die Bibliothek und Medienzentrale der Evangelischen Kirche der Pfalz (BMZ Speyer) stellt allen im Einzugsgebiet ihrer Landeskirche in der nichtgewerblichen Bildungsarbeit Tätigen Medien per Internet-Download zur Verfügung. Sie tut dies insbesondere für die von der Evangelischen Kirche der Pfalz beauftragten Pfarrer/innen und Religionslehrer/innen sowie für alle weiteren im kirchlichen Bildungs- und Kulturbereich Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige. Bevorzugte Einsatzbereiche sind der Religions- und Konfirmandenunterricht, die Gemeindearbeit sowie die kirchliche Jugend- und Erwachsenenbildung. Dieser neue Service stellt eine Ergänzung der Angebote im Medienverleih der BMZ Speyer dar. Berechtigung Der Nutzer/ die Nutzerin erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den durch die BMZ bereitgestellten Medien. Der Nutzer/ die Nutzerin erhält nicht das Recht, dieses Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen. Die Berechtigung zum Download beantragt der Nutzer/ die Nutzerin über das Registrierungsverfahren des Medienportals bei der BMZ. Login-Daten für den passwortgeschützten Download dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nutzung Die bereitgestellten Medien dürfen nur im Rahmen der Bildungs- und Kulturarbeit innerhalb des Einzugsbereichs der Evangelischen Kirche der Pfalz genutzt werden. Die Nutzung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Zuschauer bei allen Veranstaltungen ohne Entgelt zugelassen werden. Im Rahmen dieser Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und magnetische Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rahmen der genannten Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist für die Nutzer/innen wie auch in Ausnahmefällen für Schüler/innen und Teilnehmer/innen von Bildungsmaßnahmen des Nutzers/ der Nutzerin die Nutzung der Medien auf deren eigenem PC erlaubt, soweit die Nutzung im Bildungs-Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Schüler/Schülerinnen und Teilnehmer/innen von Bildungsmaßnahmen erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form optischer und magnetischer Trägermedien. Sie sind nicht berechtigt, Medien downzuloaden. Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird. Dauer der Nutzungsrechte Die Nutzer/ die Nutzerin ist berechtigt, die bereitgestellten Medien während der Laufzeit der Nutzungslizenzen der Medien zu nutzen. Die für die jeweiligen Medien individuell gültigen Nutzungslizenzen und Fristen gehen aus den Medienbeschreibungen im Medienportal hervor. Dateien, die im Rahmen der o.g. Regelung bei Schüler/innen Teilnehmer/innen von Bildungsmaßnahmen zu Hause auf dem PC gespeichert werden, sind nach der Nutzung spätestens mit Ablauf des Schuljahres zu löschen. Für auf Trägermedien und Rechnern des Nutzers/ der Nutzerin gespeicherte Dateien gilt das Ablaufdatum der Nutzungslizenz des jeweiligen Mediums. Urheberrechte Urheberrechte dürfen nicht verletzt werden (z.B. durch Nutzung der Medien außerhalb des o.g. Kontexts oder nach Ablauf der Lizenzzeit). Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen. Gegenwärtig gelten die Rahmenverträge der EKD und des Kultusministeriums mit der GEMA. Kosten Im ersten Jahr der Erprobungsphase ist die Nutzung für Nutzungsberechtige kostenfrei. Die BMZ Speyer behält sich die Option vor, einen Kostenbeitrag zu erheben. Die Nutzer/innen werden rechtzeitig informiert. Nichtbeachtung Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei Verstoß dem Nutzer/ der Nutzerin die Berechtigung zum Download entzogen werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Bibliothek und Medienzentrale der Evangelischen Kirche der Pfalz, 11.07.2012
Links zum Thema • http://www.rpi-virtuell.net/tagpage/D14B071B-1A5D-4668-AE84-64EC831E5672 • http://woerther.reliprojekt.de/files/000%20Reinert%20Entwurf%20Filmheft%20Multimedia.pdf Matthias Wörther: Multimedia im Religionsunterricht - Überlegungen und Tipps zum Einsatz von Film, Computer und Internet • http://woerther.reliprojekt.de/files/205.pdf Kurzfilm, kurze Filme, Videoclips und Werbung - Arbeit mit filmischen Medien im RU • http://www.muk.erzbistum-muenchen.de/pdf/muk18.pdf Methoden der Filmauswertung • 18.11.2013 /Feldner-Westphal